Mobilfunkausbau im ländlichen Raum: Zwischen Versorgung und Naturschutz – Ein Interview mit Landrat Ralf Reinhardt
Der Ausbau leistungsfähiger Mobilfunknetze ist gerade in ländlich geprägten Regionen eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung. Gleichzeitig treffen beim Bau neuer Mobilfunkstandorte unterschiedliche Interessen aufeinander, etwa eine möglichst flächendeckende Versorgung, wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie Anforderungen des Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg zeigt, wie Kommunalverwaltung, Mobilfunkunternehmen und weitere Beteiligte gemeinsam an Lösungen arbeiten können. Im Interview spricht Landrat Ralf Reinhardt über die besonderen Herausforderungen eines Flächenlandkreises, die Bedeutung frühzeitiger Kommunikation und konkrete Handlungsmöglichkeiten für Kommunen.
Eine rein statistisch hohe Mobilfunkversorgung reicht nicht aus.
Ralf ReinhardtLandrat und Hauptverwaltungsbeamter des Landkreises Ostprignitz-Ruppin
Jennifer Bengelsdorf (Gigabitbüro des Bundes): Herr Reinhardt, der Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist mit 39 Einwohnenden pro Quadratkilometer eher dünn besiedelt. Was bedeutet das konkret für die Anforderungen an die Mobilfunkversorgung und wie ist der aktuelle Stand des Ausbaus?
Ralf Reinhardt: Ostprignitz-Ruppin ist ein Landkreis im Norden Brandenburgs und mit rund 2.500 Quadratkilometern von der Fläche her ungefähr so groß wie das Saarland. Gleichzeitig leben hier nur etwa 100.000 Menschen. Die Ortschaften liegen häufig fünf bis zehn Kilometer auseinander, dazwischen befinden sich große Waldgebiete, Seen, Flüsse und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Für den Mobilfunkausbau entsteht daraus ein erhebliches Spannungsfeld.
Mobilfunkunternehmen haben in der Vergangenheit vor allem geprüft, ob eine Mobilfunkmast an einem bestimmten Standort wirtschaftlich betrieben werden kann. Diese Betrachtung geht teilweise an den Bedürfnissen des ländlichen Raums vorbei. Denn statistisch gesehen erreichen wir über alle Mobilfunkanbieter hinweg einen Versorgungswert von etwa 92 Prozent; das bildet die Situation vor Ort aber nur unzureichend ab. Gerade an wichtigen Punkten steht teilweise überhaupt keine Mobilfunkversorgung zur Verfügung. In einigen Waldgebieten, durch die Verkehrsachsen führen und in denen gleichzeitig Menschen leben oder arbeiten, gibt es stellenweise nicht einmal eine 2G-Versorgung.
Jennifer Bengelsdorf: Welche Bedeutung hat eine leistungsfähige Mobilfunkversorgung für die Menschen und Unternehmen in Ihrem Landkreis? Wo sehen Sie den größten Nutzen und welche konkreten Verbesserungen hat der Ausbau bereits gebracht?
Ralf Reinhardt: Eine leistungsfähige Mobilfunkversorgung ist für die Menschen und Unternehmen im Landkreis heute unverzichtbar. Besonders wichtig ist das für den Tourismus. Unternehmen berichten uns, dass es eine große Verbesserung ist, wenn Gäste Anwendungen eines Hotels auch über das Smartphone nutzen können, ohne auf ein hoteleigenes WLAN angewiesen zu sein. Auch Navigation, lokale Angebote und smarte Anwendungen lassen sich dadurch besser nutzen.
Auch die Landwirtschaft ist zunehmend auf eine breitbandige Verbindung in der Fläche angewiesen. Moderne Landtechnik, zum Beispiel zur Boden- und Feuchtigkeitsanalyse oder bei Maschinen für den Ernteeinsatz, übernimmt heute zahlreiche digital gesteuerte Funktionen. In vollständig unterversorgten Gebieten kann diese Technik nicht oder nur eingeschränkt eingesetzt werden. Ähnliches gilt für die Forstwirtschaft. Auch dort kommen moderne Technik, smarte Anwendungen und Fernüberwachung zum Einsatz.
Jennifer Bengelsdorf: Der Mobilfunkausbau wurde unter anderem durch die Einstufung als überragendes öffentliches Interesse sowie durch Versorgungsauflagen stärker in den Fokus gerückt. Was bedeuten diese Entwicklungen für die Praxis vor Ort?
Ralf Reinhardt: Die Einstufung als überragendes öffentliches Interesse erleichtert die Genehmigungsverfahren. Wir hatten Mobilfunkprojekte bereits zuvor aufgrund interner Festlegungen priorisiert. Nun besteht auch materiell-rechtlich und planerisch mehr Sicherheit. Wenn eine flächendeckende Versorgung erreicht werden soll, müssen teilweise auch in sensiblen Gebieten Stationen errichtet werden. Für eine naturschutzrechtliche Umsetzung ist beispielsweise die Errichtung in Form von beispielsweise Schleuderbeton- oder Stahlgittermasten, Anlagen auf bestehenden Gebäuden oder denkmalgerechte Lösungen in Kirchtürmen möglich.
Die Privilegierung bringt deshalb eine wichtige Erleichterung und kann für mehr Klarheit und Geschwindigkeit sorgen. Weiteren Handlungsbedarf sehe ich allerdings bei der Erschließung von Standorten. Wenn eine Zufahrt von einer Landes- oder Bundesstraße erforderlich ist, müssen die Unternehmen teilweise noch umfangreich begründen, warum keine andere Erschließung möglich ist. Für Zufahrten, die möglicherweise nur wenige Male im Jahr zu Wartungszwecken genutzt werden, wären weitere bürokratische Erleichterungen wünschenswert, beispielsweise indem pauschale Ausnahmen ohne Begründung für Mobilfunkstationen erteilt werden können.
Jennifer Bengelsdorf: Die Landkreisverwaltung ist beim Mobilfunkausbau in mehreren Funktionen aktiv, von der Baugenehmigung über die untere Naturschutzbehörde bis zur Koordination der Beteiligten. Wie haben Sie diese Rollen organisiert?
Ralf Reinhardt: Die planerische Koordination ist bei mir als Landrat angesiedelt. Bei der Standortsuche und Flächenakquise ist es teilweise erforderlich, aus der Funktion des Landrats heraus mit Agrargesellschaften, Stadtwerken, Energieversorgern, Forstverwaltungen oder anderen Beteiligten zu sprechen. Dabei geht es beispielsweise darum, Flächen bereitzustellen, einen Stromanschluss zu priorisieren oder notwendige Querungen zu ermöglichen.
Sobald ein Standort konkret geplant wird und ein Bauantrag eingeht, beginnt das reguläre Baugenehmigungsverfahren. Organisatorisch haben wir festgelegt, dass sämtliche Mobilfunkanträge im Landkreis durch einen spezialisierten Mitarbeiter des Bauordnungsamts bearbeitet werden. Dadurch bestehen sowohl die erforderliche Routine als auch feste Kontakte zu den jeweiligen Ansprechpersonen.
Verzögerungen entstehen häufig, wenn Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft nicht von Anfang an ausreichend berücksichtigt werden. Fehlen beispielsweise noch Nachweise für die Baufreigabe, sprechen wir die Projektverantwortlichen gezielt darauf an. Es ist es uns wichtig, dass ein errichteter Mast auch schnell netzwirksam wird und die Bevölkerung eine spürbare Verbesserung wahrnimmt; das stärkt die Akzeptanz. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Behörden funktioniert gut. Die Städte und Gemeinden sollten von den Anbietern frühzeitig über geplante Standorte informiert werden und ihre Ortsteile möglichst früh einbeziehen.
Jennifer Bengelsdorf: Mobilfunkstandorte werden von den Menschen vor Ort häufig kritisch diskutiert. Wie gehen Sie mit Einwänden um und wie kommunizieren Sie das Thema gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern?
Ralf Reinhardt: Als besonders erfolgreich haben sich Termine erwiesen, bei denen die Mobilfunkunternehmen mit ihren erfahrenen Teams selbst vor Ort sind und sich den Fragen der Menschen in Einwohnerversammlungen stellen. Ein häufiger Punkt ist die Sorge vor elektromagnetischen Feldern. Ein weiterer betrifft das Orts- und Landschaftsbild, zum Beispiel wenn Mobilfunkanlagen in Sichtachsen zu denkmalgeschützten Kirchen, Parks oder landschaftlich bedeutenden Objekten geplant werden. Natürlich lassen sich nicht alle Personen überzeugen, bei vielen entsteht im Gespräch aber ein besseres Verständnis dafür, dass eine Verbesserung des Netzes ohne zusätzliche Infrastruktur nicht möglich ist. Bei einem kritisch diskutierten Standort sollte eine solche Veranstaltung möglichst früh stattfinden. Dann besteht gegebenenfalls noch die Möglichkeit, gemeinsam einen Kompromissstandort zu finden. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die Diskussionen nach der Errichtung einer Station häufig beruhigen. Entscheidend ist, frühzeitig zu informieren und die technischen Zusammenhänge nachvollziehbar zu erklären.
Jennifer Bengelsdorf: Mobilfunkstandorte in Schutzgebieten erfordern Prüfungen und Ausgleichsmaßnahmen. Welche Erfahrungen haben Sie mit Kompensationsmodellen gemacht und was hat sich bewährt?
Ralf Reinhardt: Eingriffe in Natur, Umwelt und Landschaft führen regelmäßig zu Ausgleichsanforderungen. Wenn Baumbestand betroffen ist, können beispielsweise Ersatzpflanzungen erforderlich werden. Dafür muss eine geeignete Alternativfläche gefunden werden. Da Mobilfunkstandorte vergleichsweise kleine Flächen beanspruchen, sind die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen aus unserer Erfahrung grundsätzlich überschaubar und keine unüberwindbare Hürde.
Hilfreich ist es, frühzeitig geeignete Flächen oder Maßnahmen für den Ausgleich vorzuhalten. Bei Konflikten mit dem Orts- oder Landschaftsbild sollte außerdem geprüft werden, ob technisch alternative Lösungen möglich sind. Solche Konflikte wirken dauerhaft und sollten nach Möglichkeit vermieden werden. In besonderen Fällen können beispielsweise Lösungen an oder in bestehenden Gebäuden geprüft werden. Das ist häufig mit zusätzlichem Aufwand verbunden, kann bei denkmal- oder landschaftsschutzrechtlich sensiblen Standorten aber sinnvoll sein.
Jennifer Bengelsdorf: Welche drei Empfehlungen würden Sie Kommunen geben, die den Mobilfunkausbau aktiv unterstützen und gleichzeitig den Natur- und Landschaftsschutz berücksichtigen möchten?
Ralf Reinhardt: Erstens: Es ist hilfreich, eine Art Stabsstelle einzurichten oder zumindest eine fachkundige Person in der Kommunal- oder Landkreisverwaltung zu benennen. Ein grundlegendes Verständnis dafür, warum ein Standort an einer bestimmten Stelle erforderlich ist, erleichtert die Koordination der verschiedenen Beteiligten.
Zweitens: Kommunen sollten den Unternehmen oder ihren Tower Companies nach Möglichkeit geeignete kommunale Flächen anbieten. Dabei sollten potenzielle Konflikte mit dem Natur-, Landschafts-, Ortsbild- und Denkmalschutz von Beginn an berücksichtigt werden.
Drittens: Ein guter Austausch mit den Kommunalbeauftragten der Mobilfunkunternehmen ist wichtig, um den Ausbau strategisch vorauszudenken und auf eine möglichst flächendeckende Versorgung hinzuwirken. Die Versorgungsauflagen konzentrieren sich weiterhin stark auf Verkehrsachsen und gewährleisten nicht automatisch eine vollständige Versorgung ländlicher Räume. Kommunen sollten deshalb eigene Bedarfe und Hinweise aktiv einbringen.
Über den Gesprächspartner
Ralf Reinhardt ist seit 2010 Landrat und Hauptverwaltungsbeamter des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Er leitet die Kreisverwaltung und vertritt den Landkreis rechtlich sowie nach außen. Zu seinen Aufgaben gehören die laufende Verwaltung sowie die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Kreistags und des Kreis- und Finanzausschusses. In seiner Funktion als allgemeine untere Landesbehörde führt der Landrat außerdem die Kommunal-, Sonder- und Fachaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter.

