OZG-Umsetzung: weitere Bundesländer streben Nachnutzung des Breitband-Portals an
Das Breitband-Portal bietet die Möglichkeit, Zustimmungen zur Leitungsverlegung im Breitbandausbau nutzerorientiert, rechtssicher und digital zu beantragen und zu genehmigen. Nach der federführenden Entwicklung durch die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz strebt nun auch das Saarland die Nachnutzung an. Eine potenzielle Nachnutzung durch weitere Bundesländer soll durch die Kostenübernahme von 50 Prozent durch die FITKO gefördert werden.
Das Breitband-Portal wurde im Rahmen der OZG-Umsetzung in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern entwickelt. Es zielt darauf ab, die Genehmigungsverfahren im Bereich des Breitbandausbaus in Deutschland zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das Portal ermöglicht es, die Zustimmung zur Leitungsverlegung in öffentlichen Wegen nach dem Telekommunikationsgesetz effizienter zu gestalten, indem es einen standardisierten, medienbruchfreien und volldigitalen Prozess für die Beantragung und Genehmigung bietet. Die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz nutzen das Portal bereits flächendeckend, nach dem „Einer für Alle-Prinzip“ steht es auch anderen interessierten Bundesländern zur Nachnutzung zur Verfügung.
Der Abstimmungsprozess hierfür ist mit allen 13 Flächenländern gestartet und teilweise bereits weit vorangeschritten. Weitere Bundesländer nutzen das Portal bereits oder planen eine Nachnutzung für 2024. Das Breitband-Portal könnte damit in Kürze (Q1/Q2 2024) auch für Kommunen in weiteren Bundesländern verfügbar sein. Sechs Bundesländer testen das Portal derzeit in Pilot-Kommunen. Im Portal sind bisher knapp 40 Telekommunikationsunternehmen und rund 300 Kommunen oder Verbandsgemeinden registriert.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Breitband-Portals.
Meilenstein in der OZG-Umsetzung: Nachnutzungsabfrage im Saarland gestartet, weitere Bundesländer sollen folgen
Anfang des Jahres stößt auch das Saarland die Nachnutzung des OZG Breitband-Portals an. Dabei liegen die Koordination und Einrichtung der neuen Software bei dem Zweckverband eGo-Saar, unterstützt durch 200.000 Euro Fördermittel des Landes. Nach erfolgreicher Umsetzung in der Pilot-Kommune Schmelz soll sich 2024 entscheiden, ob das Portal im Bundesland nachgenutzt wird. Hierfür soll ein Nachnutzungsinteresse bei den saarländischen Kommunen von 80 Prozent erreicht werden.
Auch in Sachsen soll das Breitband-Portal in diesem Jahr verfügbar sein. Hier wird parallel zur Gegenzeichnung des Nachnutzungsvertrags durch die FITKO (Zentrale Koordinierungs- und Vernetzungsstelle für Digitalisierungsvorhaben der öffentlichen Verwaltung in Deutschland) das Breitband-Portal in Abstimmung mit dem Land konfiguriert und damit zukünftig für die sächsischen Wegebaulastträger auf Landes- und Kommunalebene flächendeckend verfügbar gemacht.
Wie kommt es zur Nachnutzung und was muss ich als Bundesland beachten?
Der Weg zur Nachnutzung des Breitband-Portals durch die Bundesländer erfolgt in wenigen übersichtlichen Schritten.
- Das Bundesland bekundet mit der Unterzeichnung eines Letter of Intent Interesse an einer Nachnutzung, führt Gespräche mit dem Land Hessen und bespricht landesspezifische Maßnahmen wie rechtliche und technische Aspekte, die Klärung kommunaler Ansprechpartner und die Auswahl von Pilot-Kommunen.
- Die Pilot-Kommunen testen das Portal und stellen erste Anträge. Nach erfolgreicher Pilotierung wird mit dem Land Hessen das Abstimmungsschreiben vereinbart und ein Nachnutzungsvertrag mit der FITKO geschlossen.
- Die Wegebaulastträger innerhalb des Bundeslandes können sich daraufhin im Portal registrieren.
Der Anbindungsprozess kann unter optimalen Bedingungen in sechs Wochen abgeschlossen werden. Die landesweite Anbindung der Kommunen ist eine gemeinsame Aufgabe, bei der auch landesinterne Stellen wie Breitbandberatungen oder Gigabitkoordinatoren beteiligt sein sollten.
Die aktuellen Kosten für das Breitband-Portal sind in der Leistungsbeschreibung des Breitband-Portals online einsehbar. 2024 zahlt die FITKO 50 Prozent der Betriebskosten für jedes Bundesland, wodurch sich die angegebenen Kosten verringern.
Weitere Informationen zur Nachnutzung erhalten Sie über die Ihnen bekannten Ansprechpartner oder auf der Website des Breitbandportals. Kommen Sie jederzeit auf uns zu.
Das Gigabitbüro unterstützt die Umsetzung mit einem Workshop für TKU und Wegebaulastträger
Als Gigabitbüro des Bundes unterstützen wir sowohl Kommunen bei der Nachnutzung als auch TKU bei der Antragsstellung aktiv bei der Nutzung des Breitband-Portals. Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive bietet das Gigabitbüro den zweiteiligen Workshop „Breitband-Portal: Einführung, Konfiguration und Bearbeitung von Antragsprozessen“ für Wegebaulastträger und TKU an.
Themenschwerpunkte des Workshops sind:
- Einordnung der Vorteile der Digitalisierung des Antrags- und Zustimmungsprozesses
- Überblick zur Nutzung des Breitband-Portals aus Sicht der Antragsteller
- Einrichtung des eigenen Accounts (Registrierung und individuelle Konfiguration des Portals)
- Einführung in das Breitband-Portal auf Sachbearbeiterebene für Wegebaulastträger
- Bearbeitung des Antragsprozesses im Detail, wichtige Fälle (Antragseingang, Antragsbewertung, Erstellung des Zustimmungsbescheids)