Gigabitförderung 2.0: Förderaufruf im Lückenschluss-Programm als Pilot veröffentlicht
Neues Förderkonzept zur schnellen Schließung von Abdeckungslücken: Wie bereits mit der neuen Gigabitrichtlinie 2.0 in der Fassung vom 30.04.24 angekündigt, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 6. Juni 2024 den Förderaufruf für das Lückenschluss-Pilotprogramm gestartet. Der Bund investiert weitere 100 Mio. Euro in den flächendeckenden Glasfaserausbau. Im Fokus stehen hierbei bisher unterversorgte Gebiete, die schnell und kostengünstig erschlossen werden können.
Seit 6. Juni 2024 können Gebietskörperschaften wie Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft und Stadtstaaten einen Antrag auf Bundesförderung im neuen Lückenschluss-Pilotprogramm stellen.
Das Lückenschluss-Pilotprogramm ist eine neue Förderkomponente des Gigabit-Förderprogramms 2.0 des Bundes. Es zielt auf kleine Gebiete, die im Rahmen eines geplanten, laufenden oder abgeschlossenen eigenwirtschaftlichen Gigabit-Ausbaus nicht erschlossen werden oder wurden. Ein Antrag im neuen Lückenschluss-Pilotprogramm kommt somit für Gebiete in Betracht, in denen bereits ein Teil der Gebiete mit Gigabit-Anschlüssen ausgestattet ist oder in Zukunft ausgestattet wird und nur noch wenige förderfähige Adresspunkte erschlossen werden müssen, was mit wenigem Tiefbauaufwand möglich ist. Für Anträge im Lückenschluss-Programm ist ein vereinfachtes und beschleunigtes Bewilligungsverfahren vorgesehen.
Um am Lückenschluss-Pilotprogramm teilnehmen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
- Die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers zum Ausbau des Lückenschluss-Gebietes dürfen 500.000 Euro pro Projekt nicht überschreiten.
- Mit dem Ausbau müssen alle förderfähigen Adressen bzw. Teilnehmer der Gemeinde oder abgrenzbarer Verwaltungsbezirke oder Ortsteile gigabitfähig erschlossen sein.
- Im Lückenschluss-Gebiet gibt es entweder kein Netz, das allen Endnutzern zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Mindestdatenrate von 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload bietet oder voraussichtlich bieten wird. Nicht förderfähig sind Gebiete mit mindestens zwei Netzen mit einer Mindestdatenrate von 100 Mbit/s im Download und Gebiete, die mit mindestens einem Kabelnetz mit dem Standard Docsis 3.1 ausgestattet sind oder werden.
- Der eigenwirtschaftliche Ausbau auf Geschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s zu Spitzenlastzeitbedingungen im jeweiligen Hauptgebiet muss verbindlich zugesichert, z.B. im Branchendialog, oder ein Gigabit-Ausbau bereits erfolgt sein.
- Eine Gemeinde (AGS) kann im Rahmen der Aufrufe 2024 entweder einen Antrag im Lückenschluss-Pilotprogramm oder im Rahmen der Infrastrukturaufrufe für Standard- oder Fast-Lane-Anträge stellen.
Der Förderaufruf sieht zunächst eine Begrenzung auf 100 Anträge bundesweit vor. Danach sollen die Anträge evaluiert und das Programm erforderlichenfalls nachgeschärft werden.