Bundesnetzagentur veröffentlicht Zugangsvertrag zur Mitnutzung bestehender Leerrohre
Die Bundesnetzagentur hat drei wichtige Entscheidungen zum Zugang zu Leerrohren und Masten der Telekom Deutschland GmbH, der Glasfaser NordWest GmbH & Co. KG und GlasfaserPlus GmbH veröffentlicht. Nachdem bereits die Entgelte für die Nutzung der Infrastruktur festgelegt worden waren, stehen nun auch die vertraglichen Rahmenbedingungen fest. Die Entscheidungen schaffen mehr Rechtssicherheit für Netzbetreiber und sollen den wettbewerblichen Glasfaserausbau in Deutschland weiter unterstützen.
Bundesnetzagentur legt vertragliche Rahmenbedingungen fest
Bisher war der Zugang zu vorhandenen Leerrohren bereits grundsätzlich ein wichtiger Baustein für die Mitnutzung passiver Infrastruktur, in der Praxis sind aber insbesondere die konkreten Zugangsbedingungen und vertraglichen Rahmenbedingungen entscheidend. Nachdem bereits die Entgelte für die Nutzung der Infrastruktur festgelegt worden waren, stehen nun auch die vertraglichen Rahmenbedingungen fest.
Interessierte Unternehmen können seit 2025 freie Leerrohrkapazitäten über den Infrastrukturatlas einsehen. Mit der nun veröffentlichten Entscheidung zu den vertraglichen Zugangsbedingungen ist der regulatorische Rahmen, für den verpflichtend zu gewährenden Zugang zu den Leerrohren der Telekom vollständig ausgestaltet. Zeitgleich veröffentlicht die Bundesnetzagentur zwei weitere Entscheidungen zu den Unternehmen Glasfaser NordWest GmbH & Co. KG und GlasfaserPlus GmbH. Beide Netzbetreiber sind, als mit der Telekom Deutschland GmbH verbundene Unternehmen ebenfalls verpflichtet, Zugang zu ihren Leerrohren zu gewähren.
Zum aktuellen Beschluss der Bundesnetzagentur zu den der vertraglichen Zugangsbedingungen bzw. zum Standardangebot Bauliche Anlagen
Was wurde geregelt?
Der von der Bundesnetzagentur festgelegte Zugangsvertrag definiert die Bedingungen, unter denen Wettbewerber die Infrastruktur in den kommenden Jahren nutzen können. So wurde u.a. festgelegt:
- Mindestlaufzeit von fünf Jahren: Der festgelegte Zugangsvertrag sieht eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren vor. Während dieses Zeitraums können die vertraglichen Bedingungen durch Telekom Deutschland GmbH nicht geändert werden.
- Informationen zur tatsächlichen Belegung der Leerrohre: Quartalsweise werden Informationen zur tatsächlichen Belegung bzw. freie Kapazitäten der Rohre je Trassenabschnitt an die zentrale Informationsstelle des Bundes geliefert.
- Vorgaben für Prozesse und Fristen: Für die Bearbeitung von Anfragen für den Zugang zu baulichen Anlagen bestehen Vorgaben etwa für die Reihenfolge der Bearbeitung oder für die Fristen zur Übermittlung eines Angebots.
- Zugangspunkte: Der Zugangsvertrag konkretisiert die zulässigen Zugangspunkte im Netz von Telekom sowie die nötigen technischen Voraussetzungen.
Warum Leerrohre eine wichtige Rolle beim Glasfaserausbau spielen
Leerrohre sind unterirdisch verlegte Schutzrohre, in die zu einem späteren Zeitpunkt Glasfaserkabel eingezogen werden können. Sie werden häufig im Zuge von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen mitverlegt, um spätere Tiefbauarbeiten zu vermeiden oder deutlich zu reduzieren. Für den Glasfaserausbau sind sie deshalb besonders relevant. Wo nutzbare Leerrohrkapazitäten bereits vorhanden sind, können Netzbetreiber bestehende Infrastrukturen effizienter nutzen und neue Ausbauprojekte schneller umsetzen.
Nach Angaben der beteiligten Telekommunikationsunternehmen dient der Zugang zu Leerrohren vor allem dazu, bestehende Netze zu ergänzen und bislang unterversorgte Gebiete an Glasfaserinfrastrukturen anzubinden. Der Fokus liegt damit weniger auf dem parallelen Aufbau zusätzlicher Netze als vielmehr auf einer effizienteren Nutzung vorhandener Ressourcen. Die Nutzung vorhandener Leerrohre kann Tiefbauarbeiten reduzieren, Ausbaukosten senken und den Glasfaserausbau beschleunigen. Damit leistet die Zugangsregulierung einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Wettbewerb und zur Erreichung der Ausbauziele im Gigabitbereich.
Ergänzende Informationen finden Sie im „Leitfaden für die Verpachtung und oder den Verkauf kommunaler Leerrohre“. Aktuell erfolgt eine Aktualisierung des Leitfadens.

