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27. März 2026

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, engl. GBER) gestartet. Ziel ist es, Beihilferegelungen* an technologische Entwicklungen anzupassen, Verfahren zu vereinfachen, digitale Melde- und Berichtspflichten zu modernisieren und wichtige Impulse für Kommunen zu setzen. Stellungnahmen zum Entwurf können über das Online-Konsultationsportal bis zum 23.04.2026 eingereicht werden.

Hintergrund der AGVO und ihrer Überarbeitung

Die AGVO legt fest, unter welchen Voraussetzungen staatliche Beihilfen ohne vorherige Genehmigung der Europäischen Kommission gewährt werden dürfen. Ohne erforderlichen Genehmigungsprozess durch die Europäische Kommission können die Mitgliedstaaten zügiger Beihilfen gewähren. Die von der AGVO umfassten staatlichen Beihilfen müssen dabei die Voraussetzungen für eine möglichst geringe Verzerrung des Wettbewerbs im Binnenmarkt erfüllen. Die AGVO ist damit ein zentrales Instrument und definiert beihilferechtliche Leitplanken, um Förderprogramme effizient umzusetzen – unter anderem im Bereich digitaler Infrastrukturen wie Glasfaser- und Mobilfunknetze.

Die Überarbeitung erfolgt auch vor dem Hintergrund digitalpolitischer Zielstellungen der EU (siehe Europas Digitale Dekade) sowie des steigenden Bedarfs an leistungsfähigen Gigabitnetzen.

Ziel ist es:

Die Relevanz für Kommunen

Für Kommunen und Infrastrukturakteurinnen und -akteure kann die Reform wichtige Impulse setzen: Vereinfachte Regelungen könnten Planungssicherheit erhöhen, kommunale Unterstützungsleistungen erleichtern und neue Handlungsspielräume im Zusammenspiel von öffentlicher und privatwirtschaftlicher Finanzierung schaffen.

Die EU-Kommission lädt alle Interessierten ein, ihre Erfahrungen und Einschätzungen in den Reformprozess einzubringen. Stellungnahmen zum Entwurf können über das Online-Konsultationsportal bis zum 23.04.2026 eingereicht werden.

*Beihilferegelungen der EU-Kommission sind Vorschriften, die staatliche Zuwendungen an Unternehmen kontrollieren, um fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu sichern. Grundsätzlich sind Subventionen verboten, die selektiv Vorteile verschaffen und den Wettbewerb verzerren. Die EU-Kommission genehmigt Ausnahmen, etwa durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder die De-minimis-Regeln.

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