Bundesnetzagentur veröffentlicht neues Tool zur Überprüfung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten für Verbraucherinnen und Verbraucher
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein neues Tool zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) für Verbraucherinnen und Verbraucher veröffentlicht. Mit dem Tool kann überprüft werden, ob an einer ausgewählten Adresse die Mindestversorgung mutmaßlich verfügbar wäre. Das Tool befindet sich in der Testphase und soll mithilfe von Verbraucherfeedback kontinuierlich verbessert werden.
Was ist das Marktüberwachungs-Tool genau?
In Deutschland ist im Telekommunikationsgesetz ein Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten verankert, der sich weder auf spezifische Technologien noch auf hochbandbreitige Anschlüsse bezieht, sondern lediglich auf ein Mindestangebot für eine „angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“.
Die Mindestversorgung liegt derzeit bei 15 Megabit pro Sekunde im Download, 5 Megabit pro Sekunde im Upload und 150 Millisekunden Latenz.
Die Bundesnetzagentur überwacht in regelmäßigen Abständen die Verfügbarkeit der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten für ganz Deutschland. Das Marktüberwachungs-Tool wertet eine Vielzahl von Versorgungsdaten aus, die auf einer Karte mit 100 x 100 Meter Gitterzellen dargestellt werden. Derzeit werden Angaben zur leitungsgebundenen oder mobilfunkgestützten Versorgung berücksichtigt (d.h. kein Satellitenfunk).
Verbraucherinnen und Verbraucher können unter Eingabe einer Adresse in weniger als einer Minute herausfinden, ob eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten potenziell verfügbar ist. Sollte gemäß der Angabe im Tool keine Mindestversorgung vorliegen, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über ein Kontaktformular direkt an die BNetzA wenden.
Das neue Marktüberwachungs-Tool wird zunächst als Testversion veröffentlicht und soll mithilfe von Feedback von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie einer erweiterten Datengrundlage fortlaufend verbessert werden.
Das Tool sowie weiterführende Informationen und ein hilfreiches FAQ finden Sie auf der Webseite der BNetzA.


