Digitalisierung von Verwaltungsleistungen: Das Breitband-Portal ist jetzt online
Im Rahmen der OZG-Umsetzung realisieren die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz das „OZG Breitband-Portal“. Dabei handelt es sich um ein digitales Verfahren zur Zustimmung für die Verlegung oder die Änderung von Telekommunikationslinien durch den Wegebaulastträger nach dem Telekommunikationsgesetz (§ 127 Abs. 1 TKG n.F. / § 68 Abs. 3 TKG a.F.).
Die Interaktion zwischen Verwaltung, Unternehmen und unserer Zivilgesellschaft soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) bildet den gesetzlichen Rahmen und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) sind die Länder dazu angehalten, eine digitale Verwaltungsleistung einheitlich zu entwickeln und anderen Ländern zur Nachnutzung bereitzustellen.
Der Zustimmungsprozess zur Leitungsverlegung im Breitbandausbau wird durch das im „OZG Breitband-Portal“ abgebildete elektronische Verfahren erheblich beschleunigt. Durch den Einsatz einer workflowbasierten Kommunikationsplattform werden der Informationsaustausch und wesentliche Arbeitsprozesse zwischen Telekommunikationsunternehmen, Kommune und Dritten deutlich verbessert. Alle Bescheide und Unterlagen können in digitaler Form abgewickelt werden und sorgen somit für eine medienbruchfreie Bearbeitung. Mittels standardisierter Schnittstellen können bspw. auch bereits existierende Fachverfahren an den Online-Dienst angebunden werden.
Das gemeinsam mit zahlreichen Kooperationspartnern – wie der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN), dem hessischen IT-Dienstleister ekom21 oder der bridgingIT als projektunterstützende Beteiligte – entwickelte Produkt zum „OZG Breitband-Portal“ ist marktreif fertiggestellt und erfüllt den OZG-Reifegrad III. Im ersten Schritt wird die OZG-Leistung den Kommunen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen. Anschließend wird die Leistung im Sinne des EfA-Prinzips weiteren Ländern zur Nachnutzung über den FIT-Store der FITKO angeboten.
Der Erfolg des Digitalisierungsprogramms bemisst sich jedoch nicht nur daran, ob alle Verwaltungsleistungen online verfügbar sind, sondern auch daran, wie hoch die Akzeptanz und Nachnutzung durch die kommunale Ebene sein wird. Der bundesweite Rollout ist aktuell in der Vorbereitung und soll in einem standardisierten Verfahren zeitgleich in den nachnutzungsinteressierten Bundesländern erfolgen. Alle hierzu erforderlichen Informationen finden sich auf der hierfür eigens entwickelten zentralen Informationsplattform zum „OZG Breitband-Portal“. Dieses steht unter www.breitband-portal.de zur Verfügung. Neben einem umfangreichen und weiter anwachsenden FAQ-Bereich finden sich dort alle relevanten Informationen sowie ein Teaser-Video:

Künftig werden sich zeitnah auch Schulungsangebote für Telekommunikationsunternehmen (Frontend) und Wegebaulastträger (Backend) auf der Informationsplattform finden.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH unter der E-Mail-Adresse ozg-breitband@m-r-n.com.
Gerne stehen wir Ihnen als Gigabitbüro des Bundes für Fragen rund um das Thema Breitbandausbau zur Verfügung. Unser Team im Kontaktcenter ist Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 30 26365040 oder über die E-Mail-Adresse kontakt@gigabitbuero.de erreichbar.