Leitfaden „Glasfasernetze – Qualitätssicherung bei der Errichtung von Gigabitnetzen“
Der Leitfaden „Glasfasernetze – Qualitätssicherung bei der Errichtung von Gigabitnetzen“ des BMDV beschreibt einen mit der Telekommunikationsbranche und den Rohrherstellern abgestimmten technischen Rahmen, der sich nicht nur auf den erforderlichen Mindeststandard beschränkt und gängige marktweite Qualitätsvorgaben bei der Auswahl und Legung von Kabelschutzrohren, Mikrorohren und Mikrorohrverbänden vorstellt.
Bei Beachtung der dargestellten Grundsätze kann im Fall einer Mitverlegung aufgrund des § 146 Abs. 2 TKG sichergestellt werden, dass geplante und montierte Kabelschutzrohre, Mikrorohre und Mikrorohrverbände den erforderlichen Qualitätsanforderungen entsprechen. Somit sind auch die im Wege der Sicherstellungverpflichtung nach § 146 Abs. 2 TKG bereitzustellenden passiven Infrastrukturen wettbewerbs- und vermarktungsfähig.
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