Gigabit-Grundbuch-Verordnung (GGV): BMDS legt Entwurf für einheitliche Bedingungen zur Lieferung und Informationsbereitstellung vor
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat den Referentenentwurf der Gigabit-Grundbuch-Verordnung (GGV) vorgelegt. Die Verordnung schafft erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Übermittlung und Bereitstellung von Daten im Gigabit-Grundbuch, dem zentralen Datenportal des Bundes für ausbaurelevante Informationen zu Telekommunikationsnetzen, Infrastrukturen, Bauarbeiten und öffentlichen Liegenschaften. Der Entwurf ergänzt das TKG-Änderungsgesetz 2026 und konkretisiert nationale Ausführungsregelungen zur Umsetzung der europäischen Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA, Verordnung (EU) 2024/1309).
Was regelt die GGV?
Für einen effizienten Gigabitausbau ist die Verfügbarkeit von Informationen zu bereits vorhandenen Infrastrukturen entscheidend: Wer weiß, wo Leerrohre, Masten oder Glasfaserleitungen bereits vorhanden sind, kann Ausbauvorhaben gezielter und kostengünstiger planen. Das Gigabit-Grundbuch des Bundes bündelt genau diese ausbaurelevanten Informationen zentral, von der Netzverfügbarkeit über Infrastrukturdaten bis hin zu öffentlichen Liegenschaften und geplanten Bauarbeiten. Das BMDS schafft mit der GGV nun den rechtlichen Rahmen dafür, wie diese Daten geliefert und bereitgestellt werden.
Die GGV konkretisiert, welche Informationen Datenlieferanten, dazu zählen Netzbetreiber, öffentliche Stellen und Eigentümer öffentlicher Liegenschaften, an das Gigabit-Grundbuch übermitteln und wie diese Informationen bereitgestellt werden.
Die wesentlichen Schwerpunkte im Überblick:
- Einheitliche Datenlieferungs- und Bereitstellungsbedingungen: Die GGV bündelt die bislang getrennten Regelungen der Bundesnetzagentur erstmals in einem einheitlichen Rahmen und konkretisiert Datenformate, Übermittlungswege und Zeitpunkte.
- Zwei Kategorien der Verfügbarkeit von Informationen: Informationen zur Netzverfügbarkeit sind öffentlich abrufbar; Daten zu Infrastrukturen, Bauarbeiten und öffentlichen Liegenschaften sind zugangsgeschützt und nur auf Antrag zugänglich. Netzbetreiber müssen dabei ein konkretes Ausbauvorhaben darlegen, öffentliche Stellen einen Planungs-, Förder- oder Gesetzeszweck.
- Angepasster Umfang der Infrastruktur-Informationspflichten: Die Zahl der meldepflichtigen Infrastrukturarten wird von bisher 17 auf 9 reduziert. Meldepflichtig bleiben künftig insbesondere Glasfaserleitungen, Schutz- und Leerrohre, Masten, Funkmasten sowie Hauptverteiler, Kabelverzweiger, Point of Presence (PoP) und Zugangspunkte. Nicht mehr erfasst werden u. a. Straßenlaternen, Ampelanlagen, Verkehrsschilder oder Abwasserleitungen. Dies soll Netzbetreiber und öffentliche Stellen spürbar entlasten.
- Liegenschaftsdaten aus ALKIS: Die Verordnung konkretisiert das Verfahren, wie Daten zu öffentlichen Liegenschaften künftig direkt aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) an das Gigabit-Grundbuch übermittelt werden können, um Einzelmeldungen der öffentlichen Eigentümer auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene zu vermeiden.
- IT-Sicherheitsanforderungen für öffentliche Stellen: Öffentliche Stellen, die zugangsgeschützte Daten herunterladen möchten, müssen erhöhte Informationssicherheitsanforderungen erfüllen, die sich insbesondere an den Vorgaben des IT-Planungsrates sowie den einschlägigen BSI-Standards orientieren. Eine webbasierte Einsichtnahme ohne erhöhte technische Schutzanforderungen bleibt weiterhin möglich.
Stellungnahmen bis 14. Oktober 2026 möglich
Der Referentenentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Länder, Verbände und weitere Betroffene können Stellungnahmen bis zum 14. Oktober 2026 an folgende Adresse senden: DI6@bmds.bund.de
Jetzt informieren: Kostenlose Webcasts zum Gigabit-Grundbuch
Seit dem 12. Mai 2026 gelten für öffentliche Stellen erweiterte Transparenz- und Informationspflichten im Zusammenhang mit ausbaurelevanten Infrastrukturen. Das Gigabitbüro des Bundes und die Bundesnetzagentur erläutern in einer kostenfreien Webcast-Reihe, welche Daten in welchen Fällen zu melden sind:
- Welche Meldepflichten gelten und welche Daten übermittelt werden müssen
- Wie die Registrierung für „Mein Gigabit-Grundbuch“ Schritt für Schritt funktioniert
- Welche Übergangsregelungen bis zum Inkrafttreten des TKG-Änderungsgesetzes gelten
Die Webcast-Reihe richtet sich ausschließlich an die öffentliche Verwaltung. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit Ihre Fragen direkt an unsere Referenten zu stellen.

