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11. April 2019

Die Gewinner des ersten Aufrufs der europäischen Förderintiative WiFi4EU haben bis Ende März 2019 ihre Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet. Einige wenige Kommunen haben den Gutschein nicht angenommen. Diese Gutscheine werden an Gemeinden aus der sogenannten Reserveliste der Exekutivagentur Innovation und Netze (INEA) vergeben. Einige Kommunen erhielten bereits die Möglichkeit, nachträglich eine Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen.

Die begünstigten Kommunen haben ab der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung 18 Monate Zeit, das geförderte WLAN-Netz aufzubauen. Die Kommunen suchen nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung einen IT-Dienstleister aus und können mit dem Ausbau beginnen. Bei der Ausschreibung und Auswahl des Dienstleisters gilt es, europäisches und nationales Recht einzuhalten und kommunale Bestimmungen zu beachten. Es empfiehlt sich die Finanzhilfevereinbarung, insbesondere die technischen Anforderungen gemäß Anhang I „I.2.Technische Anforderungen an die WiFi-Geräte in WiFi4EU-Netzen“, als Grundlage für die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung zu nutzen. Der Gutschein kann einerseits für ein neu zu errichtendes WLAN-Netz verwendet werden. Hardware und Installationskosten werden gedeckt. Andererseits können bestehende Netze durch ein Software-Update oder den Austausch alter Geräte auf den neuesten Stand gebracht werden. Diese Kosten sind ebenso förderfähig.

Der zweite Aufruf wurde vom 4. bis 5. April 2019 erfolgreich umgesetzt. In den ersten zehn Sekunden sind bereits 4.000 Bewerbungen eingegangen, im gesamten Zeitraum des Aufrufs ca. 10.000 Anträge. Für den zweiten Aufruf steht ein Budget von 51 Millionen Euro zur Verfügung, pro Mitgliedstaat werden maximal 15 Prozent dieser Mittel vergeben. Damit können rund 510 Gemeinden aus Deutschland einen der mit 15.000 Euro dotierten Gutscheine erhalten.

Die Auswahl der Gewinner wird noch im April stattfinden. Voraussichtlich im Mai werden die begünstigten Kommunen informiert und veröffentlicht. Die Finanzhilfevereinbarungen sollen ebenfalls im Mai unterzeichnet werden.

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