Förderung von Beratungsleistungen – Aufruf zur Antragseinreichung gestartet
Im Rahmen der Projektträgerschaft zum Bundesförderprogramm Breitband wurde ein Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Beratungsleistungen veröffentlicht. Seit dem 2. März 2023 können somit Anträge zur Förderung von externen Beratungsleistungen gemäß Nr. 3.3. der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt werden.
Effizientes Zusammenspiel von eigenwirtschaftlichem Ausbau und Förderung als Ziel
Die Telekommunikationsinfrastruktur wird vorrangig eigenwirtschaftlich ausgebaut. In Gebieten, die wirtschaftlich nicht rentabel sind, unterstützt staatliche Förderung den Ausbau. Vielfach nutzen die Behörden die Unterstützung externer Experten, um ein optimales Verhältnis zwischen den beiden Arten des Ausbaus zu erreichen und auf dieser Grundlage ein effektives Förderprogramm durchzuführen. Das Ziel dabei ist, Berater frühzeitig einzubeziehen und den Ausbau zu beschleunigen. So können bereits im Voraus bestehende Versorgungslücken evaluiert, Branchendialoge durchgeführt oder Markterkundungsverfahren vorbereitet werden.
Um möglichst früh Beratungsleistungen auf Basis der aktuellen Richtlinie zu ermöglichen, können seit dem 2. März 2023 Anträge zur Förderung von Beratungsleistungen bei den Projektträgern der beiden Losgebiete eingereicht werden. Die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus soll Anfang April 2023 veröffentlicht werden.
Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens kurz zusammengefasst
Für nachgewiesene Ausgaben wird die Höchstförderung für Beratungsleistungen auf 50.000 Euro pro Gemeinde und auf maximal 200.000 Euro pro Landkreisprojekt oder gemeindeübergreifendes Projekt begrenzt. Die Förderung kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Antragsberechtigt für die Förderung sind Gebietskörperschaften, in deren Zuständigkeitsbereich das Ausbaugebiet liegt. Nicht gefördert werden Beratungsleistungen, die vor Bewilligung des Förderantrages bereits begonnen wurden.
Durchführung von Branchendialogen zum Ausloten des eigenwirtschaftlichen Ausbaupotenzials
Um die Zusammenarbeit zwischen Telekommunikationsunternehmen und Kommunen zu unterstützen (z.B. durch Kooperationsvereinbarungen, Beteiligung der Kommune an der Vorvermarktung, Berücksichtigung alternativer Verlegungsmethoden) und den privatwirtschaftlichen Ausbau zu unterstützen, muss im Vorfeld der Förderung von Ausbauprojekten das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial einer Kommune im Rahmen eines Branchendialogs mit der örtlichen Telekommunikationswirtschaft ermittelt werden.
Der Branchendialog ist der Auftakt zu Gesprächen mit den Telekommunikationsunternehmen und wesentlicher Bestandteil der Beratungsleistungen. Das Gigabitbüro des Bundes hat einen Leitfaden zur „Durchführung von kommunalen Branchendialogen“ veröffentlicht, welcher Informationen zur Vorbereitung, Bekanntmachung, Format und Nachbereitung des Branchendialoges enthält.
Für weitere Informationen verweisen wir Sie gerne auf die Projektträger von Losgebiet A (PwC) und Losgebiet B (ateneKOM).