4. Aufruf zum EU-Förderprogramm CEF 2 Digital – so bewerben Sie sich!
Die EU-Kommission hat im Oktober den vierten Förderaufruf im Rahmen des Förderprogramms „Connecting Europe Facility Digital“ (CEF2 Digital) veröffentlicht. Mit einem Gesamtbudget von 323 Millionen Euro soll der Ausbau der digitalen Infrastruktur in Europa vorangetrieben werden. Wir geben einen Überblick über das Programm und erklären, wie die Antragstellung abläuft.
Was wird gefördert?
Zur Umsetzung der Ziele von CEF 2 Digital werden Ausschreibungen veröffentlicht, auf die sich sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen bewerben können. Die Förderquoten hängen dabei von der Art des Förderaufrufs und des Projekts ab.
Zur Umsetzung der Ziele von CEF 2 Digital werden Ausschreibungen veröffentlicht, auf die sich sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen bewerben können. Die Förderquoten hängen dabei von der Art des Förderaufrufs und des Projekts ab.
Im Rahmen des vierten Förderaufrufs können Projekte in drei Bereichen eingereicht werden:
- 5G Large Scale Pilots:
- Ausbau von 5G Stand Alone Infrastruktur, einschließlich relevanter Konnektivitäts- und Computing-Elemente für die Implementierung innovativer Use Cases entlang von Verkehrs-Korridoren („5G-Korridore“): „Works“
- Europäische Quantenkommunikationsinfrastruktur – Die EuroQCI-Initiative: „Works“
- Backbone-Konnektivität für Digital Global Gateways: „Studies“ und „Works“
Wie läuft die Antragseinreichung ab?
Förderfähige Einrichtungen können ihre Vorschläge bis zum 13. Februar 2025 um 17:00 Uhr über das Funding & Tenders Portal der EU. einreichen. Die „European Health and Digital Executive Agency“ (HaDEA) der EU-Kommission verwaltet das Förderprogramm. Sie schließt die Fördervereinbarungen ab, wertet Berichte aus und bearbeitet Zwischenabrechnungen und Schlussanträge.
Vor der Antragseinreichung sollte sichergestellt werden, dass es einen klaren Plan und eine gesicherte Finanzierung für das Projekt gibt, da das Verfahren strengen Terminvorgaben unterliegt. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass bei Projekten, an denen mehrere Länder mitwirken, alle betroffenen Regierungen beteiligt werden. Antragssteller sollten sich frühzeitig mit den Ausschreibungsmodalitäten vertraut machen.
Folgende Schritte müssen Sie bei der Antragstellung durchlaufen:
- Zugang zum Portal: GehenSie auf die Website des Funding & Tenders Portals der Europäischen Kommission. KlickenSie auf „Login“ und melden Sie sich mit Ihren EU-Login-Daten an. Falls Sie noch kein Konto haben, registrieren Sie sich zuerst. Nach dem Einloggen sehen Sie auf der linken Seite den Bereich „Manage my area“. Hier können Sie auf Ihre Organisationen, Vorschläge, Projekte und Benachrichtigungen zugreifen.
- Organisation registrieren und Partner finden: Ihre Organisation muss im „Participant Register“ des Portals registriert sein und eine 9-stellige Participant Identification Code (PIC) haben. Überprüfen Sie, ob Ihre Organisation bereits registriert ist, oder registrieren Sie sie. Sie können über das Portal außerdem nach Partner für Ihr Projekt suchen.
- Ausschreibung finden: Nutzen Sie die Suchfunktion, um nach passenden Ausschreibungen zu suchen. Sie können nach Schlüsselwörtern, Programmen oder anderen Kriterien filtern. Klicken Sie auf den Titel der Ausschreibung, um die Detailseite der Ausschreibung zu öffnen.
- Erstellung des Antrags: Wählen Sie das Thema der Ausschreibung und gehen Sie zum Abschnitt „Submission Service“ der Themenseite. Füllen Sie das Antragsformular aus. Geben Sie alle erforderlichen Informationen ein und laden Sie die notwendigen Dokumente hoch.
- Zertifizierung durch das BMDV/zuständiges Ressort: Interessierte Unternehmen, Organisationen oder Einrichtungen, die unter den CEF Digital-Förderaufrufen einen Förderantrag stellen wollen, sind nur dann förderfähig, wenn sie die Zustimmung eines zuständigen EU-Mitgliedstaates für das Förderprojekt erhalten. Für Anträge, die Deutschland betreffen (d. h. deutscher Antragsteller, Projektdurchführung in Deutschland oder deutsche/r Projektbeteiligte/r) bedeutet das, dass das BMDV bzw. das jeweils zuständige Ressort die Kenntnisnahme eines Antrages formell bestätigt. Anfragen für die Erteilung der Zustimmung Deutschlands sind mit einer Projektskizze bis zum 3. Januar 2025 bei cef.digital@bmdv.bund.de einzureichen. Alle Details und eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen stellt das BMDV auf seiner Website zur Verfügung.
- Überprüfung und Einreichung: Überprüfen Sie alle eingegebenen Daten sorgfältig. Wenn alles korrekt ist, reichen Sie den Antrag elektronisch über das Portal ein. Nach der Einreichung können Sie den Status Ihres Antrags im Bereich „My Submission(s)“ verfolgen.
Sicherheitsgarantien: Zusätzlich müssen bei einigen Förderaufrufen Sicherheitsgarantien, denen der Sitz-Mitgliedstaat zustimmt, eingereicht werden. Dies gilt für Unternehmen mit Sitz in der EU, wenn die EU-Kommission/HaDEA im Rahmen der Evaluierung des Förderantrags festgestellt hat, dass das Unternehmen nicht von einem EU-Mitgliedstaat oder einem EU-Staatsbürger kontrolliert wird. Informationen für den Fall, dass die Zustimmung Deutschlands zu einer Sicherheitsgarantie erforderlich ist finden Sie ebenfalls auf der Website des BMDV.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise nur zu Informationszwecken dienen. Sie ersetzen nicht die in den einschlägigen Rechtsgrundlagen festgelegten Regeln und Bedingungen. Bitte lesen Sie insbesondere die für Sie interessanten Förderaufrufe aufmerksam.