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In der digitalen und vernetzten Welt von heute wächst der Bedarf an leistungsfähigen und zuverlässigen Internetverbindungen kontinuierlich. Glasfaser bietet eine zukunftssichere Lösung mit hohen Datenübertragungsraten, optimierter Energieeffizienz und einer stabilen Verbindung. Der Ausbau der Inhouse-Verkabelung, bekannt als Ausbau von Glasfaser-Gebäudenetzen (auch Netzebene 4 bzw. NE4 genannt), ist beim flächendeckenden Glasfaserausbau von besonderer Bedeutung. Nur mit einer Auf- bzw. Neuausrüstung der Gebäudenetze in Mehrfamilienhäusern können die Vorzüge der Glasfasernetze mit ihrem schnellen Zugriff auf alle digitalen Leistungen der modernen Welt vollständig genutzt werden.

Grundlagen des Ausbaus von Glasfaser-Gebäudenetzen

Weshalb ist der Ausbau mit Glasfaser in der NE4 so wichtig?

In den letzten Jahren hat sich die Bereitstellung von leistungsstarken TK-Diensten als entscheidender Faktor für die Attraktivität von Wohn- und Gewerbeimmobilien etabliert. Sowohl für Mieter als auch für Käufer und Investoren ist das Vorhandensein von schnellem Internet ein wichtiges Kriterium bei der Immobilienauswahl. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Angefangen bei der Wertsteigerung der Immobilie über Smart-Home-Funktionen bis hin zu der vermehrten Homeoffice-Nutzung.

Glasfaser ist am besten geeignet, um den Anforderungen von heute gerecht zu werden. Sie bietet eine zukunftssichere Lösung, mit hohen Datenübertragungsraten und einer stabilen, ressourcen- und energiesparenden Anbindung. Durch eine Glasfaserverkabelung bis in die Wohnungen sind deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sowie erhebliche Latenz- und Qualitätsvorteile realisierbar.

Glasfaserleitungen in Wohngebäuden können weit mehr als klassische Dienste wie Telefon, Internet und Fernsehen ermöglichen. Glasfaser bietet eine zentrale Vernetzung verschiedener Dienste und erweitert die Funktionalität moderner Wohngebäude. Dazu gehören Energiemanagement, z. B. durch die Steuerung von Photovoltaikanlagen, eine dezentrale Energieerzeugung und -speicherung sowie automatisierte Verbrauchseinrichtungen. Ein Glasfasernetz kann auch dazu eingesetzt werden, Sicherheitsaspekte besser zu berücksichtigen, z. B. durch digital gestützten Einbruchschutz und smarten Brandschutz. Dabei sind diese modernen digitalen Dienste nicht nur auf die jüngere Mieterschaft beschränkt, sondern insbesondere auch für altersgerechtes Wohnen unerlässlich.

Die vollständige Ausschöpfung der Potenziale von Glasfasernetzen erfordert nicht nur eine Verlegung der Glasfaserleitungen bis zu den Gebäuden selbst (Netzebene 3, NE3, bzw. Fiber to the Building, FTTB), beispielsweise bis in den Keller oder einen Hausverteiler, sondern auch eine Verlegung bis in die einzelnen Wohnungen (NE4 bzw. Fiber to the Home, FTTH), sodass der gesamte Weg vom Anbieter bis zu den Endgeräten, z. B. Router, über Glasfaser führt.

Die EU sowie der deutsche Gesetzgeber wollen den Glasfaserausbau aktiv voranbringen. So wurden grundsätzlich eine Berechtigung öffentlicher Telekommunikationsnetzanbieter (TKU) für das Errichten und Betreiben ihrer Netze in den Räumen der Endnutzer sowie für spezielle Fälle eine Verpflichtung zur Errichtung gebäudeinterner passiver Netzinfrastrukturen im Telekommunikationsgesetz (TKG) und in der Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) geregelt. Diese sogenannte Ausstattungsverpflichtung gilt sowohl für Neubauten als auch umfangreiche Renovierungen von Bestandsgebäuden.

Der FTTB-Ausbau ist vielerorts bereits umgesetzt. Das Signal wird in der Regel im Keller umgewandelt und über bestehende Kupfer- oder Koaxialleitungen bis in die einzelnen Wohnungen transportiert. Hierbei können, abhängig von der eingesetzten Technologie und dem Zustand der Leitungen, höhere Upload- und Download-Raten erreicht werden als ohne Glasfaser. Das volle Potenzial, welches Glasfaser bietet, bleibt jedoch teilweise ungenutzt. Dies kann mit einem Glasfaserausbau in der NE4 geändert werden.

Der zukunftssicherste Ansatz ist somit der Glasfaserausbau bis in die einzelnen Wohnungen. Durch die unterbrechungsfreie optische Übertragung kann der optisch-elektrische Wandler entfallen. Dies reduziert den Stromverbrauch und erhöht den Wert der Immobilie.

Wann sollte man sich mit dem Ausbau der NE4 beschäftigen?

Der optimale Zeitpunkt hängt vor allem von Neubau- und Renovierungsphasen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Bei neu errichteten Gebäuden besteht eine gesetzliche Ausstattungsverpflichtung dieser Gebäude mit geeigneten passiven Netzinfrastrukturen (d.h. Leerrohre) für Netze mit sehr hoher Kapazität, insbesondere Glasfasernetze, sowie einem Zugangspunkt (vgl. § 145 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG)). Ab dem 12. Februar 2026 muss bei neuen Gebäuden und Gebäuden, die umfangreich renoviert werden, in die Leerrohre auch eine Glasfaserverkabelung eingebracht werden (vgl. Art. 10 Verordnung (EU) 2024/1309, Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA)). Auch im Rahmen umfangreicher Renovierungen von Bestandsgebäuden gilt die Ausstattungsverpflichtung (vgl. §145 Abs. 5 TKG, ab 12. Februar 2026 präzisiert durch Art. 10 GIA). Weitere Anlässe für einen gebäudeinternen Glasfaserausbau sind beispielsweise das Auslaufen bestehender Verträge, Angebote von Telekommunikationsunternehmen vor Ort oder Mieternachfragen. Eine rechtzeitige Planung sichert die digitale Zukunftsfähigkeit der Gebäude.

Beteiligte Akteure beim Ausbau von Glasfaser-Gebäudenetzen

Beim NE4-Ausbau spielen insbesondere vier Akteure eine zentrale Rolle: Immobilieneigentümer, immobiliennahe Dienstleister, Kommunen und Telekommunikationsunternehmen (TKU). Diese arbeiten Hand in Hand, um die Infrastruktur für die letzten Meter der Telekommunikationsverbindungen bis zum Endverbraucher zu optimieren und zu erweitern.

Das Bild stellt die Akteure des NE4-Ausbaus dar. In der Mitte sind Zahnräder mit verschiedenen Icons in der Mitte zu sehen, die für die Akteure stehen. Die Akteure sind Immobilieneigentümer, Immobiliennahe Dienstleister, Kommunen und TKU.
Die verschiedenen Akteure des NE4-Ausbaus. © Gigabitbüro des Bundes

Immobilieneigentümer sind beim NE4-Ausbau entscheidend, da es ihre Immobilien sind, die physisch mit dem Netz verbunden werden. Die Wohnungswirtschaft lässt beispielsweise digitale Netzinfrastrukturen zur Versorgung ihrer Mieter errichten und betreiben oder verwaltet das Glasfaser-Gebäudenetz selbst. Private Eigentümer treiben den Ausbau in ihren Immobilien voran und suchen sich Partner für den Ausbau.

Immobiliennahe Dienstleister unterstützen die Kommunikation und Koordination zwischen Bewohnern, Eigentümern und Telekommunikationsunternehmen, organisieren bauliche Maßnahmen und sorgen für einen reibungslosen Ablauf des NE4-Ausbaus.

Kommunen spielen eine wichtige Rolle, da ihre Breitbandkoordinatoren den Glasfaserausbau auf regionaler Ebene abstimmen und die verschiedenen Schlüssel-Akteure miteinander vernetzen.

TKU betreiben entweder bereits bestehende Gebäudenetze oder realisieren den NE4-Ausbau, in der Regel nach Unterzeichnung eines Gestattungsvertrags mit dem Immobilieneigentümer.

Aufbau von Glasfaser-Gebäudenetzen

Die Bauteile des Glasfasernetzes im Mehrfamilienhaus © Gigabitbüro des Bundes

In einem Mehrfamilienhaus gelangt die Glasfaser durch die Hauseinführung in das Gebäude. Das Glasfaserkabel führt zu einem zentralen Glasfaser-Abschlusspunkt, von dem es über einen Gebäudeverteiler in die einzelnen Wohneinheiten verteilt wird. Innerhalb der Wohnungen sorgt eine Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose dafür, dass die Verbindung weiter genutzt werden kann. Hier schließen die Bewohner ihre Glasfasermodems und Router an, um die Datenverbindung umzuwandeln und das Internet nutzbar zu machen.

Idealerweise werden Wohnungen dabei mit mehreren Fasern angeschlossen, die es erlauben, verschiedene Dienste getrennt voneinander zu übertragen und sogar durch unterschiedliche Netzbetreiber versorgt zu werden.

Ein zentrales Glasfasernetz innerhalb von Gebäuden ist das Ziel, denn es bietet höchste Leistung und Nachhaltigkeit im Vergleich zu anderen Technologien. FTTH stellt mit einer symmetrischen Übertragungsgeschwindigkeit von weit über 1.000 Mbit/s die leistungsfähigste Anschlussart dar. In Bestandsgebäuden werden neue Glasfasernetze oft zusätzlich zu bereits vorhandenen Kupfer- oder Koaxialnetzen installiert.

Welche Möglichkeiten gibt es, das schnelle Internet in der ganzen Wohnung zu verteilen? Die Kampagnenseite „So kommt die Glasfaser zu Ihnen“ beleuchtet, wie es nach dem Router weitergehen kann.

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Ausbau von Glasfaser-Gebäudenetzen

Gigabitfähige Netze entfalten dann ihr volles Potenzial, wenn über Glasfaser nicht nur die Gebäude angebunden, sondern diese innerhalb der Gebäude bis in jede einzelne Wohnung geführt werden. Der deutsche Gesetzgeber hat dies erkannt und grundsätzlich eine Berechtigung öffentlicher Telekommunikationsnetzanbieter (TKU) für das Errichten und Betreiben ihrer Netze bis in die Räume der Endnutzer sowie für spezielle Fälle eine Verpflichtung zur Errichtung gebäudeinterner passiver Netzinfrastrukturen im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Diese sogenannte Ausstattungsverpflichtung gilt sowohl für Neubauten als auch umfangreiche Renovierungen von Bestandsgebäuden.

Grundsätzlich gilt, dass TKU ihr Netz in den Räumlichkeiten der Endnutzer abschließen dürfen (vgl. § 145 Abs. 1 TKG; vgl. ab 12. November 2025 auch Art. 11 Abs. 1 bis 4 GIA). Dies ist eine grundlegende Befugnis, welche den Zugang zu den Wohnungen der Endnutzer ermöglicht, um dort die notwendige Infrastruktur zu installieren und das Netz zu betreiben. Voraussetzung hierfür ist erstens eine Zustimmung des jeweiligen Endnutzers. Zweitens muss der Eingriff in die Eigentumsrechte Dritter so geringfügig wie möglich erfolgen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass eine Verlegung neuer Netzinfrastruktur nur statthaft ist, soweit keine (Mit-) Nutzung bestehender Infrastruktur ohne spürbare Qualitätseinbußen des Telekommunikationsdienstes möglich ist. In der Praxis sind die TKU daher bemüht, gemeinsam mit den Eigentümern eine einvernehmliche Lösung beim Ausbau der NE4 mit Glasfaser zu finden.

Im Falle eines Neubaus sind zwingend passive Netzinfrastrukturen (insbesondere Leerrohre und Kabelkanäle) für ein Netz mit sehr hoher Kapazität (v.a. Glasfasernetze) sowie ein Zugangspunkt zu dieser Netzinfrastruktur zu errichten (vgl. § 145 Abs. 4 TKG; vgl. ab 12. Februar 2026 auch Art. 10 Abs. 1 bis 3 GIA).

Diese Verpflichtung gilt grundsätzlich auch im Falle einer Renovierung eines Bestandsgebäudes, wobei es hierbei auf den Umfang der Renovierungsarbeiten ankommt (vgl. § 145 Abs. 5 TKG; vgl. ab 12. Februar 2026 auch Art. 10 Abs. 1 bis 3 GIA). Abgrenzungskriterium ist das Vorliegen einer „umfangreichen Renovierung“. Erforderlich hierfür sind strukturelle Veränderungen zumindest an einem wesentlichen Teil der gebäudeinternen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (vgl. § 3 Nr. 68 TKG; vgl. ab 12. November 2025 auch Art. 2 Nr. 9 GIA). Erfolgt eine umfangreiche Renovierung in diesem Sinne, ist mit Blick auf die gegebenenfalls vorhandene gebäudeinterne Netzinfrastruktur wie folgt zu differenzieren:

Insgesamt ausgenommen von der Ausstattungsverpflichtung sind bestimmte Gebäudetypen, beispielsweise Einfamilienhäuser, Ferienhäuser sowie Baudenkmäler (vgl. § 145 Abs. 6 TKG).

In den Fällen, in welchen die Errichtung einer gebäudeinternen passiven Netzinfrastruktur nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, kann diese dennoch aus wirtschaftlichen Gründen dennoch sinnvoll sein, insbesondere um einen späteren Ausbau von Glasfaser in der NE4 zu vereinfachen.

Neue europäische Vorgaben zur Inhouse-Verkabelung ab November 2025

Die beschriebenen Vorgaben des TKG werden durch die neuen Regelungen der EU ergänzt bzw. konkretisiert. Diese Regelungen wurden im Rahmen der Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) eingeführt, werden größtenteils ab dem 12. November 2025 gelten (einige Artikel erst ab 12. Februar bzw. 12. Mai 2026) und darauf abzielen, den Ausbau moderner Kommunikationsinfrastrukturen zu beschleunigen. So müssen ab dem 12. Februar 2026 alle Neubauten und Bestandsgebäude, die umfangreichen oder größeren Renovierungen unterzogen werden, zusätzlich zu der passiven Netzinfrastruktur für ein Netz mit sehr hoher Kapazität sowie dem Zugangspunkt auch noch mit einer gebäudeinternen Glasfaserverkabelung ausgestattet werden (vgl. Art. 10 GIA). Darüber hinaus besteht für TKU gegebenenfalls ein Zugangsanspruch zu Zugangspunkten sowie gebäudeinternen physischen Infrastrukturen (vgl. Art. 11 GIA).

Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass sowohl das TKG als auch die GIA die Rechte der TKU erheblich stärken, um Glasfasernetze in Mehrfamilienhäusern und anderen Gebäuden auszubauen und hiermit dem Ziel der Förderung eines flächendeckenden Glasfaserausbaus zu dienen. So erhalten TKU ein Zugangsrecht zu Gebäude- und Wohnungseinheiten sowie einen verbindlichen Anspruch zur Errichtung von Infrastruktur für den Glasfaserausbau in Gebäuden. Für die Immobilieneigentümer bedeutet dies, Mitwirkungspflichten und teilweise auch Eingriffe in ihr Eigentum dulden zu müssen.

Die zwei Ausbaumodelle und Möglichkeiten der Refinanzierung

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen stellt sich beim Ausbau von Glasfaser in der NE4 auch die Frage nach dem Ausbaumodell und der Finanzierung der Ausbauprojekte. Im Rahmen des Ausbaus der NE4 stehen zwei gängige Ausbaumodelle zur Auswahl. Die Wahl eines bestimmten Modells obliegt den Immobilieneigentümern selbst. Jedes Ausbaumodell bringt unterschiedliche Rechte und Pflichten für diese mit sich.

Modell 1: Das TKU verantwortet den Ausbau

Im ersten Modell verantwortet ein TKU den Netzausbau und übernimmt den Betrieb sowie die Verwaltung des Glasfasernetzes selbst. Grundlage für die Errichtung des gebäudeinternen Netzes ist in der Praxis häufig ein Gestattungs- und Errichtungsvertrag, mit welchem der Gebäudezugang rechtlich abgesichert und die bauliche Umsetzung ermöglicht werden.

Die TKU können ihre Investitionskosten für den Ausbau des Netzabschlusses der Teilnehmer (NE4) auf verschiedene Weise refinanzieren:

oder

Voraussetzung für das GBE ist, dass:

Das Glasfaserbereitstellungsentgelt kann von dem Eigentümer über die Betriebskostenabrechnung (vgl. § 2 Nr. 15c Betriebskostenverordnung (BetrKV)) auf die Mieter umgelegt werden. Die Umlage ist der Höhe und Dauer nach begrenzt. Aktuell darf ein Betrag in Höhe von fünf Euro pro Monat und Wohneinheit nicht überschritten werden. Eine Umlage ist grundsätzlich für maximal neun Jahre möglich. Der für den Betrieb des gebäudeinternen Netzes erforderliche Betriebsstrom ist für unbegrenzte Zeit umlagefähig. TKU und Eigentümer sollten vereinbaren, dass das TKU den Betrieb des gebäudeinternen Netzes dauerhaft übernimmt.

Wichtig ist insoweit, dass TKU und Eigentümer sich zwischen Mitnutzungsentgelten und GBE entscheiden müssen. Deckt das GBE die für den Ausbau durch das TKU erforderlichen Kosten nicht, übernimmt das TKU regelmäßig diese Mehrkosten. 

Modell 2: Der Immobilieneigentümer verantwortet den Ausbau

Im zweiten Modell lässt der Immobilieneigentümer das Netz in Eigenregie errichten.

Der Immobilieneigentümer überträgt meist die Netzadministration an einen Netzbetreiber und trägt die Ausbaukosten eigenständig. Für eine Refinanzierung kommen insbesondere die Modernisierungsumlage in Gestalt einer Mieterhöhung in Höhe von maximal 8 % der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten jährlich für einen unbegrenzten Zeitraum (vgl. § 559 Abs. 1 BGB i. V. m. § 555b Nr. 4a BGB) oder der Erhalt von Einnahmen aus einer Verpachtung des errichteten Netzes an ein TKU in Betracht. Die Finanzierung über eine Modernisierungsumlage setzt erstens den erstmaligen Anschluss der Mietsache mittels Glasfaser an ein öffentliches Netz mit sehr hoher Kapazität und zweitens die freie Netzanbieterwahl des Mieters voraus. Außerdem darf der Vermieter kein Glasfaserbereitstellungsentgelt als Betriebskosten umlegen oder umgelegt haben.

Der Ausbau von Glasfaser-Gebäudenetzen in der Praxis

Technischer Ablauf des Ausbaus

Für die Verlegung von Netzinfrastrukturen in Bestandsgebäuden stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, die von den Immobilieneigentümern und installationsverantwortlichen Unternehmen basierend auf den örtlichen Gegebenheiten ausgewählt werden können.

Die Optionen variieren in ihrer Komplexität und umfassen:

Im Zuge einer Objektbegehung müssen dabei alle baulichen Gegebenheiten, einschließlich der Brandschutzanforderungen, sorgfältig beurteilt werden. Alle relevanten Daten werden in einem Begehungsprotokoll dokumentiert, welches durch den Immobilieneigentümer freigegeben wird.

Der Ausbau eines Glasfaser-Gebäudenetzes erfolgt in mehreren Phasen, die von der ersten Initiative bis zur endgültigen Fertigstellung reichen:

Der Ablauf des NE4-Ausbaus. © Gigabitbüro des Bundes
  1. Zunächst ergreifen entweder der Immobilieneigentümer oder der Telekommunikationsnetzanbieter (TKU) die Initiative für den Ausbau.
  2. Daraufhin folgt die Ausbauentscheidung, bei der die Wohnungswirtschaft und die Hausverwaltung ihre Zustimmung klären, um den Weg für den Ausbau freizumachen.
  3. Nach der Vergabe oder dem Vertragsabschluss mit Installationsunternehmen und Netzbetreibern beginnt die Planungsphase, in der das Gebäudenetz detailliert entworfen wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Immobilieneigentümer sich vom Gestattungsvertrag lösen kann, wenn keine Einigung mit dem TKU über den konkreten Leitungsweg der Verkabelung gefunden werden kann.
  4. Im nächsten Schritt erfolgt die intensive Begehung des Gebäudes, bei der täglich mehrere Wohneinheiten inspiziert werden können, um die baulichen Gegebenheiten zu erfassen.
  5. Danach wird eine finale Abstimmung mit dem Planer und den Installationsunternehmen durchgeführt, um alle Details zu klären. Vor dem Baubeginn werden die Mieter mit einer Vorankündigung, die etwa vier bis acht Wochen vorher erfolgt, über den bevorstehenden Ausbau informiert.
  6. Die eigentliche Bauphase beginnt mit dem Ausbau der NE4, bei dem das Netz vom Keller bis in die einzelnen Wohnungen (FTTH) verlegt wird. Dieser Vollausbau umfasst in der Regel sechs bis zehn Wohneinheiten pro Tag und endet mit Dokumentation, Messung und Übergabe.
  7. Schließlich erfolgt, falls nötig, der Ausbau der NE5, bei dem das Netz innerhalb der Wohnung errichtet wird.

Wie gelingt der NE4-Ausbau?

Beim Ausbau eines Glasfasernetzes in einem Gebäude haben sowohl Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen als auch Mieter spezifische Aufgaben zu erfüllen.

Eigentümer und Hausverwalter sind dafür verantwortlich, Vorüberlegungen und Entscheidungen zur Umsetzung des Gebäudenetzes zu treffen. In WEGs gehört es zu ihren Aufgaben, die Beschlussfassung vorzubereiten und einzuholen. Sie müssen zudem die Mieter über den Glasfaseranschluss und den geplanten Ausbau durch Anschreiben oder Hausaushänge informieren. Darüber hinaus organisieren und führen sie Informationsabende durch, um die Mieter umfassend über den Prozess aufzuklären. Schließlich liegt es in ihrer Verantwortung, Vor-Ort-Termine mit Dienstleistern zu vereinbaren, um einen reibungslosen Baufortschritt zu ermöglichen.

Seitens der Mieter besteht die Aufgabe darin, sich mit dem Thema Glasfaseranschluss auseinanderzusetzen, etwa durch Teilnahme an Informationsveranstaltungen. Sie sollen ebenfalls über ihren Bedarf nachdenken und überlegen, ob ein Wechsel zum Glasfaseranbieter sinnvoll ist. Wichtiger Bestandteil ihrer Rolle ist auch, Termine zu vereinbaren und den Zugang zu ihrer Wohnung für das Installationsteam sicherzustellen, um die Arbeiten zu ermöglichen.

Wird der Ausbau des Gebäudenetzes durch ein Telekommunikationsunternehmen durchgeführt, erstellt dieses ein Angebot und einen Gestattungsvertrag für den Immobilieneigentümer. Das TKU koordiniert und führt die Begehung durch das Gebäude durch und erstellt im Anschluss die Planung des Gebäudenetzes. Das TKU koordiniert Vor-Ort-Termine mit dem Immobilieneigentümer, der Hausverwaltung und den Mietern und liefert Informationsmaterialien zum Ausbauvorhaben sowie Verträgen zur Verteilung an die Mieter.

Was ist bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) zu beachten?

Die einzigartige Ausgangslage der WEGs

WEGs haben beim Ausbau von Glasfasernetzen eine einzigartige Ausgangslage, da einzelne Wohnungseigentümer kollektiv Entscheidungen treffen müssen. Diese Struktur bietet sowohl Chancen für Effizienz als auch Herausforderungen in der Abstimmung verschiedener Interessen, um die Vorteile der Glasfasertechnologie voll auszuschöpfen.

Über die NE4 hinaus: Netzebene 5 (NE5)

Die NE5 beschreibt den Ausbau des Glasfasernetzes vom Übergabepunkt in der Wohnung bis Netzanschluss einzelner Endgeräte.

Beim Einrichten eines Glasfasernetzes in einer Wohnung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie das Netz verteilt werden kann. Eine häufige Variante ist das bestehende TV-Koaxialnetz. Hier wird das Glasfasersignal bis in die Wohnung gebracht und dann auf das Koaxialnetz umgewandelt, damit das TV-Signal darüber bereitgestellt werden kann. Eine andere weit verbreitete Option ist die Nutzung von WLAN. Dabei wird das Glasfasersignal ebenfalls bis in die Wohnung geführt und anschließend von einem Router oder einem Endgerät über WLAN verteilt. Diese Methode wird oft direkt von den Bewohnern umgesetzt.

Eine seltenere Möglichkeit ist die Umwandlung des Glasfasersignals in ein Datennetz, das über CAT/LAN-Kabel in der Wohnung verteilt wird. Schließlich gibt es die Option, die Glasfaserkabel bis in jeden Raum zu verlegen. Obwohl dies theoretisch möglich ist, ist es heute noch nicht praktisch umsetzbar; dennoch kann man vorsorglich Leerrohrkapazitäten dafür vorsehen.

Handreichung gibt Empfehlungen und Entscheidungshilfen

Cover der Publikation "Glasfasernetze - Netzinfrastrukturen in Gebäuden"

Die Handreichung Glasfasernetze – Netzinfrastrukturen in Gebäuden  des BMV erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt auf dieser Grundlage Empfehlungen zur Errichtung gebäudeinterner Netzinfrastrukturen. Sie dient somit als Entscheidungshilfe. Adressaten der Handreichung sinddie verschiedenen Akteure, die an der Planung und Realisierung von Netzinfrastrukturen in neuen Wohngebäuden beteiligt sind. Hierbei stehen neu errichtete Mehrfamilienhäuser im Fokus.

Kostenlose Schulung: Mehr über die Errichtung von Gebäudenetzen lernen

Sie arbeiten in der Wohnungswirtschaft oder in einer Hausverwaltung und wollen mehr über die technischen Hintergründe und den Ausbau von Gebäudenetzen erfahren? Unsere kostenlose Schulung "Glasfaser-Gebäudenetze: Ausbaumodelle und Umsetzung des NE4-Ausbaus für Wohnungswirtschaft und Hausverwaltungen" vermittelt praxisnahes Wissen rund um die Realisierung von FTTH-Gebäudenetzen.

Die Schulung gibt Ihnen Einblicke in die verschiedenen Ausbau- und Refinanzierungsmodelle zum Ausbau der Gebäudenetze und vermittelt Ihnen Tipps und Tricks aus der Praxis, z.B. zur Sicherung der Akzeptanz von Mietern für die Bauarbeiten, sodass Sie im Anschluss direkt mit der Planung beginnen können. 

Schulung

Glasfaser-Gebäudenetze: Ausbaumodelle und Umsetzung des NE4-Ausbaus für Wohnungswirtschaft und Hausverwaltungen 

Know-how zur Umsetzung des Glasfaserausbaus in Gebäuden: Ausbau-, Finanzierungsmodelle und rechtliche Rahmenbedingungen.
Häuserfronten nebeneinander
Publikation

Neuer Flyer: Schulung zu Glasfaser- Gebäudenetzen

14. März 2025

Weiterführende Informationen

Einen kurzen Überblick zum Glasfaseranschluss, Hinweise zur Vernetzung des ganzen Hauses oder der ganzen Wohnung sowie Antworten zu typischen Fragen rund um die Glasfaser finden Sie auf unserer Kampagnenseite "So kommt die Glasfaser zu Ihnen".

Einen kompakten Überblick zu den Eigenschaften eines Glasfaseranschlusses sowie der Verkabelung im Haus erhalten Sie im Flyer „Ihr Glasfaseranschluss“:

Frau wird von kleinem Kind umarmt und lacht. Sie sitzt vor einem Laptop.
Publikation

Gigabitbüro veröffentlicht kompakten Flyer zum Glasfaseranschluss im Rahmen der Gigabitstrategie

6. Dezember 2022

Wie der Glasfaserausbau im Detail abläuft und auf was beim Anschluss von Einfamilienhäusern zu achten ist, erfahren Sie im Leitfaden „So kommt die Glasfaser zu Ihnen nach Hause“:

Frau, Mann und Kind liegen auf dem Sofa und gucken auf einen Laptop Bildschirm.
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Gigabitbüro des Bundes veröffentlicht Leitfaden zu Glasfaseranschluss und Inhouse-Verkabelung im Rahmen der Gigabitstrategie

30. November 2022
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