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Die Bundesregierung ist bestrebt, den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in Deutschland weiter zu beschleunigen. Ein zentrales Element ist das bereits im Juli 2025 eingeführte “überragende öffentliche Interesse”, das den Netzausbau rechtlich stärkt und beschleunigte Verfahren ermöglicht. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) arbeitet derzeit an weiteren TKG-Anpassungen, die auch die europäischen Vorgaben aus der Gigabit-Infrastrukturverordnung der EU (Gigabit Infrastructure Act, GIA) berücksichtigen. Grundlegendes Ziel ist es, die digitale Infrastruktur zukunftssicher zu gestalten und den flächendeckenden Zugang zu gigabitfähigen Netzen voranzutreiben.

Das Gigabitbüro des Bundes hat gemeinsam mit dem BMDS Webcasts zum überragenden öffentlichen Interesse durchgeführt, um über die Regelung zu informieren und um die Anwendung zu erleichtern. Bei den Webcasts wurden wiederholt ähnliche Fragen zum überragenden öffentlichen Interesse gestellt. Die häufigsten Fragen und Antworten zum überragenden öffentlichen Interesse sind im nachfolgenden FAQ zusammengefasst.

Das überragende öffentliche Interesse im Telekommunikationsgesetz (TKG) – Fragen und Antworten

Vorbemerkungen

Am 30. Juli 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025) in Kraft getreten. Das TKG-Änderungsgesetz 2025 stellt das überragende öffentliche Interesse des TK-Netzausbaus in § 1 Absatz 1 Satz 2 TKG fest:

„[…] Die Verlegung und die Änderung von Telekommunikationslinien zum Ausbau von öffentlichen Telekommunikationsnetzen liegen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 im überragenden öffentlichen Interesse.“

Es gilt sowohl für den Glasfaser- als auch Mobilfunknetzausbau und ist in der Fläche uneingeschränkt anzuwenden. Damit setzt der Bund eine zentrale Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag um und stellt eine wichtige Weiche zur Beschleunigung des TK-Netzausbaus.

Die vorliegenden FAQ sollen dem Anwendenden eine Hilfestellung in der Praxis geben. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und spiegelt lediglich die Rechtsauffassung des BMDS wider. Insbesondere ersetzt es keine Rechtsberatung und ist rechtlich nicht verbindlich.

Grundsätzliches zum überragenden öffentlichen Interesse im TKG

Adressaten und Wissensvermittlung zum überragenden öffentlichen Interesse im TKG

Geltung und Anwendung des überragenden öffentlichen Interesses

Weitere fallbeispielbezogene Fragen zum überragenden öffentlichen Interesse

Hinweis: Weitere Fragen und Antworten zum überragenden öffentlichen Interesse und dem Mobilfunknetzausbau in Natur- & Landschaftsschutzgebieten finden Sie auf der Webseite des Informationszentrums Mobilfunk.

Ausblick: Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau

Das überragende öffentliche Interesse im Telekommunikationsgesetz (TKG) – Fragen und Antworten

Das BMDS bereitet derzeit eine weitere Änderung des TKG vor, um u.a. das nationale Recht an die Vorgaben der Gigabit-Infrastrukturverordnung der EU (Gigabit Infrastructure Act, GIA) anzupassen, den Rechtsrahmen für gebäudeinterne Netz zu optimieren, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und den Netzausbau insgesamt zu beschleunigen. Im Juli 2025 wurde in dem Zusammenhang ein Eckpunktepapier veröffentlicht, das auf Ressort-, Länder- und Branchenebene konsultiert wurde.

Im nächsten Schritt soll ein Referentenentwurf zur Konsultation vorgelegt werden. Die Umsetzung der Änderungen im TKG ist für 2026 geplant.

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