Zum Hauptinhalt der Webseite
1. Oktober 2026

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat den Referentenentwurf der Gigabit-Grundbuch-Verordnung (GGV) vorgelegt. Die Verordnung schafft erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Übermittlung und Bereitstellung von Daten im Gigabit-Grundbuch, dem zentralen Datenportal des Bundes für ausbaurelevante Informationen zu Telekommunikationsnetzen, Infrastrukturen, Bauarbeiten und öffentlichen Liegenschaften. Der Entwurf ergänzt das TKG-Änderungsgesetz 2026 und konkretisiert nationale Ausführungsregelungen zur Umsetzung der europäischen Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA, Verordnung (EU) 2024/1309).

Was regelt die GGV?

Für einen effizienten Gigabitausbau ist die Verfügbarkeit von Informationen zu bereits vorhandenen Infrastrukturen entscheidend: Wer weiß, wo Leerrohre, Masten oder Glasfaserleitungen bereits vorhanden sind, kann Ausbauvorhaben gezielter und kostengünstiger planen. Das Gigabit-Grundbuch des Bundes bündelt genau diese ausbaurelevanten Informationen zentral, von der Netzverfügbarkeit über Infrastrukturdaten bis hin zu öffentlichen Liegenschaften und geplanten Bauarbeiten. Das BMDS schafft mit der GGV nun den rechtlichen Rahmen dafür, wie diese Daten geliefert und bereitgestellt werden.

Die GGV konkretisiert, welche Informationen Datenlieferanten, dazu zählen Netzbetreiber, öffentliche Stellen und Eigentümer öffentlicher Liegenschaften, an das Gigabit-Grundbuch übermitteln und wie diese Informationen bereitgestellt werden.

Die wesentlichen Schwerpunkte im Überblick:

Stellungnahmen bis 14. Oktober 2026 möglich

Der Referentenentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Länder, Verbände und weitere Betroffene können Stellungnahmen bis zum 14. Oktober 2026 an folgende Adresse senden: DI6@bmds.bund.de

Jetzt informieren: Kostenlose Webcasts zum Gigabit-Grundbuch

Seit dem 12. Mai 2026 gelten für öffentliche Stellen erweiterte Transparenz- und Informationspflichten im Zusammenhang mit ausbaurelevanten Infrastrukturen. Das Gigabitbüro des Bundes und die Bundesnetzagentur erläutern in einer kostenfreien Webcast-Reihe, welche Daten in welchen Fällen zu melden sind:

Die Webcast-Reihe richtet sich ausschließlich an die öffentliche Verwaltung. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit Ihre Fragen direkt an unsere Referenten zu stellen.

Judge lawyer gavel work in office with balance in law firm concept
Schulung

Webcast-Reihe zum Thema „Das überragende öffentliche Interesse im TKG: Was Sie als TKU über den Vorrang im Glasfaser- und Mobilfunkausbau wissen sollten“

Entdecken Sie die Hintergründe, Inhalte und Auswirkungen der TKG-Änderung 2025 zum „überragenden öffentlichen Interesse“
Judge lawyer gavel work in office with balance in law firm concept
Schulung

Webcast-Reihe zum Thema „Das überragende öffentliche Interesse im TKG: Was Kommunen über den Vorrang im Glasfaser- und Mobilfunkausbau wissen sollten“

Entdecken Sie die Hintergründe, Inhalte und Auswirkungen der TKG-Änderung 2025 zum „überragenden öffentlichen Interesse“
Schulung

Webcast-Reihe mit der BNetzA zum Thema „Gigabit Infrastructure Act: Was Kommunen zur Datenlieferung wissen müssen“

Erfahren Sie in unserem Webcast alles über die neuen GIA-Meldepflichten für Infrastrukturdaten an die Bundesnetzagentur. Zudem zeigen wir Ihnen, wie sich Kommunen für die neue Analyseplattform zur Netzversorgung registrieren.
zurück zur Übersicht
Schließen