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Um die zahlreichen Tiefbauvorhaben der Versorgungs- und Telekommunikationsnetzbetreiber in der Landeshauptstadt Düsseldorf zu koordinieren, plant die Stadt zur Bündelung von Anfragen die Einrichtung einer Servicestelle im Dezernat für Digitalisierung.

Die Servicestelle soll interessierten Bürger*innen sowie Antragssteller*innen als zentrale Anlaufstelle in Bezug auf Informationen zum Verfahrensablauf und Fragen rund um den aktuellen Stand des Breitbandausbaus im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang soll den Anfragenden neben einer Informationsplattform auch ein Serviceangebot im Sinne des Single-Point-of-Contact (SPOC) angeboten werden, mit welchem gezielt erste Fragen rund um die Verlegung von TK-Linien beantwortet werden können.

Die Servicestelle soll außerdem der Bündelung von Anfragen dienen und die Kommunikation zwischen auftraggebenden Akteuren (z.B. Netzbetreibern), den Wegebaulastträgern sowie interessierten Bürger*innen gewährleisten. Ein wichtiger Baustein beim Glasfaserausbau und die am häufigsten genutzt Antragsart ist der Antrag für die Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1 TKG. Netzbetreiber müssen sich vor dem Verlegen von Leitungen im öffentlichen Grund die Nutzungsrechte bei den Wegebaulastträgern einholen. Damit der Antrags- und Genehmigungsprozess reibungslos ablaufen kann, ist eine intensive Vorabstimmung mit den verschiedenen Akteuren, zum Beispiel über die Wahl der Verlegemethode, noch vor der eigentlichen Beantragung von besonderer Bedeutung.

Wir arbeiten aktiv an der Förderung der guten Zusammenarbeit
zwischen den einzelnen Fachämtern und einem stetigen kooperativen Austausch mit den Telekommunikationsnetzbetreibern. In jedem Fachamt und jeder Abteilung stehen feste, versierte Kolleg*innen zur Verfügung.

Dipl.-Ing.(FH) Claudia Kube, Amt für Verkehrsmanagement, Düsseldorf

Monatlicher Austausch unterstützt die Koordinierung von Baustellen

Darüber hinaus findet mit den betreffenden Akteuren und Behörden eine regelmäßige Baustellenkoordinierung statt. Diese enthält zwei Schwerpunkte: Zum einen die Nutzung des Baustellenatlasses, um größere Baumaßnahmen mit einem Vorlauf von 5 Jahren gemeinsam zu planen, beispielsweise im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen der Stadtverwaltung, des Stadtentwässerungsbetriebes sowie der Stadtwerke. Dies beinhaltet den stetigen Austausch aller beteiligten Akteure über eine gemeinsame Planungssoftware.
Zum anderen den Übergang der bauscharfen Planung (frühestens 6 Monate vor Umbau), welche die Koordinierung aller Baumaßnahmen ab einer Länge von 40 Metern sowie mögliche Fahrbahnquerungen berücksichtigt. In diesem Zusammenhang lädt der Straßenbaulastträger alle Netzbetreiber und Bauherren – inklusive der Telekommunikationsunternehmen – monatlich ein, um geplante Baumaßnahmen anzuzeigen und Mitverlegungsinteressen abzustimmen.
Die Maßnahmenkoordinierung ist ein vom Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Düsseldorf geforderter Bestandteil bei der Beantragung auf Zustimmung nach § 127 Abs. 1 TKG.

Des Weiteren wird bei Maßnahmen ab einer Baulänge von 40 Metern, bei alternativen Bauweisen sowie bei Arbeiten in der Fahrbahn, in besonderen Oberflächen und entlang von zu schützendem Baumbestand, eine Vorbegehung mit den Telekommunikationsunternehmen und den betreffenden Auftragnehmern gefordert. Gemeinsam mit den erfahrenen Vertretern des Straßenbaulastträgers werden so bestmögliche baubare Trassen abgestimmt. Das aus der Maßnahme resultierende Protokoll und die in die Planung eingearbeiteten Auflagen sind zudem ein wesentlicher Bestandteil des Antrages nach TKG. Mit dem gemeinsamen Ziel des Ausbaus digitaler Infrastrukturen werden, aufgrund des regelmäßigen Austausches, das Scoping unter Berücksichtigung der Belange der verschiedenen beteiligten Behörden und die Stärkung von Kooperationen zu den Bauherren direkt umgesetzt. Die Kommunikation konnte aufgrund der pandemischen Lage über Videokonferenzen aufrechterhalten werden. Auch digitale Begehungen können, nach einer entsprechenden planerischen Vorbereitung, durchgeführt werden. Nur noch in seltenen Fällen werden unklare örtliche Situationen vor Ort geregelt.

Überarbeitung der Antragserfordernisse und der Zustimmungsverfahren für die Verlegung von Telekommunikationslinien

Aufgrund der neuen Vorgaben des novellierten Telekommunikationsgesetzes wurden überdies die Antragserfordernisse und -dokumente des Amtes für Verkehrsmanagement Düsseldorf überarbeitet. Die Angaben zur Beantragung einer TK-Leitung wurden klar strukturiert und lassen in den einzelnen Abfragekategorien möglichst wenig Interpretationsspielraum. Die angegebenen Bauweisen müssen im beigelegten Plan gekennzeichnet sein. Neben dem Antragsdokument wird vom Vorhabentragenden auch die präzise Beschreibung des Vorhabens für die Einzelabschnitte über ein zusätzliches Datenblatt mit Benennung der Verlegemethode verlangt. Die durch die Gesetzesnovellierung ermöglichte Einführung der Anzeigeverpflichtung bei geringfügigen Maßnahmen gem. § 127 Abs. 4 TKG hat wiederum die Aufstellung vereinfachter Verfahren beim Amt für Verkehrsmanagement erforderlich gemacht. Hierfür konnte den antragstellenden Akteuren ein Anzeigedatenblatt bereitgestellt werden, sodass bei einigen Vorhaben auf das reguläre Zustimmungsverfahren künftig verzichtet werden kann.

Antragsblatt und Anzeigedatenblatt, Amt für Verkehrsmanagement Düsseldorf © Stadt Düsseldorf

Fazit

Für eine effiziente Umsetzung des Gigabitausbaus sind Koordination und Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden und den Telekommunikationsunternehmen essenziell. Von Seiten der Behörden kann dies durch zentrale Ansprechpartner und vereinfachte und klare Antragsverfahren und -unterlagen unterstützt werden. Die Stadt Düsseldorf schafft durch die Servicestelle einen Anlaufpunkt, durch den schon im Voraus wichtige Fragen geklärt werden können. Sie ermöglicht die effektive Koordinierung von Baumaßnahmen durch die Einbindung aller beteiligten Akteure. Außerdem werden durch rasche Reaktionen auf veränderte Rahmenbedingungen klare Strukturen für einen effizienten Ausbau der Gigabitnetze geschaffen.

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