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28. Februar 2024

Das OZG Breitband-Portal ist die digitale Plattform, die es ermöglicht, Zustimmungen zur Leitungsverlegung im Breitbandausbau effizient und rechtssicher zu beantragen und zu genehmigen. Es vereinfacht den Genehmigungsprozess und beschleunigt den Breitbandausbau in Deutschland. Das Breitband-Portal ist ab sofort ausschließlich auf dem Marktplatz für EfA-Leistungen der gov.digital verfügbar. Nachnutzungsinteressierte Bundesländer haben nun die Möglichkeit, das Breitband-Portal gemäß den Konditionen des EfA-Marktplatzes direkt dort zu beziehen. Die Umstellung vom FIT-Store auf den digitalen EfA-Marktplatz soll einen erleichterten Bezug des Breitband-Portals für nachnutzende Bundesländer ermöglichen.

Der Marktplatz für EfA-Leistungen ist eine digitale Plattform, die von der Föderalen IT-Kooperation (kurz: FITKO) und gov.digital entwickelt wurde. Die FITKO ist eine deutsche rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die vom Bund und den Ländern gemeinsam getragen wird. gov.digital ist eine Gruppe von IT-Dienstleistern im öffentlichen Bereich. Sie arbeiten zusammen, um neue und innovative IT-Lösungen für den öffentlichen Sektor zu entwickeln und, bei gegebenen Voraussetzungen, effizient nach dem Inhouse-Prinzip einzuführen. Auf dem Marktplatz können unter Verwendung von Standards und über verschiedene Ebenen hinweg, IT-Leistungen auf rechtssichere und nachhaltige Weise ausgetauscht werden. Potenzielle Anbieter und Kunden müssen sich auf dem Marktplatz registrieren und bei einem Anbieter akkreditieren, um alle Funktionen nutzen zu können. Der Marktplatz ermöglicht es den Anbietern, ihre Leistungen rechtssicher einzustellen.

Breitband-Portal ab sofort nur noch über EfA-Marktplatz verfügbar

Mit der Schaffung der Bezugsmöglichkeit über den EfA-Markplatz ist es nicht mehr möglich, über den FIT-Store auf das Breitband-Portal zuzugreifen. Das Land Hessen bleibt wie bisher der Betreiber des Online-Dienstes, während die FITKO weiterhin Vertragspartner für Nachnutzer ist. Die Aufnahme des Portals in den EfA-Marktplatz wurde gemäß dem Beschluss 2023/46 des IT-Planungsrats vom 3. November 2023 und dem entsprechenden Informationsschreiben der FITKO umgesetzt.

Um den SaaS-Nachnutzungsvertrag mit der FITKO über den EfA-Marktplatz als nachnutzendes Land abschließen zu können, ist neben der Registrierung im EfA-Marktplatz auch eine vorherige Abstimmung mit dem betreibenden Land, in diesem Fall Hessen, erforderlich. Für die Abstimmung zur Nachnutzung des Breitband-Portals wird darum gebeten, sich mit dem betriebsverantwortlichen Land Hessen unter OZG-Breitband@digitales.hessen.de in Verbindung zu setzen.

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