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4. März 2020
Hausvernetzung symbolisch dargestellt
iStockphoto / marchmeena29

In der aktuellen Förderperiode der Europäischen Union (2013 – 2020) haben Gemeinden EU-weit eine letzte Chance, einen Gutschein zur Finanzierung von WLAN-Netzwerken zu beantragen.

Der vierte Aufruf startet am 17. März 2020 um 13.00 Uhr MEZ und endet am 18. März 2020 um 17.00 Uhr MEZ.

Dem kommenden Aufruf steht ein relativ kleines Budget von 14,2 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bei einem Gutscheinwert von je 15.000 Euro 947 Gutscheine EU-weit in der Reihenfolge ihres Eintreffens an Gemeinden vergeben werden. Dabei wird, wie bei allen vorhergehenden Aufrufen, auf die geografische Ausgeglichenheit geachtet. Angesichts des Interesses an der Initiative und um sicherzustellen, dass alle verfügbaren Gutscheine verteilt werden, wird es für diese Aufforderung jedoch keine Höchstzahl von Gutscheinen pro teilnehmendem Land geben.

Um die 15.000 EUR-Gutscheine beantragen zu können, müssen die Gemeinden vor der Ausschreibung auf dem WIFi4EU-Portal registriert werden. Der Gutschein ermöglicht es den Gewinnergemeinden, kostenlose Wi-Fi-Netzwerke in öffentlichen Räumen einzurichten.

Beim ersten WiFi4EU-Aufruf, der im November 2018 stattfand, wurden 2.800 Gutscheine an mehr als 13.000 Gemeinden in allen EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Island vergeben. Beim zweiten Aufruf im April 2019 wurden für die zur Verfügung stehenden 3.400 Gutscheine mehr als 10.000 Bewerbungen eingereicht. Bei der dritten Ausschreibung im September 2019 wurden bereits in den ersten zwei Sekunden des Aufrufs alle 1.780 Gutscheine verteilt.

Das Programm soll laut EU Kommission in der nächsten Förderperiode (2021 – 2027) fortgesetzt werden. Die Bedingungen sollen anders gestaltet werden, weitere Informationen gibt die Kommission im nächsten Jahr bekannt.

Wertvolle Handlungsempfehlungen hat das Breitbandbüro des Bundes aus den Erfahrungswerten von Gutscheingewinnern der ersten beiden Aufrufe zusammengestellt.

Den Ausschreibungstext der EU Kommission finden Sie unter https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility/cef-telecom/wifi4eu, sowie eine neue Anleitung unter https://ec.europa.eu/inea/sites/inea/files/cefpub/wifi4eu_guidelines_de.pdf. Letztere bezieht sich auf die Fragen in den FAQs: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/wifi4eu-fragen-und-antworten?lang=de.

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