Clearingstelle Glasfaser-Doppelausbau: Gigabitbüro fungiert als neutraler Moderator
Um eine möglichst umfassende Ausschöpfung des eigenwirtschaftlichen Ausbaupotenzials im Einzelfall zu erreichen, wurde eine Clearingstelle geschaffen. Betroffene Unternehmen oder Kommunen können sich bei Bedarf an die Clearingstelle wenden. Das Gigabitbüro des Bundes fungiert in seiner neutralen Rolle, treu dem Motto „versachlichen, informieren, beraten“, als Moderator. Durch persönliche Beratung vermitteln die Expertinnen und Experten zwischen den Beteiligten im Rahmen der kartellrechtlichen Vorgaben.
Der intensive Wettbewerb um den Ausbau von Glasfasernetzen in wirtschaftlich attraktiven Gebieten sorgt im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher für eine Beschleunigung des Ausbaus. Gleichzeit können konkurrierende Ausbauvorhaben dazu führen, dass das eigenwirtschaftliche Ausbaupotenzial in einem Gebiet nicht ausgeschöpft wird. Die Folge kann sein, dass eine größere Anzahl an Adressen gefördert erschlossen werden müssen.
Ziel der Clearingstelle und Rolle des Gigabitbüros
Auf Basis eines kooperativen, freiwilligen Ansatzes soll die Clearingstelle dazu dienen, das eigenwirtschaftliche Ausbaupotenzial möglichst vollständig zu nutzen. Die Tätigkeiten des Gigabitbüros als Clearingstelle und der Bundesnetzagentur als Monitoringstelle ergänzen sich dabei gegenseitig. So können Kommunen sowohl einen Doppelausbau bei der Monitoringstelle melden als auch die Clearingstelle um Beratung bitten.
Vorgehen der Clearingstelle: Gigabitbüro unterstützt als neutraler Moderator
Auf Initiative der betroffenen Unternehmen oder Kommunen hin wird die Clearingstelle tätig. Sie weist insbesondere auf bestehende Möglichkeiten zur Kooperation hin. Hierzu gehören beispielsweise frei verhandelte Vereinbarungen zur
- Nutzung von Open Access,
- Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen oder
- Mitverlegung passiver Netzinfrastrukturen.
Das Gigabitbüro als Kompetenzzentrum des BMDV übernimmt dabei eine moderierende Rolle zwischen den beteiligten Marktakteuren – der Kommune und den Unternehmen mit Absichten zum Ausbau – ein. Die Ergebnisse des Clearings werden schriftlich festgehalten und allen Beteiligten übermittelt. Das Beratungsangebot kann durch Hinweise auf das bestehende Angebot des Gigabitbüros (Handreichungen, Workshops etc.) ergänzt werden.
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