Gigabitbüro des Bundes informierte in Webcasts über Gigabit-Infrastrukturverordnung
Am 15. und 16. Juli 2024 veranstaltete das Gigabitbüro in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zwei Webcasts zur Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA). Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Sektoren wurden über den GIA zu informiert, die wesentlichen Änderungen und Vorgaben erläutert und offene Fragen beantwortet. Insgesamt waren rund 270 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugeschaltet.
Mit der Gigabit-Infrastrukturverordnung, die am 11. Mai 2024 in Kraft trat, setzt die EU neue Maßstäbe für den Ausbau digitaler Infrastrukturen. Die Verordnung gilt als EU-Verordnung unmittelbar in den Mitgliedstaaten und ihre Vorschriften sind überwiegend 18 Monate nach Inkrafttreten anwendbar. Die Gigabit-Infrastrukturverordnung betrifft zahlreiche Akteure, darunter Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen sowie aus den Bereichen Verkehr, Energie-, Wasserversorgung, Wohnungswirtschaft und Telekommunikation. Die Webcasts des Gigabitbüros boten eine Plattform, um die Neuerungen der Verordnung zu diskutieren und Fragen zu klären.
Eröffnet wurde die Veranstaltung durch einen Vertreter des Gigabitbüros des Bundes, der die Ziele der Webcasts vorstellte. Anschließend erläuterte die Leiterin des Referats „Europäische Politik für digitale Infrastrukturen, ITU“ des BMDV die wichtigsten Neuerungen und Vorgaben der Gigabit-Infrastrukturverordnung. Das BMDV gab einen allgemeinen Überblick über die Gigabit-Infrastrukturverordnung, gefolgt von detaillierten Erklärungen zu den Inhalten der Verordnung, wie der Mitnutzung bestehender Infrastrukturen, optimierter Planung und Koordinierung von Bauarbeiten, Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, Inhouse-Verkabelung, Transparenz und Streitschlichtung. Zudem wurde die Anwendbarkeit der Verordnung in verschiedenen Sektoren erläutert. Nach den Vorträgen gab es Raum für Fragen der Teilnehmenden. Die Veranstaltung endete mit einer Zusammenfassung der Diskussion.
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