Glasfasernetze: Prüfkonzept zur Sicherstellungsverpflichtung
29. Oktober 2026
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat das Prüfkonzept zur Sicherstellungsverpflichtung nach § 146 Abs. 2 Satz 1 TKG aktualisiert. Die sogenannte „Sicherstellungsverpflichtung” soll dazu beitragen, Synergien bei öffentlich finanzierten Verkehrsbaumaßnahmen zu nutzen und den Ausbau digitaler Infrastrukturen effizienter zu gestalten. Die Publikation unterstützt Wegebaulastträger und weitere Verantwortliche dabei, anhand der im TKG vorgegebenen Kriterien zu prüfen, obob im Rahmen von Verkehrsbaumaßnahmen passive Netzinfrastrukturen, beispielsweise Leerrohre, mitverlegt werden müssen.
Hier können Sie das „Prüfkonzept zur Sicherstellungsverpflichtung“ des BMDS herunterladen
