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Für die Realisierung von Gigabitprojekten gibt es mehrere Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung. Die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland sowie auch die Bundesländer bieten Kommunen verschiedene Förderinstrumente, um den Gigabitausbau voranzutreiben.

EU, Bund und Länder bieten Unterstützung für Kommunen

Für viele deutsche Kommunen stellt die Finanzierung von Infrastrukturprojekten eine Herausforderung dar: Das verfügbare Kapital auf kommunaler Ebene reicht oft nicht aus, um den hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand der Ausbauprojekte zu decken. Neben den begrenzten Mitteln sehen sich viele Kommunen dem entgegen mit ambitionierten Ausbau- und Versorgungszielen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Ländern konfrontiert. Daher bieten die Europäische Union sowie Bund und Länder Förderprogramme gezielt für Kommunen an. Zugleich wird damit der beihilferechtliche Rahmen geschaffen, der es Kommunen ermöglicht, den Gigabitausbau in ihrer Region voranzutreiben.

Das Gigabitbüro des Bundes gibt hierfür eine Übersicht über Beihilfen zur Unterstützung des Gigabitausbaus auf kommunaler Ebene und kann bei Bedarf an die Auskunftsstellen der verschiedenen Förderprogramme vermitteln.

Fördermöglichkeiten auf EU-Ebene

Neben der Bereitstellung von Mitteln und Zuschüssen hat die Europäische Union den Gigabitausbau in der Vergangenheit auch mit eigenen Förderprogrammen aktiv vorangetrieben. Durch das zentrale EU-Förderinstrument „Connecting Europe Facility (CEF)“ wurde sowohl der leitungsgebundene Gigabitausbau als auch der Aufbau von kommunalen WLAN-Netzen unterstützt. Mit dem „CEF Digital-Programm“ existiert ein Förderinstrument mit einem Fokus auf der Entwicklung von Gigabit- und 5G-Netzen sowie auf der Steigerung der Kapazität und Widerstandsfähigkeit digitaler Backbone-Infrastrukturen und der Digitalisierung von Transport- und Energienetzen. Die Förderprogramme „Recovery and Resilience Facility (RRF)“ und „EIB & Europan Fund for Strategic Investments (EFSI) stellen zudem ein Budget für das digitale Zeitalter und digitale Infrastruktur bereit. 

Fördermöglichkeiten auf Bundesebene

Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Gigabitfähige Infrastrukturen stellen dafür eine essenzielle Voraussetzung dar. Der Glasfaserausbau in Deutschland wird primär durch privatwirtschaftliche Maßnahmen von Telekommunikationsunternehmen (TKU) getrieben und bedarfsorientiert nur dort durch Fördermaßnahmen ergänzt, wo voraussichtlich kein marktgetriebener Ausbau stattfindet.

In diesen Gebieten unterstützt die Bundesregierung den Ausbau mit ihren Förderprogrammen für gigabitfähige Infrastrukturen und Beratungsleistungen. Berechtigt für eine Antragstellung sind dabei Gebietskörperschaften, also Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und interkommunale Zusammenschlüsse, sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft. Privatpersonen können keine Förderanträge stellen.

Zuständiger hoheitlich beliehener Projektträger für die Bearbeitung der Förderanträge aus dem gesamten Bundesgebiet ist die aconium GmbH. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung sowie beim Projektträger. Die Antragstellung erfolgt über die Onlineplattform zum Bundesförderprogramm. Dort steht zudem u. a. ein Punktekompass zur Prognose der Erfolgsaussicht eines Förderantrags bereit. Bürgerinnen und Bürger finden weitere Informationen zur Gigabitförderungauf schnell-ins-netz.gov.de.

Im Jahr 2015 führte die Bundesregierung eine Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung ein. Im selben Jahr wurde das erste Förderprogramm („Weiße Flecken“) aufgesetzt. Es konzentrierte sich darauf, Regionen mit besonders schlechter Internetversorgung zu unterstützen und dort den Ausbau schneller Internetverbindungen voranzutreiben. Die Förderprogramme wurden seitdem kontinuierlich weiterentwickelt, stets mit dem Fokus, dass die Fördermittel dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden. Seit Beginn der Fördermaßnahmen wurden durch die Bundesregierung rund 21 Mrd. Euro für die Breitband- und Gigabitförderung zur Verfügung gestellt.

Bislang wurden 3.850 Ausbauprojekte gefördert. 4,7 Mio. Anschlüsse befinden sich im Entstehen, davon sind 1,9 Mio. fertiggestellt, darunter 13.200 Schulen, 510 Krankenhäuser und 630 Gewerbegebiete.

Die aktuelle Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0  

Das aktuelle Förderprogramm beruht auf der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“, die am 31.03.2023 in Kraft getreten ist (zuletzt geändert durch die 3. Änderung vom 31.03.2026). Anpassungen wurden insbesondere für mehr Entbürokratisierung und eine größere Verfahrensbeschleunigung vorgenommen. Die Förderung umfasst sowohl die Infrastrukturförderung als auch die Förderung von Beratungsleistungen. Die Geltungsdauer der Richtlinie endet am 31.12.2028.

Der aktuelle Förderaufruf für Infrastrukturprojekte läuft vom 01.04.2026 bis zum 15.09.2026. Bereitgestellt werden mehr als 1 Mrd. Euro Bundesmittel. Die maximale Bundesförderung beträgt 40 Mio. Euro pro Maßnahme.

Der Basisfördersatz beträgt 50 Prozent, in Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft bis zu 70 Prozent. Der kommunale Eigenanteil liegt grundsätzlich bei 10 Prozent. Beratungsleistungen werden bis maximal 50.000 Euro pro Gebietskörperschaft beziehungsweise 200.000 Euro pro Landkreisprojekt gefördert.

Ziel der aktuellen Förderung ist es, den Endkunden zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Förderung unterstützt den effektiven und technologieneutralen Ausbau in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, die auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabit-Gesellschaft gerecht werden.

Förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen noch kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird. Nicht förderfähig sind Gebiete, die mit einem Kabelnetz ausgestattet sind, das mindestens den Standard DOCSIS 3.1 erfüllt, sowie Gebiete mit einem Kabelnetz unterhalb dieses Standards, für die der Netzbetreiber eine Aufrüstung mindestens auf DOCSIS 3.1 innerhalb von 12 Monaten ankündigt. Ebenfalls nicht förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen bereits zwei Netze vorhanden sind, die jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen mindestens 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen oder voraussichtlich zur Verfügung stellen werden. Eine Förderung ist zudem ausgeschlossen, wenn ein gigabitfähiges Netz besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss fehlt (homes passed).

Zur Ermittlung der Förderfähigkeit wird durch die Antragsteller ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, in dem die Telekommunikationsunternehmen zu den aktuellen und geplanten Versorgungsmöglichkeiten je Adresspunkt befragt werden. Die Förderfähigkeit wird aus diesen aktuellen Angaben abgeleitet. So werden der zielgerichtete Einsatz von Bundesmitteln und der Vorrang eigenwirtschaftlicher Ausbauvorhaben gewährleistet.

Vor dem Markterkundungsverfahren ist ein kommunaler Branchendialog durchzuführen.

Als Ergänzung zum gigabitfähigen Vollausbau eines Fördergebiets besteht derzeit ein Lückenschluss-Programm nach Nr. 9 der Gigabit-Richtlinie 2.0, das im Rahmen eines gesonderten Förderaufrufs mittels vereinfachten Verfahrens eröffnet werden kann. Maßgeblich ist der vierte Aufruf vom 15.06.2026. Die Gesamtprojektausgaben sind je Maßnahme auf maximal 600.000 Euro begrenzt. Der Lückenschluss betrifft förderfähige Gebiete, die im Rahmen eines geplanten, laufenden oder abgeschlossenen Ausbaus nicht erschlossen werden beziehungsweise wurden und aufgrund ihrer geringen Größe auch zukünftig nicht erschlossen würden (Lückenschluss-Gebiet). Antragstellungen im Lückenschluss und im regulären Aufruf schließen sich gegenseitig aus.

Vorherige Förderprogramme 

Vor dem aktuellen Förderprogramm gab es bereits zwei weitere Förderprogramme des Bundes, zu denen keine Förderanträge mehr gestellt werden können, die sich teilweise aber noch in der Umsetzung befinden:

Das Förderprogramm „Graue Flecken“, basierend auf der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“, ist am 26. April 2021 in Kraft getreten und wurde mit dem letzten Aufruf zum 17.10.2022 beendet.

Das Förderprogramm „Weiße Flecken“ stellte den Beginn der Bundesförderung dar. Es basierte auf der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, trat im Oktober 2015 in Kraft und wurde mit dem letzten Aufruf zum 25.04.2021 beendet.

Ebenfalls beendet ist das Mobilfunkförderprogramm des Bundes. Die Förderrichtlinie Mobilfunkförderung vom 08.06.2021 war bis zum 31.12.2024 gültig und ist danach außer Kraft getreten. Insgesamt wurden 267 Förderprojekte zur Schließung weißer Flecken bewilligt, die sich seit dem 01.01.2025 in der Projektrealisierung befinden.

Förderprogramme für Schulen

Zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten zur Anbindung von Schulen im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, in der Schulen als sozioökonomische Treiber förderfähig sind und Einzelanschlüsse ausdrücklich vorgesehen sind, existieren weitere Förderprogramme für den Ausbau digitaler Infrastruktur an Schulen.

Mit dem Digitalpakt 2.0 unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Der Digitalpakt 2.0 löst den bis 2024 laufenden DigitalPakt Schule ab und soll die bisherigen Erfolge zur digitalen Transformation von Schulen ausweiten. Dazu soll die schulische IT-Infrastruktur zielgerichtet weiterentwickelt werden. Offiziell läuft der Digitalpakt 2.0 über die Jahre 2026 bis 2030, vereinbart ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zum 01.01.2025. Maßnahmen in Schulen können bis 2032 abgeschlossen werden. Die Umsetzung des Digitalpakts 2.0 wird durch die Länder organisiert.

Das Gesamtvolumen im Digitalpakt 2.0 beträgt 5 Mrd. Euro, je zur Hälfte finanziert durch Bund und Länder. Die Verteilung der Bundesmittel erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Förderanträge können gestellt werden, sobald das jeweilige Land seine Richtlinie und das zugehörige Antragsverfahren veröffentlicht hat. Kommunale Schulträger können pauschalierte Zuweisungen erhalten, was den Verwaltungsaufwand reduziert.

Fördermöglichkeiten auf Landesebene

Die Länder stellen gemeinsam mit Bund und EU gezielte Fördermöglichkeiten für Infrastruktur-Projekte auf Landesebene bereit. Das Gigabitbüro des Bundes liefert Ihnen hier eine Übersicht je nach Bundesland und stellt bei Bedarf gerne den Kontakt zur entsprechenden Auskunftsstelle auf Landesebene her.

Weitere Informationen zu erfolgreichen Förderprojekten.

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Staatliche Förderungen ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung

Die Landschaft der Fördermöglichkeiten auf EU-, Bundes- und Landesebene ist vielschichtig. Das Gigabitbüro des Bundes schafft einen Überblick über die verschiedenen Förderinstrumente und ist zentraler Ansprechpartner bei Fragen rund um die Finanzierung von Gigabitprojekten. Wir vermitteln Kommunen, auf Basis ihrer konkreten Anforderungen, gerne an die zuständigen Stellen und unterstützen sie bei Bedarf ebenso in der Projektumsetzung.

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