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10. Mai 2024

Mit der am 11. Mai 2024 in Kraft getretenen Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) soll der Ausbau der digitalen Netzinfrastruktur in ganz Europa kosteneffizient ausgestaltet und beschleunigt werden. Der GIA ersetzt die Kostenreduzierungsrichtlinie (Richtlinie 2014/61/EU über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation). Mit der Verordnung soll der Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHCN) erleichtert und beschleunigt werden. Gleichzeitig unterstützt die Verordnung die Zielerreichung der Digitalen Dekade 2030 ein, welche den Zugang zu Gigabit-Konnektivität und schnellen, mobilen Verbindungen bis 2030 ermöglichen soll.

Maßnahmen des GIA

© Europäische Kommission

Der GIA sieht gegenüber der Vorgängerrichtlinie mehrere Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus vor:

Hintergrund

Die Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) war Teil des am 23. Februar 2023 von der EU-Kommission veröffentlichten EU-Konnektivitäts-Pakets („Connectivity Package“). Der GIA wurde im Jahr 2023 durch den Rat und das Europäische Parlament (EP) verhandelt. Im Februar 2024 wurde im Trilog Verfahren eine politische Einigung erzielt. Nach der formalen Annahme durch das Europäische Parlament und Rat ist der GIA am 8. Mai 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und drei Tage später in Kraft getreten. Die Verordnung dient der Erreichung der EU-Gigabitziele 2030 und betrifft Maßnahmen, um den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHCN) für die elektronische Kommunikation unionsweit kosteneffizient zu beschleunigen und zu vereinfachen. Dafür sieht der GIA unter anderem. die bessere Nutzung von bestehender Infrastruktur, eine optimierte Planung und Koordinierung von Bauarbeiten, schnellere Genehmigungsverfahren und glasfaserorientierte Ausstattung von Gebäuden vor. Allgemein ist der GIA 18 Monate nach seinem Inkrafttreten anwendbar, für spezifische Bestimmungen gelten längere Fristen bis zu 24 Monaten.

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