Verpflichtung zum Monitoring nach §10 NGA-RR bzw. §11 Gigabit-RR – Frist 28.02.2024
Die NGA- bzw. Gigabit-Rahmenregelung erfordert, dass Deutschland der Europäischen Kommission über die Gewährung von Beihilfen Bericht erstattet. Die entsprechenden Beihilfefälle müssen bis zum 28.02. des Vorjahres dem zuständigen Projektträger gemeldet werden. Zuwendungsempfänger mit einem endgültig bewilligten Infrastrukturförderprojekt im Weiße- oder Graue-Flecken-Förderprogramm werden durch den jeweils zuständigen Projektträger des Bundes mit Informationen zu Art und Inhalt des Monitorings zeitnah kontaktiert. Zur Einreichung des Monitorings für Bundesförderprojekte stellen beide Projektträger ihre Online-Plattform zur Verfügung.
Für Leistungsgebiet A (Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) unter der Nummer des Projektträgers PwC GmbH WPG: 030/2636 5050 sowie unter kontakt@gigabit-pt.de und Online-Plattform unter https://portal.gigabit-pt.de.
Für Leistungsgebiet B (Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein) unter der Nummer des Projetträgers aconium GmbH: 030/233 249 777 sowie unter projekttraeger@aconium.eu und Online-Plattform unter www.projekttraeger-breitband.de.