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Als eine der ersten Kommunen bundesweit nutzt die hessische Stadt Fulda das Breitband-Portal für Genehmigungen, die im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau erforderlich sind. Durch die Digitalisierung des Genehmigungsprozesses werden die Verfahren  deutlich vereinfacht und beschleunigt. Nach der Initiierung des Portals durch die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz steht es im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nach dem EfA-Prinzip (Einer für Alle) auch anderen interessierten Bundesländern zur Nachnutzung zur Verfügung. Im Gespräch mit dem Gigabitbüro des Bundes, das die Öffentlichkeitsarbeit des Breitband-Portals aktiv unterstützt, berichtet Lothar Happ, Amtsleiter Hauptamt der Stadt Fulda, wie genau es zur Vereinfachung und Beschleunigung des Gigabitausbaus beiträgt.

Was waren die Hauptgründe, das Breitband-Portal in Ihrer Kommune einzusetzen?

Lothar Happ: Breitbandausbau bedeutet für uns als Stadt Fulda digitale Daseinsvorsorge, die essenziell ist, um auch zukünftig attraktiver Wohnort- und Wirtschaftsstandort zu bleiben. Als Wegebaulastträger möchten wir den Antragsprozess niedrigschwellig, medienbruchfrei und effizient gestalten. Deswegen haben wir uns auch frühzeitig dazu entschieden, das Breitband-Portal, als bundesweit einer der ersten Wegebaulastträger, produktiv zu nutzen.

Welche zentralen Vorteile bietet Ihnen der Einsatz des Breitband-Portals?

Lothar Happ: Ein großer Vorteil für uns ist die digitale Bearbeitung der Vorgänge, die papierlos, standardisiert und zentral erfolgt. Dies erschließt neue Formen der Zusammenarbeit, die Abwesenheitsvertretung wird vereinfacht und interne Abläufe verlaufen schneller und reibungsloser, da beispielsweise zusätzliche Absprachen im Vertretungsfall wegfallen und durch Medienkonstanz unnötiger Aufwand entfällt. Das ist sowohl für uns, als auch für die Antragsstellenden von großem Mehrwert.

Es ist geplant, das Breitband-Portal schrittweise um neue Funktionalitäten zu erweitern. Was wünschen Sie sich diesbezüglich?

Lothar Happ: Wir würden uns wünschen, dass die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zukünftig aus dem Portal heraus möglich ist, um dadurch einen Medienbruch zu verhindern. Zudem würden wir uns freuen, wenn zeitnah die verkehrsrechtliche Anordnung implementiert wird, da diese ohnehin regelhaft für die nötigen Aufgrabungsarbeiten beantragt werden muss.

Was würden Sie anderen Kommunen raten, die das Breitband-Portal bisher noch nicht einsetzen?

Lothar Happ: Andere Kommunen sollten ebenfalls die Chance nutzen, das Breitband-Portal schnellstmöglich in Betrieb zu nehmen. Der Implementierungsprozess wird vom dahinterstehenden Projektteam engmaschig begleitet und man kann bedarfsgerecht in wöchentlichen Sprechstunden unkomplizierte Unterstützung finden. Das Breitband-Portal ist ein gutes Beispiel dafür, wie Verwaltungsdigitalisierung zwischen dem Antragsstellenden und der Genehmigungsbehörde Ende-zu-Ende funktionieren kann.

Neues Workshopangebot des Gigabitbüros: „Breitband-Portal – Anwendungsgrundlagen für die Nutzung durch Wegebaulastträger“

Als Gigabitbüro des Bundes unterstützen wir die Kommunen aktiv bei der Nachnutzung des Breitband-Portals. Im Rahmen unserer Qualifizierungsoffensive bieten wir mit dem Workshop „Breitband-Portal – Anwendungsgrundlagen für die Nutzung durch Wegebaulastträger“ ein passendes Schulungsangebot für die öffentliche Hand an. Ziel des Workshops, welcher länderspezifisch angeboten wird, ist es, den Teilnehmenden einen anwenderorientierten Überblick zum Breitband-Portal zu bieten und diese zu befähigen, die jeweiligen Schritte im Portal eigenständig durchzuführen – vom Antragseingang über die Antragsbewertungbis zur Erstellung des Zustimmungsbescheids.

Themenschwerpunkte des Workshops sind folgende:

Workshop
Breitband-Portal 1: Einführung in das Breitband-Portal für Wegebaulastträger und TKU
Workshop
Breitband-Portal 2: Konfiguration und Bearbeitung von Antragsprozessen im Portal durchführen
Artikel
23. August 2022
Digitalisierung von Verwaltungsleistungen: Das Breitband-Portal ist jetzt online
Die Interaktion zwischen Verwaltung, Unternehmen und unserer Zivilgesellschaft soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) bildet den gesetzlichen […]

Gerne stehen wir Ihnen als Gigabitbüro des Bundes für Fragen rund um das Thema Breitband- und Mobilfunkverfügbarkeit in Deutschland zur Verfügung. Unser Team im Kontaktcenter ist Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 30 26365040 oder über die E-Mail-Adresse kontakt@gigabitbuero.de erreichbar.

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