BMDS startet einen neuen Förderaufruf für Infrastrukturprojekte der Gigabitförderung
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat Anfang April einen neuen Förderaufruf für Infrastrukturprojekte der Gigabitförderung gestartet. Grundlage ist die dritte Änderung der Gigabit-Richtlinie 2.0, mit der Verfahren vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt werden. Der neue Förderaufruf soll den Glasfaserausbau weiter voranbringen, insbesondere in Gebieten mit erheblichem Nachholbedarf. Auch die Förderung von Beratungsleistungen für Ausbauvorhaben wird im Rahmen des neuen Aufrufs fortgeführt.
Der neue Förderaufruf stellt weitere Bundesmittel über mehr als eine Milliarde Euro für den Glasfaserausbau zur Verfügung und hat eine Laufzeit von 1.4.2026 bis 15.9.2026, in der Anträge zur Förderung gestellt werden können. Rechtliche Grundlage ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, 3. Änderung vom 31.3.2026. Im Rahmen des Förderaufrufs können Ausbauvorhaben mit bis zu 40 Millionen Euro pro Maßnahme gefördert werden.
Welche zentralen Änderungen gibt es in der neuen Gigabit-Richtlinie?
- Vollständige digitale Abwicklung des Förderverfahrens: Die Anpassungen im Zusammenhang mit der dritten Änderung der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.3.2026 konzentrieren sich vor allem auf Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung. So soll das Förderverfahren von Anfang bis Ende digital abgewickelt werden und Verfahrensschritte für alle Beteiligten vereinfacht werden. Sind digitale Genehmigungsportale verfügbar, wird deren Nutzung zur Digitalisierung der Antragsstrecken verlangt. Die Nutzung eines digitalen Genehmigungsportals für soll dabei Kommunen und Gebietskörperschaften keine unzumutbare Hürde für die Stellung von Förderanträgen darstellen.
- Entfall von Verfahrensanforderungen und Nachweispflichten: Im vorgeschalteten Branchendialog sollen bestimmte Verfahrensanforderungen und Nachweispflichten entfallen. Kommunen und Unternehmen werden dadurch entlastet und die Vorbereitung von Förderprojekten beschleunigt. Gleichzeitig wird die Wertgrenze für Rückforderungen nach Ablauf der Zweckbindungsfrist angehoben, wodurch geringfügige Rückforderungen nicht mehr in aufwendigen Einzelverfahren bearbeitet werden müssen.
- Beschleunigung von Markterkundungsverfahren: Die Dauer der Markterkundungsverfahren kann auf das EU-rechtlich erforderliche Minimum verkürzt werden (mindestens 30 Tage). Förderprojekte in Gebieten, in denen eindeutig kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfinden wird, können damit schneller in die Umsetzungsphase gehen, sodass eher Planungssicherheit herrscht.
- Standardisierte Vergabeunterlagen: Kommunale Ausschreibungen zum Bau und Betrieb des geförderten Glasfasernetzes stützen sich künftig auf standardisierte Unterlagen, was den Aufwand für die Erstellung von Vergabeunterlagen reduziert und die Vergleichbarkeit der Angebote verbessert.
- Flexibilisierung der Förderquote auf Länderebene: Zur zielgerichteten Verteilung der für die Bundesförderung verfügbaren Fördermittel und zur Sicherstellung einer angemessenen Infrastrukturförderung in jedem Bundesland werden in Abhängigkeit von der Bundesmittelausstattung des Förderprogramms Landesobergrenzen festgesetzt. Die Länder können die Bundesförderquote absenken, um im Rahmen der in der jeweiligen Landesobergrenze verfügbaren Fördermittel mehr Ausbauprojekte umsetzen zu können.
Alle weiteren Informationen rund um die aktuellen Förderaufrufe sowie Details zum Förderprogramm finden Sie auf der neuen Webseite zur Gigabitförderung.
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