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23. April 2026

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat Anfang April einen neuen Förderaufruf für Infrastrukturprojekte der Gigabitförderung gestartet. Grundlage ist die dritte Änderung der Gigabit-Richtlinie 2.0, mit der Verfahren vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt werden. Der neue Förderaufruf soll den Glasfaserausbau weiter voranbringen, insbesondere in Gebieten mit erheblichem Nachholbedarf. Auch die Förderung von Beratungsleistungen für Ausbauvorhaben wird im Rahmen des neuen Aufrufs fortgeführt.

Der neue Förderaufruf stellt weitere Bundesmittel über mehr als eine Milliarde Euro für den Glasfaserausbau zur Verfügung und hat eine Laufzeit von 1.4.2026 bis 15.9.2026, in der Anträge zur Förderung gestellt werden können. Rechtliche Grundlage ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, 3. Änderung vom 31.3.2026. Im Rahmen des Förderaufrufs können Ausbauvorhaben mit bis zu 40 Millionen Euro pro Maßnahme gefördert werden.

Welche zentralen Änderungen gibt es in der neuen Gigabit-Richtlinie?

Alle weiteren Informationen rund um die aktuellen Förderaufrufe sowie Details zum Förderprogramm finden Sie auf der neuen Webseite zur Gigabitförderung.

Kostenfreie Schulung: „Breitband-Portal: Einführung, Konfiguration und Bearbeitung von Antragsprozessen“

Sie möchten Ihre Antrags- und Zustimmungsverfahren effizient, ressourcenschonend und medienbruchfrei durchführen? Dann lernen Sie in unserer Schulung das Breitband-Portal kennen. Die neue Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.3.2026 (Ziffer 5.13) verlangt die Verwendung eines digitalen Genehmigungsportals für die Abwicklung von Genehmigungsverfahren, soweit ein Zugang zu einem digitalen Genehmigungsportal verfügbar ist. Seitens des Bundes wird damit weiter auf die Digitalisierung von Antragstrecken hingewirkt. Gleichzeitig soll die Nutzung eines digitalen Genehmigungsportals für Kommunen und Gebietskörperschaften keine unzumutbare Hürde für die Stellung von Förderanträgen darstellen.

Erfahren Sie in unserer Schulung für TKU und Wegebaulastträger, wie Sie als teilnehmendes TKU einen umfassenden Überblick über die Funktionen auf der Antragstellerseite, inklusive der Kartenkomponente erhalten. Als Wegebaulastträger können Sie durch anschauliche Erläuterungen und Live-Vorführungen jeden Schritt im Breitband-Portal auf Sachbearbeiterebene souverän durchführen – vom Antragseingang über die Antragsbewertung bis hin zur rechtssicheren Zustellung des Zustimmungsbescheids.

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Auf dem Foto ist ein Mobilfunkmast zu sehen.
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