Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA): Neue Vorgaben zur Beschleunigung des Ausbaus von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHCN) in der EU
Mit der am 11. Mai 2024 in Kraft getretenen Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) soll der Ausbau der digitalen Netzinfrastruktur in ganz Europa kosteneffizient ausgestaltet und beschleunigt werden. Der GIA ersetzt die Kostenreduzierungsrichtlinie (Richtlinie 2014/61/EU über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation). Mit der Verordnung soll der Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHCN) erleichtert und beschleunigt werden. Gleichzeitig unterstützt die Verordnung die Zielerreichung der Digitalen Dekade 2030 ein, welche den Zugang zu Gigabit-Konnektivität und schnellen, mobilen Verbindungen bis 2030 ermöglichen soll.
Maßnahmen des GIA
Der GIA sieht gegenüber der Vorgängerrichtlinie mehrere Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus vor:
- Als Verordnung gilt der GIA unmittelbar in den Mitgliedstaaten und ist mit Vorlauffristen von 18 bis 24 Monaten (je nach betroffener Rechtsvorgabe) unmittelbar anzuwenden.
- Er ist auf die sehr leistungsstarken Netze mit sehr hoher Kapazität (VHCN) ausgerichtet, das heißt die bereits bestehenden Vorgaben zum Zugang zu physischen Infrastrukturen, zur Koordinierung von Bauarbeiten und zur Transparenz über mitnutzbare Infrastrukturen und Baustellen, gelten zum Zwecke der Errichtung von VHCN.
- Neben Netzbetreibern sind nunmehr auch Betreiber zugehöriger Einrichtungen, das heißt insbesondere Funkturm-Unternehmen, und öffentliche Stellen vom Anwendungsbereich umfasst.
- Künftig sollen bei Genehmigungen für den Netzausbau und den Ausbau zugehöriger Einrichtungen im Regelfall Genehmigungsfiktionen gelten. Alternativ können die Mitgliedstaaten Schadenersatz oder Rechtsschutz in Kombination mit einem obligatorischen Schlichtungsmechanismus zwischen Genehmigungsbehörde und Antragsteller vorsehen.
- Genehmigungen müssen digital und über eine zentrale Informationsstelle eingereicht werden können. Hierfür ist von jedem Mitgliedstaat eine zentrale digitale Anlaufstelle mit einer gemeinsamen Benutzerschnittstelle einzurichten.
- Gebäude sind bei Neubauten und umfangreichen Renovierungen mit glasfaserfähiger gebäudeinterner Infrastruktur und Glasfaserverkabelung auszustatten.
- Ein freiwilliges Fiber-Ready-Label setzt zusätzliche Anreize, in Glasfaserausstattung zu investieren.
Hintergrund
Die Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) war Teil des am 23. Februar 2023 von der EU-Kommission veröffentlichten EU-Konnektivitäts-Pakets („Connectivity Package“). Der GIA wurde im Jahr 2023 durch den Rat und das Europäische Parlament (EP) verhandelt. Im Februar 2024 wurde im Trilog Verfahren eine politische Einigung erzielt. Nach der formalen Annahme durch das Europäische Parlament und Rat ist der GIA am 8. Mai 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und drei Tage später in Kraft getreten. Die Verordnung dient der Erreichung der EU-Gigabitziele 2030 und betrifft Maßnahmen, um den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHCN) für die elektronische Kommunikation unionsweit kosteneffizient zu beschleunigen und zu vereinfachen. Dafür sieht der GIA unter anderem. die bessere Nutzung von bestehender Infrastruktur, eine optimierte Planung und Koordinierung von Bauarbeiten, schnellere Genehmigungsverfahren und glasfaserorientierte Ausstattung von Gebäuden vor. Allgemein ist der GIA 18 Monate nach seinem Inkrafttreten anwendbar, für spezifische Bestimmungen gelten längere Fristen bis zu 24 Monaten.
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