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25. Juni 2026

Das Bundeskabinett hat am 10. Juni 2026 den Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen beschlossen. Das TKG-Änderungsgesetz 2026 soll den Ausbau von Mobilfunk- und Festnetz in der Fläche sowie von Glasfaser in Gebäuden vereinfachen und beschleunigen, bürokratische Hürden abbauen sowie das nationale Recht an die europäische Gigabit-Infrastrukturverordnung und die Roaming-Verordnung anpassen. Das parlamentarische Verfahren beginnt nach der Sommerpause des Bundestages im September.

Der Kabinettsbeschluss markiert einen weiteren Meilenstein im Gesetzgebungsverfahren. Bereits im Juli 2025 hatte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ein Eckpunktepapier veröffentlicht und mit Unternehmen, Verbänden sowie Behörden auf Bundes- und Landesebene konsultiert. Im März 2026 folgte der Referentenentwurf, der nun in leicht abgeänderter Fassung als Regierungsentwurf vom Kabinett verabschiedet wurde.

Was sind die zentralen Änderungen?

Wie geht es weiter?

Das parlamentarische Verfahren beginnt nach der Sommerpause des Bundestages im September. Das BMDS geht davon aus, dass das Gesetz noch im Jahr 2026 verabschiedet werden kann, voraussichtlich mit dem zweiten Durchgang im Bundesrat Mitte Dezember 2026.

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