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12. Januar 2024

Die NGA- bzw. Gigabit-Rahmenregelung erfordert, dass Deutschland der Europäischen Kommission über die Gewährung von Beihilfen Bericht erstattet. Die entsprechenden Beihilfefälle müssen bis zum 28.02. des Vorjahres dem zuständigen Projektträger gemeldet werden. Zuwendungsempfänger mit einem endgültig bewilligten Infrastrukturförderprojekt im Weiße- oder Graue-Flecken-Förderprogramm werden durch den jeweils zuständigen Projektträger des Bundes mit Informationen zu Art und Inhalt des Monitorings zeitnah kontaktiert. Zur Einreichung des Monitorings für Bundesförderprojekte stellen beide Projektträger ihre Online-Plattform zur Verfügung.

Für Leistungsgebiet A (Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) unter der Nummer des Projektträgers PwC GmbH WPG: 030/2636 5050 sowie unter kontakt@gigabit-pt.de und Online-Plattform unter https://portal.gigabit-pt.de.

Für Leistungsgebiet B (Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein) unter der Nummer des Projetträgers aconium GmbH: 030/233 249 777 sowie unter projekttraeger@aconium.eu und Online-Plattform unter www.projekttraeger-breitband.de.

Schulung
Grundlagen der Beihilfe für den Gigabitausbau
Diese Schulung bietet einen Überblick über die grundlegenden Bedingungen, Regeln und Ausnahmen zur öffentlichen Förderung von Gigabitnetzen.
Thema
Den Gigabitausbau finanzieren
GBB_header_Workshop
Thema
Fördermöglichkeiten gezielt einsetzen
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