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29. Oktober 2021
Logo Bundesförderung Breitband © BMVI

Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Leitfaden veröffentlicht.

Der Leitfaden soll die Antragsteller*innen im Förderverfahren unterstützen und orientiert sich bezüglich seines Aufbaus konkret am Vorgehen der Antragstellung – von der Identifizierung des Bedarfs, über die ersten Schritte in der Antragsstellung bis zu den konkreten Maßnahmen.
Das Dokument wird kontinuierlich weiterentwickelt und steht aus diesem Grund ausschließlich online in der aktuellen Version zum Abruf bereit.
Den Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ finden Sie unter diesem Link.

Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt durch zwei Projektträger, die jeweils für rund die Hälfte der Förderfälle zuständig sind. Die Projektträgerschaft wird von der aconium GmbH – für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein – und der PwC GmbH – für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – übernommen.

Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten

Das Gigabitbüro des Bundes informiert Sie auf seiner Website zu Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Für Fragen rund um das Thema steht Ihnen unser Team im Kontaktcenter von Montag bis Freitag (09.00 bis 17.00 Uhr) unter der Telefonnummer +49 30 26365040 oder über die E-Mail-Adresse kontakt@gigabitbuero.de zur Verfügung.

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