EU-Kommission legt Entwurf des Digital Networks Act vor: Neuer Rechtsrahmen für digitale Konnektivität in Europa
Mit dem Entwurf des Digital Networks Act (DNA) hat die Europäische Kommission am 21.01.2026 einen umfangreichen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der die Regeln für digitale Konnektivität in der Europäischen Union modernisieren und harmonisieren soll. Der DNA sieht unter anderem stärker harmonisierte Allgemeingenehmigungsvorgaben, stärker europäisch geprägte Frequenzvergaben, neue Resilienz-Vorgaben sowie einen strukturierten Übergang von kupferbasierten Netzen hin zu Glasfaserinfrastrukturen vor. Damit reagiert die Kommission auf den steigenden Bedarf an leistungsfähigen Netzen, um weitere Investitionen in Glasfaser- und Mobilfunknetze sowie Innovationen zu forcieren.
Warum gibt es den Digital Networks Act und welches Ziel hat er?
Der Digital Networks Act ist aus Sicht der EU-Kommission eine Antwort auf neue technologische, wettbewerbliche und politische Herausforderungen. Durch Vereinfachung und stärkere Harmonisierung soll der bisherige europäische Telekommunikationsrahmens für diese Herausforderungen weiterentwickelt werden. Bislang bildet u.a. der Europäische Kodex zur elektronischen Kommunikation (EKEK) aus dem Jahr 2018 die Grundlage der Regulierung, doch seine nationale Umsetzung unterscheidet sich laut EU-Kommission erheblich zwischen den Mitgliedstaaten.
Ziel des DNA ist es daher, einen einheitlichen, direkt anwendbaren und vereinfachten Rechtsrahmen zu schaffen, der europaweite Geschäftstätigkeiten erleichtert und einen wirksamen EU-Binnenmarkt schafft. Der Anwendungsbereich des DNA ist weit gefasst und umfasst vornehmlich Netzbetreiber und Anbieter digitaler Konnektivitätsdienste. Der DNA soll zu modernen und resilienten Netzinfrastrukturen beitragen, die unverzichtbare Grundlage für die europäische Gesellschaft und Wirtschaft und damit für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit der EU sind.
Zentrale Inhalte des Entwurfs im Überblick:
- Einheitlicher EU-Rechtsrahmen: Zusammenführung mehrerer bestehender Regelwerke zu einem einzigen, direkt anwendbaren Gesetz.
- „Single Passport“: Unternehmen können Dienste in der gesamten EU anbieten, nachdem sie sich in nur einem Mitgliedstaat registriert haben.
- Anreize für den Aufbau europaweiter Satellitenkommunikationsdienste: Allgemeingenehmigungen, einschließlich Genehmigungen zur Frequenznutzung sollen in diesem Bereich künftig auf EU-Ebene statt auf nationaler Ebene erteilt werden.
- Einheitliche Regulierung der nationalen Frequenzzuteilungen: Betreibern sollen Frequenzen grundsätzlich unbegrenzt, in jedem Fall aber für deutlich längere Zeit zugeteilt werden und Lizenzen standardmäßig verlängerbar werden, um die Vorhersehbarkeit zu verbessern. Zudem sollen die Kompetenzen der EU-Kommission bei Frequenzvergaben deutlich ausgeweitet werden.
- Verbesserung der Resilienz der Netze: Es soll einKrisenvorsorgeplan auf EU-Ebene zur Netzbereitschaft und Resilienz erarbeitet werden, inklusive Koordination bei Vorfällen, um durch Absicherung von Resilienzkapazitäten, Risiken bei Störungen, Krisen und höherer Gewalt zu verringern.
- Maßnahmen und Regelungen zur Migration von Kupfernetzwerken auf Glasfasernetze (FTTH): Verpflichtende Erstellung von nationalen Übergangsplänen zur Abschaltung von Kupfernetzen und schrittweise Abschaltung der Kupfernetze in vordefinierten Gebieten. Der gesamte Prozess wird von Schutzmechanismen für Verbraucherinnen und Verbraucher begleitet.
- Kooperation zwischen Akteuren: Einrichtung eines Mechanismus zur freiwilligen Zusammenarbeit zwischen Konnektivitätsanbietern und anderen Akteuren des erweiterten Konnektivitäts-Ökosystems.
Kupfer-Glas-Migration im DNA
Ein zentrales Element des Digital Networks Act-Entwurfs ist der systematische Übergang von kupferbasierten Netzinfrastrukturen hin zu leistungsfähigen Glasfasernetzen. Der Entwurf sieht vor: Die nationalen Regulierungsbehörden legen bis 31. Mai 2028 nationale Kupfer-Abschaltgebiete fest und überprüfen diese regelmäßig. Die Mitgliedstaaten erstellen nationale Migrationspläne, in denen sie u.a. festlegen, welche Kupfer-Abschaltgebiete für eine zügige Glasfaserumstellung vorgesehen sind („nachhaltige Gebiete“).
Die Abschaltung der Kupfernetze wird zunächst (im Zeitraum bis Ende 2035) verbindlich und unter Festlegung von Abschaltfristen für nachhaltige Gebiete vorgegeben. Als nachhaltig gelten Gebiete, in denen 95 % der Grundstücke so nah an einem Glasfasernetz liegen, dass sie schnell anbindbar sind und in denen im Übrigen erschwingliche und qualitativ gleichwertige Kupfer-Alternativen bestehen. Der Entwurf sieht vor, dass spätestens ab Ende 2035 die Kupferabschaltung in allen anderen Gebieten beginnen und bis Ende 2039 abgeschlossen sein soll. Ausgenommen werden dürfen von den Mitgliedstaaten Gebiete, in denen der Glasfaserausbau nicht wirtschaftlich ist und kein adäquater Ersatz für Kupfer vorhanden ist. Der DNA fordert von Netzbetreibern, ihre Kunden frühzeitig über geplante Migrationen zu informieren und angemessene Übergangsfristen einzuhalten, um Verbraucherschutz und Kontinuität der Dienstleistungen zu gewährleisten.
Hier gelangen Sie zu der Pressemitteilung der EU-Kommission.
Ausblick und weitere Informationen
Der Entwurf des Digital Networks Act ist nun in den legislativen Verfahren vom Europäischen Parlament und Europäischen Rat. Bevor er in Kraft treten kann, müssen zahlreiche Diskussionen und potenzielle Änderungen durch die EU-Mitgliedstaaten und das europäische Gesetzgebungswesen abgeschlossen werden.
Die EU-Kommission beantwortet häufige Fragen im FAQ zum DNA.



