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Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen digital über Verwaltungsportale anzubieten. Die Frist bis Ende 2022 ist abgelaufen. Der Umsetzungsstand variiert. Das Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG-Änderungsgesetz) wurde am 14. Juni 2024 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und stellt einen Meilenstein für die Verwaltungsdigitalisierung dar. Es schafft die gesetzliche Grundlage für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verwaltungsverfahren und verankert die Digitalisierung als Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen. 

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