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15. Februar 2019

Alle Kommunen, die im WiFi4EU-Auswahlverfahren als Gewinner ermittelt wurden, haben inzwischen Gutscheine (Voucher) erhalten. Sie können jetzt über das im Herbst erneuerte WiFi4EU Portal die Finanzhilfevereinbarungen schließen. Dabei auftretende Fragen beantwortet die EU-Kommission individuell in der WiFi4EU Community.

Wichtig sind zum Beispiel Ort und Zahl der Hotspots (Access Points) – der Zugangspunkte für die Nutzer. Die Anforderungen dafür wurden von der EU-Kommission in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.

Für die Umsetzung dieser Vorgaben bietet die EU-Kommission drei Optionen an:

1. Mehrere Netze
Es besteht die Möglichkeit mehrere Gebiete wie Stadteile oder Ortsteile abzudecken, auch wenn diese nicht nah beieinanderliegen. Zu diesem Zweck können mehrere Netze errichtet werden. Wichtig ist, dass diese Netze miteinander verbunden sind.
2. Mehrere Access Points
Auch kleinräumige aber dafür stabilere Netze können errichtet werden, indem z. B. mehrere Access-Points am selben Ort installiert werden, die das WLAN-Signal verstärken. Das bietet vor allem an hoch frequentierten öffentlichen Plätzen den Vorteil einer stabilen, schnellen Internetverbindung ohne Leistungsverlust.
3. Teilen der Betriebskosten mit einer anderen Kommune
Die über einen einzigen Gutschein finanzierten Zugangspunkte können nicht auf mehrere Gemeinden aufgeteilt werden; sie können jedoch die Betriebskosten untereinander aufteilen (z. B. bei Einrichtung eines einzigen Netzwerks / einer einzigen Vorschaltseite). Voraussetzung ist, dass die Gemeinde, die mit einem WiFi4EU-Gutschein ausgestattet ist, alle Zugangspunkte in ihrem eigenen Gemeindegebiet platziert. Es wird dabei ebenfalls vorausgesetzt, dass alle teilnehmenden Gemeinden (ungeachtet ob sie einen Gutschein erhalten haben oder nicht) die vollständige und fortlaufende Einhaltung der technischen Anforderungen während der drei Jahre der Vereinbarungsdauer gewährleisten.
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