Ausbau der Telekommunikationsnetze von zentraler Bedeutung: Bundesregierung beschließt Gesetz für schnelleren Netzausbau (TK-NABEG)
Das Bundeskabinett hat am 24. Juli den Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz; TK-NABEG) beschlossen. Der Fokus des Gesetzes liegt auf der Beschleunigung des Netzausbaus, der Entbürokratisierung sowie der effizienteren Nutzung von Daten. Es setzt außerdem zentrale Maßnahmen der Gigabitstrategie um.
Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, betont die Bedeutung des Gesetzes:
„Mit diesem Gesetz beschleunigen wir den dringend notwendigen Ausbau unserer digitalen Infrastruktur. Wir senden damit das wichtige Signal an die Wirtschaft, dass wir die Digitalisierung entschlossen vorantreiben.“
Dr. Volker Wissing
Laut Wissing wird der Ausbau der Telekommunikationsnetze künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen, wodurch bessere Planbarkeit und Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen werden. Er ergänzt, dass das Gesetz mit dem vereinfachten Verfahren des § 127 des Telekommunikationsgesetzes und präziseren Informationen im Gigabit-Grundbuch eine wichtige Grundlage dafür legt, Deutschland bis 2030 flächendeckend mit Glasfaser und modernsten Mobilfunkstandards zu versorgen.
Verbesserte Rahmenbedingungen für den Netzausbau
Das TK-NABEG bringt mehrere entscheidende Verbesserungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen:
- Überragendes öffentliches Interesse: Der Telekommunikationsnetzausbau liegt künftig im überragenden öffentlichen Interesse. Das bedeutet, dass der Netzausbau insbesondere dort intensiviert wird, wo er bislang nicht priorisiert wurde. Eine Einschränkung besteht lediglich im naturschutzrechtlichen Verfahren: Dort liegt nur die Errichtung von Mobilfunkmasten für eine unterbrechungsfreie Breitbandversorgung im überragenden öffentlichen Interesse.
- Gigabit-Grundbuch: Das Gigabit-Grundbuch wird als einheitliches Informationsportal im Telekommunikationsgesetz verankert. Es strukturiert und regelt den Informationsumfang und die Informationserhebung und -bereitstellung für bestehende Informationsportale. Dadurch erhalten alle Beteiligten die notwendigen Daten für den Netzausbau.
- Verfahrensvereinfachungen: Das Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung wird durch verkürzte Fristen und Verfahrensvereinfachungen beschleunigt. Gebäude des Bundes, der Länder und der Kommunen kommen künftig für die Mitnutzung der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen infrage. Zudem kann die Bundesnetzagentur (BNetzA) Eisenbahnunternehmen verpflichten, zur unterbrechungsfreien Mobilfunkversorgung in Gleisnähe mitzuwirken. Erhobene Daten sollen innerhalb der BNetzA effizienter genutzt und, soweit zulässig, veröffentlicht.
Weitere Schritte
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts kann der Gesetzentwurf in die weitere Behandlung durch Bundesrat und Bundestag gehen.
Das TK-NABEG ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur, die Deutschland für die kommenden Jahrzehnte fit macht.