Neue Leitlinie des VDE soll den Glasfaserausbau in Gebäuden erleichtern
Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) hat im Februar 2026 die neue VDE-Leitlinie 0800-730 „Leitlinien und Qualifizierungsmuster Breitband Teil 730: Leitlinie zu Materialanforderungen für FTTH-Glasfaser-Netze“ veröffentlicht, die technische Anforderungen für die Installation von Glasfasernetzen im Gebäudebereich definiert. Sie bietet insbesondere Lösungen für bisherige brandschutzrechtliche Hürden auf Basis der tatsächlichen Eigenschaften von Glasfaserleitungen und bezieht bereits zentrale Vorgaben der europäischen Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) ein. Ziel ist es, Installation und Ausbau von Glasfasernetzen im Gebäude effizienter, sicherer und kostengünstiger zu gestalten.
Zentrale Inhalte der Leitlinie
Ein wesentlicher Punkt der Leitlinie 0800-730 ist, dass Glasfaserkabel keine intrinsische Brandgefahr besitzen und daher anders zu bewerten sind als elektrisch leitende Kabel. Damit sollen typische Einbauoptionen wie Verlegung in Metallkanälen oder als Klebefasern in Fluchtwegen möglich werden. Bislang war eine Verlegung beispielsweise in Brandschutzkanälen oder über Steigschächten erforderlich, was einen deutlich höheren Aufwand mit sich brachte. Die Leitlinie berücksichtig damit die Eigenschaften von Glasfasernetzen in Gebäuden und ordnet sie normativ passend ein.
Die Leitlinie liefert eine einheitliche technische Grundlage für gebäudeinterne Glasfaserinstallationen, indem sie klare Anforderungen an Materialwahl definiert; sie beinhaltet außerdem praxisnahe Parameter und Prüfvorschriften für Komponenten und Netzelemente und enthält Hinweise zur Planung, Ausführung sowie Dokumentation von Inhouse-Installationen. Ziel ist es, Planern, Installateuren, Betreiberunternehmen und prüfenden Stellen eine verständliche und verbindliche Orientierung zu geben, damit der Ausbau von Glasfasernetzen im Gebäudebereich effizienter umgesetzt werden kann.
Die Leitlinie beschreibt die Umsetzung der Anforderungen aus der Gigabit-Infrastrukturverordnung insbesondere zur Ausstattungsverpflichtung von Gebäuden mit Glasfaserinfrastrukturen, die derzeit in bundesrechtliche Vorgaben überführt werden. Dadurch erhalten Bauherren, Planer sowie Installateure frühzeitig Orientierung und können ihre Konzepte an den künftigen europäischen Standards ausrichten.
Hintergrund: Herausforderungen beim Glasfaserausbau in Gebäuden
Obwohl Glasfasernetze vielerorts bereits bis zur Grundstücksgrenze verbaut sind, werden derzeit bei weitem nicht alle Gebäude auch tatsächlich angeschlossen. Ein Grund hierfür lässt sich auf die bisher geltenden brandschutzrechtlichen Vorgaben zurückzuführen. In der Muster-Richtlinie über brandschutzrechtliche Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz wurden Glasfaserkabel bislang wie elektrische Leitungen behandelt; das heißt mit der Annahme einer vom Glasfaserkabel ausgehenden Brandgefahr. Dies führte zu strengen Vorgaben: In Fluchtwegen durften Glasfaserleitungen nur in teuren Brandschutzkanälen verlegt werden oder Installateure mussten auf Steigschächte ausweichen, die nicht in allen Gebäuden vorhanden waren. Diese Vorgaben erhöhten Kosten und Aufwand und hemmten den Ausbau im Gebäudebereich erheblich. Angesichts der noch ausstehenden umfangreichen Installationsarbeiten zum Glasfaserausbau im Gebäudeinneren soll der weitere Ausbau effizienter und kostengünstiger möglich sein. Die MLAR wird laufend überarbeitet; in der kommenden Version sollen die Ergebnisse aus der Erarbeitung der VDE-Leitlinie ebenfalls einfließen.
Entwicklung der Leitlinie
Der VDE entwickelt als technisch-wissenschaftliche Organisation Normen, Standards und Leitlinien für die Elektro-, Digital- und Informationstechnik. Ziel ist es, technische Anforderungen einheitlich, sicher und praxisnah zu definieren.
VDE-Leitlinien sind keine verbindlichen Rechtsnormen, sondern fachliche Orientierungshilfen, die den Stand der Technik abbilden. Sie werden häufig als Grundlage für Planung, Ausschreibung, Installation und Prüfung herangezogen und können von Behörden, Sachverständigen und Gerichten als anerkannte Regeln der Technik berücksichtigt werden. In der Praxis dienen sie dazu, bestehende Regelungslücken zu schließen oder neue technische Entwicklungen frühzeitig einzuordnen, auch mit Blick auf künftige gesetzliche oder europäische Vorgaben.
Die neue Leitlinie wurde im Arbeitskreis DKE/AK 412.6.7 der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) erarbeitet, an dem mehr als 30 Expertinnen und Experten aus Netzbetrieb, Planung, Installation und Begutachtung beteiligt waren. Sie ist Teil einer wachsenden Reihe von VDE-Leitlinien, die seit 2019 Qualitätsstandards für Glasfasernetze definieren.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Webseite des VDE.





