Europäische Kommission: Überarbeitete Beihilfeleitlinien für Breitbandnetze erlassen
Mit der Überarbeitung der Breitbandleitlinien hat die Europäische Kommission auch die Beihilfevorschriften für Gigabitnetze aktualisiert. Die neuen Leitlinien tragen dazu bei, dass die von der Europäischen Union festgelegten Ziele – Versorgung aller Haushalte mit einer Gigabit-Anbindung und aller besiedelten Gebiete mit dem Mobilfunkstandard 5G bis zum Ende dieses Jahrzehnts – zu erreichen sind. Außerdem sollen die neuen Leitlinien dabei unterstützen, den Ausbau zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und unter Wahrung des Wettbewerbs zu realisieren.
Mit den Breitbandleitlinien werden Regeln festgelegt, nach denen die Kommission notifizierungspflichtige Beihilfemaßnahmen der Mitgliedstaaten im Breitbandbereich prüft und genehmigt. Sie gelten damit auch als Richtschnur für die Entwicklung von Förderprogrammen zur Unterstützung des Gigabitausbaus in Deutschland. Die neuen Maßnahmen sollen einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) – d.h. voraussichtlich noch im Januar 2023 – in Kraft treten.
Die Leitlinien beinhalten insbesondere Folgendes:
- Der Schwellenwert für öffentlich geförderte Festnetze wird an die neuesten technologischen und marktbezogenen Entwicklungen auf 1 Gbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload angepasst.
- Es wird ein Bewertungsrahmen für den Ausbau von Mobilfunknetzen (einschließlich 5G-Netzen) eingeführt.
- In den überarbeiteten Leitlinien wird dargelegt, wie öffentliche Unterstützung eingesetzt werden kann, um Anreize zur Nutzung von Breitbanddiensten zu schaffen. Neu sind Regelungen dazu, wie Sozial- und Konnektivitätsgutscheine eingesetzt werden dürfen.
- Die Leitlinien enthalten Klarstellungen und weitere Orientierungshilfen zu bestimmten Schlüsselbegriffen, um die Vorschriften eindeutiger zu definieren.
- Die Kriterien für die Abwägung der positiven Auswirkungen der Beihilfe gegen ihre negativen Folgen für Wettbewerb und Handel werden aktualisiert. Hierzu zählen bspw. die positiven Auswirkungen einer Gigabitförderung auf die EU-Ziele des Green Deals. Darüber hinaus wurden die Leitlinien strukturierter aufgebaut und einige Vorschriften vereinfacht, um die praktische Anwendung durch Behörden und Unternehmen zu stärken.
Gerne stehen wir Ihnen als Gigabitbüro des Bundes für Fragen rund um das Thema Gigabit- und Mobilfunkausbau zur Verfügung. Unser Beratungsteam im Kontaktcenter ist Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 30 26365040 oder über die E-Mail-Adresse kontakt@gigabitbuero.de erreichbar.