Reger Austausch beim 13. Bund-Länder Jour fixe: Versorgung mit Telekommunikationsdiensten und Breitband-Portal
Über 60 Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, Kompetenzzentren sowie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) nutzten den 13. Bund-Länder-Jour fixe, um sich gemeinsam mit dem Gigabitbüro des Bundes zu aktuellen Themen auszutauschen. Schwerpunkte der Veranstaltung waren ein Statusbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten sowie die Vorstellung des Breitband-Portals, welches Antrags- und Genehmigungsverfahren für den Breitbandausbau vereinfachen und beschleunigen soll.
Statusbericht: Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) haben alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einen Anspruch auf die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, u. a. mit einem Internetzugangsdienst. Die konkreten Werte der Mindestversorgung, welche jährlich von der BNetzA überprüft werden, sind wie folgt:
- Download-Geschwindigkeit von mindestens 10 Mbit/s
- Upload-Rate von mindestens 1,7 Mbit/s
- Latenz von nicht höher als 150 Millisekunden
Bürgerinnen und Bürger, die keinen Zugang zu dieser Mindestleistung haben, können sich an die BNetzA wenden. Im Bund-Länder Jour fixe wurde über den Rechtsanspruch und die ersten Verfahren, bei denen Vor-Ort Termine durchgeführt und alle beteiligten Akteure angehört wurden, berichtet. Auf der Website der BNetzA stehen weitere Informationen zum Thema sowie ein Kontaktformular zur Verfügung.
Digitalisierung von Verwaltungsleistungen: Vorstellung des Breitband-Portals
Seit August 2022 ist das im Rahmen der OZG-Umsetzung entwickelte Breitband-Portal online. Damit werden Verwaltungsverfahren rund um den Breitbandausbau medienbruchfrei digitalisiert. Das Portal trägt somit dazu bei, Antrags- und Genehmigungsverfahren für den Breitbandausbau künftig bundesweit deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Nach erfolgreicher Erprobung in Hessen und Rheinland-Pfalz steht das Portal nun auch anderen Bundesländern über den FIT-Store der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) für die Nachnutzung zur Verfügung.
Vertreterinnen und Vertreter der Metropolregion Rhein-Neckar sowie der umsetzenden Dienstleister Ekom21 und BridgingIT führten die Teilnehmenden des Bund-Länder Jour fixe im Rahmen einer Live-Demo beispielhaft durch die Antragstellung, Bearbeitung und Ausstellung der Genehmigung; sowohl von Seiten der antragstellenden TKU als auch der antragsbearbeitenden Behörden. Besonders hervorgehoben wurden folgende Eigenschaften und Vorteile des Breitband-Portals:
- grundsätzliche Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung gemäß §1 Abs. 1 OZG
- vollständig medienbruchfreie Antragstellung und Bearbeitung
- landeseinheitliche Standards durch landesweite Nachnutzung
- Lösung als „Software-as-a-Service“ (SaaS), die eine Softwarebeschaffung bzw. einen Download und Installation eines Programmes verzichtbar macht
- Integration von existierenden Fachverfahren durch standardisierte Schnittstellen des Portals
- Möglichkeit, beispielsweise Trassenverläufe und Standorte von Verteilerkästen in eine webbasierte Karte einzutragen oder über eine digitale Schnittstelle einzustellen
Gerne stehen wir Ihnen als Gigabitbüro des Bundes für Fragen rund um das Thema Gigabit- und Mobilfunkausbau zur Verfügung. Unser Beratungsteam im Kontaktcenter ist Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 30 26365040 oder über die E-Mail-Adresse kontakt@gigabitbuero.de erreichbar.