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5. September 2022
© Gigabitbüro des Bundes

Durch die im November 2016 mit dem DigiNetz-Gesetz in
Kraft getretenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurden erstmals Regelungen für die Koordinierung von Bauarbeiten getroffen (§ 143 TKG), um die Mitverlegung passiver Infrastrukturen in öffentlichen Versorgungsnetzen zu ermöglichen. Dadurch sollen vorhandene Synergiepotenziale ausgeschöpft werden, um den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität in Deutschland zu erleichtern und voranzutreiben. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Infoblatt.

Hier finden Sie das Infoblatt zur Koordinierung von Bauarbeiten:


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