Zum Hauptinhalt der Webseite
4. September 2019

Ab sofort stehen zwei neue Veröffentlichungen auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Download zur Verfügung, welche im Rahmen der AG Digitale Netze erarbeitet wurden.

Mit der „Handreichung zur Qualitätssicherung im Rahmen der Mitverlegung nach § 77i Abs. 7 TKG“ empfiehlt die AG Digitale Netze Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Netzausbaus. In der unverbindlichen Handreichung sind „Qualitätsanforderungen an die Bauausführung und Erdlegung von Telekommunikationsrohren“ sowie „Technische Spezifikation für Mikrorohre und Mikrorohrverbundsysteme“ enthalten, die sich an vergleichbaren Dokumenten orientieren, welche im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus Verwendung finden. Die Ausführungen richten sich dabei vorrangig an kommunale Gebietskörperschaften, also an Städte, Landkreise und Gemeinden. Bei einer Mitverlegung nach denen in der Handreichung aufgeführten Grundsätzen können Kommunen sicherstellen, dass hoheitlich geplante und errichtete Glasfaserinfrastrukturen den Qualitätsanforderungen der Privatwirtschaft entsprechen und zugleich eine Sicherstellung nach § 77i Abs. 7 TKG erfüllt ist.

In der Handreichung „Mitnutzungspotentiale kommunaler Trägerinfrastrukturen für den Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G“ hat das BMVI gemeinsam mit den Mitgliedern der AG Digitale Netze Empfehlungen zur Mitnutzung öffentlicher Infrastruktur beim 5G-Ausbau erarbeitet. Im Hinblick auf den anstehenden 5G-Rollout und die Gesamtstrategie Mobilfunkausbau sollen Länder, Kommunen und Mobilfunkunternehmen bestmöglich bei den hier anstehenden Aufgaben unterstützt werden. Dazu werden in der Handreichung bestehende Herausforderungen erörtert, mögliche Potentiale identifiziert und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Kernpunkte bilden hier unter anderem die Identifikation neuer Trägerinfrastrukturen, wie Laternen, Verkehrsschilder oder Ampeln, aber auch die Neuerrichtung von Makrostandorten und Small Cells sowie die Aufrüstung bereits bestehender Infrastrukturen.

zurück zur Übersicht
Schließen