Geltungsbeginn der Gigabit-Infrastrukturverordnung am 12. November: BMDS veröffentlicht umfassendes FAQ
Die Gigabit-Infrastrukturverordnung der EU (Gigabit Infrastructure Act, GIA) ist seit dem 12. November 2025 anzuwenden. Ziel des GIA ist es, den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHC-Netze) in der EU zu beschleunigen und kosteneffizienter zu gestalten. Um die Anwendung der EU-Verordnung in Deutschland zu erleichtern und Klarheit für den Übergangszeitraum bis zur Anpassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu schaffen, hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ein umfassendes FAQ sowie Übersichten zu den relevanten Rechtsvorschriften veröffentlicht.
Die Gigabit-Infrastrukturverordnung
Der GIA ersetzt die bisherige Kostensenkungsrichtlinie (RL (EU) 2014/61), die durch das DigiNetz-Gesetz im TKG umgesetzt wurde. Im Unterschied zu einer Richtlinie gilt der GIA unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Anpassungen des nationalen Rechts sind jedoch erforderlich, um rechtliche Widersprüche zum EU-Recht zu bereinigen, zugewiesene Handlungsspielräume zu nutzen und Vorgaben des GIA zu konkretisieren.
Solange nationale Regelungen noch nicht an den GIA angepasst sind, stehen Rechtsanwender vor der Herausforderung, das richtige Recht anzuwenden: Sie sind ab dem 12. November 2025 mit zwei Rechtsquellen konfrontiert: dem GIA und dem TKG. Das BMDS unterstützt diese Übergangsphase insbesondere durch FAQs und Übersichten zu den relevanten Rechtsvorschriften.
Die FAQs und dazugehörigen Übersichten werden regelmäßig aktualisiert und sind als dynamische Dokumente zu verstehen.
Inhalte des FAQs
Das FAQ des BMDS bietet praxisnahe Orientierung für die Anwendung des GIA in Deutschland. Es beinhaltet insbesondere:
- Grundsätzliches und Begriffe: Erläuterung des GIA, seiner Anwendungszeitpunkte und zentraler Begriffe, wie „physische Infrastrukturen“, „Zugang“ und „Zentrale Informationsstellen“.
- Zugang zu bestehenden Infrastrukturen (Art. 3 GIA): Rechte auf Mitnutzung, Anforderungen an Anträge und Angebote sowie Informationspflichten.
- Koordinierung von Bauarbeiten (Art. 5 GIA): Pflichten, Fristen und Ausnahmen, insbesondere bei öffentlichen Bauarbeiten.
- Gigabit-Grundbuch / Zentrale Informationsstellen: Bereitstellung von Daten zu physischen Infrastrukturen und Bauarbeiten, technische Anforderungen und Zuständigkeiten.
- Genehmigungsverfahren (Art. 7–9 GIA): Fristen, digitale Verfahren und Genehmigungsfiktionen.
- Gebäudeinterne Netze (Art. 10–11 GIA): Glasfaserpflicht bei Neubauten und Renovierungen sowie Ausnahmen.
- Streitbeilegung (Art. 13 GIA): Zuständigkeit der Streitbeilegungsstelle der Bundesnetzagentur.
- Übersichten TKG/GIA: Darstellung von Überschneidungen und Doppelungen zwischen nationalem Recht und GIA für den Übergangszeitraum.
Übersichten für den Übergangszeitraum
Die FAQs werden von Übersichten flankiert, in denen jeweils korrespondierende nationale und europäische Vorgaben gegenübergestellt werden. GIA und TKG ergänzen sich künftig und sind daher zusammen zu lesen. Die Übersichten sollen dem Anwender diese Gesamtbetrachtung in der Übergangsphase erleichtern. Durch Streichungen ist kenntlich gemacht, welche (nationalen oder europäischen) Vorgaben im Einzelnen zurückstehen. Allgemein ist festzuhalten, dass das EU-Recht grundsätzlich Vorrang gegenüber nationalem Recht hat; das nationale Recht bleibt im Fall von Rechtskollisionen unangewendet.
TKG-Änderung
Das BMDS bereitet derzeit eine Änderung des TKG vor, um u.a. das nationale Recht an die Vorgaben des GIA anzupassen (Bereinigung von Wiederholungen, Widersprüchen und die Aufnahme von Konkretisierungen). Im Juli wurde in dem Zusammenhang ein Eckpunktepapier veröffentlicht, das auf Ressort-, Länder- und Branchenebene konsultiert wurde. Demnächst soll ein Referentenentwurf zur Änderung des TKG vorgelegt werden, der ebenfalls zur Konsultation vorgelegt wird. Die Umsetzung der Änderungen im TKG ist für 2026 geplant.
Hier können Sie mehr über die geplanten Änderungen des TKG erfahren (Eckpunkte).
Wir unterstützen Sie bei den Gesetzesneuerungen: Webcasts des Gigabitbüros
Wie bereits bei der Gesetzesänderung zum „überragenden öffentlichen Interesse“ im TKG (TKG-Änderungsgesetz 2025), bietet das Gigabitbüro künftig auch Webcasts zur Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) und zur anstehenden TKG-Änderung an. In diesen Online-Veranstaltungen erläutern wir die Inhalte und praktischen Auswirkungen der gesetzlichen Vorgaben und beantworten Ihre Fragen. Weitere Informationen zu Terminen und Anmeldung folgen in Kürze.
Hier gelangen Sie zu den Webcast-Termine zum überragenden öffentlichen Interesse für die öffentliche Hand und TKU:



