Bundesnetzagentur veröffentlicht Regulierungskonzept mit Vorschlägen zur Kupfer-Glas-Migration
Am 19. Januar 2026 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihr Regulierungskonzept zur Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze veröffentlicht. Ziel des Konzepts ist es, den Übergang von kupferbasierten Netzen auf Glasfasernetze strukturiert zu gestalten und stabile Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu schaffen. Wesentliche Punkte des Konzepts sind ein regelgebundenes Abschaltverfahren für Kupfernetze, Anforderungen an die erforderliche Glasfaserabdeckung und Rahmenbedingungen für den Zugang zu den Glasfaserinfrastrukturen für Drittanbieter. Begleitend informiert das Verbraucherportal „Glasfaser statt Kupfer“ über den Ausbau und die Migration. Stellungnahmen zum Konzept sind bis zum 16. März 2026 möglich.
Hintergründe und Zielbild des Regulierungskonzeptes
Das Regulierungskonzept der BNetzA zur Kupfer-Glas-Migration adressiert den Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen in Deutschland. Das Konzept zielt darauf ab, diesen langfristig durchzuführenden Technologiewechsel strukturiert und rechtzeitig zu gestalten, um stabile Bedingungen für Wirtschaft, Staat sowie Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Das Erfordernis für ein Konzept zur Kupfer-Glas-Migration beruht darauf, dass die Refinanzierung für Glasfaserinfrastrukturen direkt davon abhängt, wie lange Kupfernetze als konkurrierendes Leitungsnetz parallel betrieben werden. Eine direkte Konkurrenz kann den weiteren flächendeckenden Glasfaserausbau hemmen. Mit einer Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Empfehlung zur gesetzlichen Verankerung eines regelgebundenen Abschaltverfahrens für Kupfernetze strebt die BNetzA an, die notwendigen Instrumente zur Steuerung dieses technologischen Wandels zu etablieren. Die Umsetzung der Vorschläge obliegt dem Gesetzgeber.
Kernelemente des Regulierungskonzeptes
Das von der BNetzA vorgestellte Regulierungskonzept umfasst mehrere zentrale Elemente, um die Kupfer-Glas-Migration effizient und nachhaltig zu gestalten und wettbewerbs- sowie verbraucherorientiert zu agieren.
- Im Mittelpunkt steht der Vorschlag für eine gesetzliche Verankerung eines regelgebundenen Verfahrens zur Abschaltung der Kupfernetze. Der Prozess zur Abschaltung von Kupfernetzen soll beginnen, sobald objektive Voraussetzungen erfüllt sind, unabhängig davon, welcher Netzbetreiber den Glasfaserausbau vorangetrieben hat.
- Um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, sollen mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) versorgt sein, um die Migration einzuleiten. Die vollständige Abschaltung des Kupfernetzes erfolgt erst bei flächendeckender Glasfaserversorgung in einem Migrationsgebiet.
- Ein weiteres Element ist der diskriminierungsfreie Zugang für Drittanbieter zu Glasfasernetzen, der als „Open Access“ bezeichnet wird, und unter einheitlichen technischen, prozessualen und preislichen Bedingungen erfolgen sollte, das heißt es liegen geeignete Vorleistungsprodukte vor.
- Zudem sieht das Konzept die Erstellung eines übergeordneten Migrationsplans durch die Deutsche Telekom vor, der die gesamte Bundesrepublik abdeckt. Dieser Plan sollte nach Ansicht der BNetzA umfassend über Zeiträume und Meilensteine der Migration informieren.
- Der Migrationsprozess in einem Migrationsgebiet soll drei Jahre dauern, wobei spezifische Zeitpunkte wie der Vermarktungsstopp von kupferbasierten Produkten klar definiert sind, um den Übergang transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Die Vermarktung kupferbasierter Angebote endet mindestens 24 Monate vor der tatsächlichen Abschaltung. Eine Anzeige zur Abschaltung muss wiederum mindestens zwölf Monate zuvor erfolgen.
Die offizielle Pressemitteilung der BNetzA können Sie hier lesen.
Weiteres Vorgehen und Beteiligung
Das Regulierungskonzept folgt auf ein Impulspapier der BNetzA vom April 2025 und setzt den Auftrag des BMDS-Eckpunktepapiers vom Oktober 2025 um. Die BNetzA löst sich in diesem Regulierungskonzept vom bestehenden Rechtsrahmen und betont, dass es einen Debattenbeitrag zu den anstehenden Änderungen des europäischen und nationalen Telekommunikationsrechts leisten soll. Damit das Konzept weiterentwickelt werden kann, sind alle Akteure bis zum 16. März 2026 eingeladen, dazu Stellung zu nehmen.
Begleitend zu den regulatorischen Initiativen bietet die BNetzA das Verbraucherportal „Glasfaser statt Kupfer“ an. Dieses Portal liefert umfassende Informationen über den Glasfaserausbau und den Technologiewechsel. Verbraucherinnen und Verbraucher finden dort Antworten auf häufig gestellte Fragen und bekommen Unterstützung in Fragen des Netzausbaus.



