Erfolgreiche Umsetzung: Fulda und Lindenfels nutzen Breitband-Portal für schnellere Genehmigungsverfahren im Breitbandausbau
Die hessischen Städte Fulda und Lindenfels haben – als erste Kommunen bundesweit – digital gestellte Anträge über das Breitband-Portal genehmigt. Somit kommt das Portal bei den ersten Wegebaulastträgern erfolgreich zum Einsatz, um Genehmigungsprozesse zu vereinfachen. Nach der Initiierung des Portals durch die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz steht dieses im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nach dem EfA-Prinzip (Einer für Alle) auch anderen interessierten Bundesländern zur Nachnutzung zur Verfügung.
Das Breitband-Portal ermöglicht ein schnelleres Genehmigungsverfahren für die Beantragung und Zustimmung zur Verlegung von Telekommunikationsleitungen. Deutschlandweit werden über 100.000 Anträge zum Breitbandausbau gestellt, somit profitieren alle Beteiligten von dem Portal: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden werden entlastet, die Telekommunikationsunternehmen können früher mit dem Leitungsbau beginnen. Dadurch erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schneller Zugang zum zukunftsfähigen Glasfaser-Internet. „Wir sagen nicht nur, dass wir den Breitbandausbau mit allen Mitteln beschleunigen und vereinfachen wollen, sondern wir setzen dies auch aktiv in die Tat um. Dass nun die ersten Anträge im Portal gestellt und bearbeitet wurden, ist ein großer Schritt, um unser Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus zu erreichen“, erklärt Prof. Dr. Kristina Sinemus, Digitalministerin Hessens in einer Pressemitteilung.
Das Gigabitbüro des Bundes unterstützt das Breitband-Portal, um den Gigabitausbau durch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren weiter voranzutreiben. Gerne stehen wir Ihnen als Gigabitbüro des Bundes für Fragen rund um das Thema Gigabit- und Mobilfunkausbau zur Verfügung. Unser Beratungsteam im Kontaktcenter ist Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 30 26365040 oder über die E-Mail-Adresse kontakt@gigabitbuero.de erreichbar.