Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist bemüht, die Website des Gigabitbüro des Bundes im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 28.03.2025) gilt für den Webauftritt des Gigabitbüro des Bundes unter www.gigabitbuero.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den geltenden Bestimmungen teilweise vereinbar. Wir arbeiten daran, die barrierefreie Zugänglichkeit der Webseite www.gigabitbuero.de stetig zu verbessern. Sie weist zurzeit noch einige Defizite bei der Barrierefreiheit auf, vor allem in folgenden Bereichen:
- Die PDF-Dokumente auf der Seite sind noch nicht barrierefrei.
- Formulare und Karten sind noch nicht barrierefrei.
- Nicht alle Infografiken und Bilder sind mit Alternativtexten versehen.
- Einige Videos besitzen keine Audiodeskriptionen oder Volltext-Alternativen.
- Einige Seiten enthalten HTML-Syntaxfehler.
- Einige Dokumententitel sind nicht selbsterklärend.
- Kontraste von Texten, Textabstände und Textvergrößerung ist aktuell nicht möglich.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung anhand der Kriterien des BITV und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0.
Das Ziel weiterer Barrierefreiheit ist weiterhin in Umsetzung. Wir sind bemüht, Ihnen alle benötigten Informationen zur Verfügung stellen zu können.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.gigabitbuero.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter kontakt@gigabitbuero.de.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Gigabitbüro des Bundes, Kapelle-Ufer 4, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 300-0
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de