Studie des BMDS zum GIA: Empfehlungen für die Datenlieferpflichten zur Mitnutzung physischer Infrastrukturen im Glasfaser- und Mobilfunkausbau
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat eine Studie zum Mitnutzungspotenzial physischer Infrastrukturen aus den Sektoren Energie, Wasser, Verkehr und Telekommunikation für den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen veröffentlicht. Die Studie untersucht, welche Informationen für die Mitnutzung bestehender Anlagen tatsächlich benötigt werden und wie Datenlieferpflichten im Rahmen des europäischen Gigabit-Infrastructure-Act (GIA) praxistauglich ausgestaltet werden können.
Beim Ausbau digitaler Infrastruktur bietet neben dem Neubau auch die Mitnutzung bereits vorhandener Infrastrukturen wie Leitungen, Masten, Trassen oder Schächte erhebliche Potenziale zur Beschleunigung. Voraussetzung dafür sind verlässliche Informationen über bestehende Anlagen.
Vor diesem Hintergrund hat das BMDS eine Studie beauftragt und veröffentlicht. Grundlage der Untersuchung ist eine Befragung von Netzbetreibern, Infrastrukturbetreibern und öffentlichen Stellen. Die Ergebnisse zeigen, dass früh verfügbare Daten zu mitnutzbaren Infrastrukturen die Planung und Koordinierung von Glasfaser- und Mobilfunkprojekten erleichtern können. Gleichzeitig betont die Studie, dass Informationspflichten dort begrenzt werden sollten, wo der Aufwand der Datenerhebung den praktischen Nutzen übersteigt. So werden Einschränkungen vorgeschlagen, wenn einige Infrastrukturen bspw. aufgrund statischer Einschränkungen oder geringer Installationshöhe als für eine Mitnutzung technisch ungeeignet eingeordnet bzw. die Datenlieferung für klassische Verkehrsschilder als unverhältnismäßig eingestuft werden.
Welche Bedeutung hat die Studie für den weiteren Ausbau digitaler Netze?
Ergebnis der Studie sind unverbindliche Empfehlungen an das BMDS, wie die Datenlieferpflichten der Netzbetreiber und öffentlicher Stellen gemäß der europäischen Gigabit-Infrastruktur-Verordnung (GIA) sachgerecht und zugleich verhältnismäßig ausgestaltet werden können.
Seit Mai 2026 sind Netzbetreiber und öffentliche Stellen grundsätzlich verpflichtet, Informationen über ihre physischen Infrastrukturen an eine zentrale Informationsstelle zu übermitteln. In Deutschland wird diese Aufgabe über den Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur im Rahmen des Gigabit-Grundbuchs wahrgenommen.
Auf Basis der Studienergebnisse will das BMDS nun festlegen, für welche Infrastrukturarten künftig Informationen an den Infrastrukturatlas gemeldet werden müssen. Die entsprechende Rechtsverordnung soll im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens konsultiert werden. Die weiteren Festlegungen erfolgen dabei mit dem Ziel des BMDS, die Planungsprozesse in den Unternehmen effizient und effektiv mit Informationen über bestehende Infrastrukturen zu unterstützten, um einen beschleunigten Ausbau der digitalen Infrastruktur zu fördern.


