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Der intensive Wettbewerb um den Ausbau von Glasfasernetzen in wirtschaftlich attraktiven Gebieten sorgt im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher für eine Beschleunigung des Ausbaus. Gleichzeitig kann es dadurch zu einer Anpassung von Ausbauplänen oder gar dem Rückzug eines Anbieters kommen. In der Folge ist es möglich, dass das eigenwirtschaftliche Ausbaupotenzial in einem Gebiet nicht ausgeschöpft wird und eine größere Anzahl an Adressen gefördert erschlossen werden müssen. Das Gigabitbüro des Bundes fungiert in solchen Fällen – getreu dem Motto: versachlichen, informieren, beraten – als Clearingstelle.

Ziel der Clearingstelle: Eigenwirtschaftliches Ausbaupotenzial nutzen

Auf Basis eines kooperativen, freiwilligen Ansatzes soll die Clearingstelle eine möglichst umfassende Ausschöpfung des eigenwirtschaftlichen Ausbaupotenzials im Einzelfall erreichen. Als Maßstab für das eigenwirtschaftliche Ausbaupotenzial kann die Potenzialanalyse des BMDV herangezogen werden.

Die Tätigkeiten des Gigabitbüros als Clearingstelle und der Bundesnetzagentur als Monitoringstelle ergänzen sich dabei gegenseitig. Beispielsweise können Kommunen sowohl einen Doppelausbau bei der Monitoringstelle melden als auch die Clearingstelle um Beratung bitten.

Abgrenzung der Clearingstelle zu anderen Angeboten

Monitoringstelle Glasfaser-Doppelausbau

Aufgabe der Monitoringstelle ist die Erfassung von Doppelausbau-Vorhaben. Sie geht der Frage nach, inwieweit mit solchen Vorhaben die Absicht verfolgt wird, Wettbewerber an einem eigenen Ausbau zu hindern. Ein aktives Zugehen auf die Beteiligten und die Lösung des Einzelfalls stehen nicht im Fokus.

Clearing- und Monitoringstelle sind einander prozessual weder vor- noch nachgelagert. Es findet also keine „Weitergabe“ von Fällen statt, gleichwohl kooperieren sie im erforderlichen Umfang unter Wahrung der Vertraulichkeit.

Kommunale Branchendialoge

Die Clearingstelle kann an kommunale Branchendialoge, sofern diese durchgeführt wurden, im Sinne eines „Branchendialogs +“ anknüpfen. Sie soll diese jedoch nicht ersetzen.

Vorgehen der Clearingstelle: Gigabitbüro unterstützt als Moderator

Auf Initiative der betroffenen Unternehmen oder Kommunen hin wird die Clearingstelle tätig. Durch persönliche Beratung vermittelt sie zwischen den Beteiligten im Rahmen der kartellrechtlichen Vorgaben. Sie weist insbesondere auf bestehende Möglichkeiten zur Kooperation hin. Hierzu gehören beispielsweise frei verhandelte Vereinbarungen zur

  • Nutzung von Open Access,
  • Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen oder
  • Mitverlegung passiver Netzinfrastrukturen.

Das Gigabitbüro als Kompetenzzentrum des BMDV übernimmt dabei eine moderierende Rolle zwischen den beteiligten Marktakteuren – der Kommune und den Unternehmen mit Absichten zum Ausbau – ein. Das Beratungsangebot kann durch Hinweise auf das bestehende Angebot des Gigabitbüros (Handreichungen, Workshops etc.) ergänzt werden.

So kontaktieren Sie uns!

Sie haben einen Fall für die Clearingstelle? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung. Lassen Sie unserem Beratungsteam im Kontaktcenter über die E-Mail-Adresse clearingstelle@gigabitbuero.de Ihren Fall zukommen.

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