Kabinettsbeschluss: TKG-Änderungsgesetz 2026 auf dem Weg ins Parlament
Das Bundeskabinett hat am 10. Juni 2026 den Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen beschlossen. Das TKG-Änderungsgesetz 2026 soll den Ausbau von Mobilfunk- und Festnetz in der Fläche sowie von Glasfaser in Gebäuden vereinfachen und beschleunigen, bürokratische Hürden abbauen sowie das nationale Recht an die europäische Gigabit-Infrastrukturverordnung und die Roaming-Verordnung anpassen. Das parlamentarische Verfahren beginnt nach der Sommerpause des Bundestages im September.
Der Kabinettsbeschluss markiert einen weiteren Meilenstein im Gesetzgebungsverfahren. Bereits im Juli 2025 hatte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ein Eckpunktepapier veröffentlicht und mit Unternehmen, Verbänden sowie Behörden auf Bundes- und Landesebene konsultiert. Im März 2026 folgte der Referentenentwurf, der nun in leicht abgeänderter Fassung als Regierungsentwurf vom Kabinett verabschiedet wurde.
Was sind die zentralen Änderungen?
- Ausbau im Gebäude (NE4): Telekommunikationsunternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Vollausbau (FTTH) im gesamten Gebäude; daneben werden verbindliche technische Mindeststandards für die Errichtung gebäudeinterner Glasfasernetze eingeführt.
- Genehmigungsverfahren: Alternativ zum wegerechtlichen Genehmigungsverfahren wird ein Anzeigeverfahren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eingeführt, das den Netzausbau in der Fläche beschleunigen soll.
- Gigabit-Grundbuch: Das Gigabit-Grundbuch wird als zentrales Informationsportal im TKG verankert, Anforderungen an Datenlieferung und -austausch werden präzisiert.
- Diskriminierungsfreier Zugang zu Glasfasernetzen: Betreiber von Glasfasernetzen werden unmittelbar zur Verhandlung über den Netzzugang verpflichtet; die Bundesnetzagentur legt Zugangsbedingungen und Entgeltmaßstäbe fest.
- Kupfer-Glas-Migration: Die Bundesnetzagentur kann bei marktmächtigen Unternehmen verpflichtend einen Migrationsplan anfordern und im Hinblick auf eine chancengleiche Migration Wettbewerbsinteressen angemessenen berücksichtigen.
- Bürokratieabbau: Berichts- und Informationspflichten werden reduziert sowie die Datennutzung und Verwaltungsverfahren effizienter gestaltet.
Wie geht es weiter?
Das parlamentarische Verfahren beginnt nach der Sommerpause des Bundestages im September. Das BMDS geht davon aus, dass das Gesetz noch im Jahr 2026 verabschiedet werden kann, voraussichtlich mit dem zweiten Durchgang im Bundesrat Mitte Dezember 2026.
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