BMDS veröffentlicht Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat am 2. März 2026 einen Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026) veröffentlicht. Der Entwurf zielt darauf ab, bürokratische Hürden zu senken, Rahmenbedingungen zu verbessern sowie den Netzausbau zu beschleunigen. Länder und Verbände können bis 27. März 2026 zum Referentenentwurf Stellung nehmen.
Der Referentenentwurf enthält gezielte Maßnahmen, um den Ausbau von Mobilfunk und Festnetz in der Fläche sowie von Glasfaser in Gebäuden zu beschleunigen. Gleichzeitig wird das TKG an die europäische Gigabit-Infrastrukturverordnung angepasst. Zudem werden Verwaltungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) klarer und effizienter gestaltet.
Hinweis: Länder und Verbände können bis zum 27. März 2026 zum Referentenentwurf Stellung nehmen. Parallel dazu prüfen auch die betroffenen Ressorts weiter den Gesetzesvorschlag.
Die Maßnahmen im Überblick
- Beschleunigung beim Telekommunikationsnetzausbau durch weniger Bürokratie und mehr Effizienz. Durch Streichung von Berichtspflichten und durch effizientere Datennutzungen soll gezielt Bürokratie abgebaut werden.
- Der Ausbau im Gebäude soll insbesondere durch ein Recht zum Vollausbau (FTTH) und verbindliche technische Mindestvorgaben effizienter erfolgen. Der Zugang zu den Inhouse-Netzen wird ebenfalls neu geregelt.
- Der Ausbau in der Fläche wird durch Anpassungen am wegerechtlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt. Alternativ ist ein Anzeigeverfahren bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen vorgesehen.
- Im Bereich der Marktregulierung sind einzelne Anpassungen auch mit Blick auf das Thema Kupfer-Glas-Migration vorgesehen.
- Weitere Änderungen betreffen verfahrensrechtliche und organisatorische Aspekte, um Verfahren bei der BNetzA klarer und effizienter zu gestalten.


