Baustelle NE4-Ausbau – wie kommt die Glasfaser in die Wohnungen (Teil 3)
Auf zur Baustelle! Im dritten und letzten Teil unserer Artikel-Reihe stellen wir Ihnen den Ablauf des NE4-Ausbaus sowie Tipps und Tricks zum guten Gelingen vor. Wir erläutern zusätzlich die Besonderheiten von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und werfen zum Abschluss einen Blick wie es weitergehen kann, nämlich auf die Netzebene 5 (NE5).
Dies ist der dritte Artikel unserer dreiteiligen Reihe, in der wir die wichtigsten Fragen rund um den NE4-Ausbau beantworten.
- Teil 1: First things first: Grundlagen des NE4-Ausbaus
- Teil 2: Das Gerüst: Rechtliches, Ausbaumodelle und Finanzierung des NE4-Ausbaus
- Teil 3: Los geht’s: Der Ausbau der NE4 in der Praxis
Los geht’s: Der Ausbau der NE4 in der Praxis
Technischer Ablauf des Ausbaus
Für die Verlegung von Netzinfrastrukturen in Bestandsgebäuden stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, die von den Immobilieneigentümern und installationsverantwortlichen Unternehmen basierend auf den örtlichen Gegebenheiten ausgewählt werden können.
Für die Verlegung von Netzinfrastrukturen in Bestandsgebäuden stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, die von den Immobilieneigentümern und installationsverantwortlichen Unternehmen basierend auf den örtlichen Gegebenheiten ausgewählt werden können.
Die Optionen variieren in ihrer Komplexität und umfassen:
- die Nutzung bestehender Leerrohre als Innensteiger,
- die Führung durch vorhandene Schächte, wie stillgelegte oder freigegebene Schornsteinschächte, als Versorgungsschachtsteiger,
- die Verlegung durch die jeweiligen Wohnungen als Wohnungssteiger,
- die Nutzung von Steigleitungen im Treppenhaus als Treppenhaussteiger
- und die Verlegung über die Fassaden des Gebäudes als Fassadensteiger.
Im Zuge einer Objektbegehung müssen dabei alle baulichen Gegebenheiten, einschließlich der Brandschutzanforderungen, sorgfältig beurteilt werden. Alle relevanten Daten werden in einem Begehungsprotokoll dokumentiert, welches durch den Immobilieneigentümer freigegeben wird.
Der Ausbau eines Glasfaser-Gebäudenetzes erfolgt in mehreren Phasen, die von der ersten Initiative bis zur endgültigen Fertigstellung reichen:
- Zunächst ergreifen entweder der Immobilieneigentümer oder der Telekommunikationsnetzanbieter (TKU) die Initiative für den Ausbau.
- Daraufhin folgt die Ausbauentscheidung, bei der die Wohnungswirtschaft und die Hausverwaltung ihre Zustimmung klären, um den Weg für den Ausbau freizumachen.
- Nach der Vergabe oder dem Vertragsabschluss mit Installationsunternehmen und Netzbetreibern beginnt die Planungsphase, in der das Gebäudenetz detailliert entworfen wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Immobilieneigentümer sich vom Gestattungsvertrag lösen kann, wenn keine Einigung mit dem TKU über den konkreten Leitungsweg der Verkabelung gefunden werden kann.
- Im nächsten Schritt erfolgt die intensive Begehung des Gebäudes, bei der täglich mehrere Wohneinheiten inspiziert werden können, um die baulichen Gegebenheiten zu erfassen.
- Danach wird eine finale Abstimmung mit dem Planer und den Installationsunternehmen durchgeführt, um alle Details zu klären. Vor dem Baubeginn werden die Mieter mit einer Vorankündigung, die etwa vier bis acht Wochen vorher erfolgt, über den bevorstehenden Ausbau informiert.
- Die eigentliche Bauphase beginnt mit dem Ausbau der NE4, bei dem das Netz vom Keller bis in die einzelnen Wohnungen (FTTH) verlegt wird. Dieser Vollausbau umfasst in der Regel sechs bis zehn Wohneinheiten pro Tag und endet mit Dokumentation, Messung und Übergabe.
- Schließlich erfolgt, falls nötig, der Ausbau der NE5, bei dem das Netz innerhalb der Wohnung errichtet wird.
Wie gelingt der NE4-Ausbau?
Beim Ausbau eines Glasfasernetzes in einem Gebäude haben sowohl Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen als auch Mieter spezifische Aufgaben zu erfüllen.
Eigentümer und Hausverwalter sind dafür verantwortlich, Vorüberlegungen und Entscheidungen zur Umsetzung des Gebäudenetzes zu treffen. In WEGs gehört es zu ihren Aufgaben, die Beschlussfassung vorzubereiten und einzuholen. Sie müssen zudem die Mieter über den Glasfaseranschluss und den geplanten Ausbau durch Anschreiben oder Hausaushänge informieren. Darüber hinaus organisieren und führen sie Informationsabende durch, um die Mieter umfassend über den Prozess aufzuklären. Schließlich liegt es in ihrer Verantwortung, Vor-Ort-Termine mit Dienstleistern zu vereinbaren, um einen reibungslosen Baufortschritt zu ermöglichen.
Seitens der Mieter besteht die Aufgabe darin, sich mit dem Thema Glasfaseranschluss auseinanderzusetzen, etwa durch Teilnahme an Informationsveranstaltungen. Sie sollen ebenfalls über ihren Bedarf nachdenken und überlegen, ob ein Wechsel zum Glasfaseranbieter sinnvoll ist. Wichtiger Bestandteil ihrer Rolle ist auch, Termine zu vereinbaren und den Zugang zu ihrer Wohnung für das Installationsteam sicherzustellen, um die Arbeiten zu ermöglichen.
Wird der Ausbau des Gebäudenetzes durch ein Telekommunikationsunternehmen durchgeführt, erstellt dieses ein Angebot und einen Gestattungsvertrag für den Immobilieneigentümer. Das TKU koordiniert und führt die Begehung durch das Gebäude durch und erstellt im Anschluss die Planung des Gebäudenetzes. Das TKU koordiniert Vor-Ort-Termine mit dem Immobilieneigentümer, der Hausverwaltung und den Mietern und liefert Informationsmaterialien zum Ausbauvorhaben sowie Verträgen zur Verteilung an die Mieter.
Was ist bei WEGs zu beachten?
Die einzigartige Ausgangslage der WEGs
WEGs haben beim Ausbau von Glasfasernetzen eine einzigartige Ausgangslage, da einzelne Wohnungseigentümer kollektiv Entscheidungen treffen müssen. Diese Struktur bietet sowohl Chancen für Effizienz als auch Herausforderungen in der Abstimmung verschiedener Interessen, um die Vorteile der Glasfasertechnologie voll auszuschöpfen.
Ablauf des NE4-Ausbaus für WEGs
Bei dem Ausbau der NE4 für WEGs müssen verschiedene Schritte durchlaufen werden. Der Prozess beginnt mit einer grundlegenden Ausbauentscheidung in der Eigentümerversammlung. Anschließend besichtigen potenzielle Bauunternehmen das Gebäude und diskutieren den Leitungsverlauf. Nach der Auswahl eines Unternehmens und dem Abschluss eines Gestattungs- und Errichtungsvertrages erfolgt die Planung des Gebäudenetzes. Eine Abstimmung zwischen der WEG, dem Verwalter und dem Planer oder Installationsunternehmen folgt darauf. Vor Baubeginn werden Wohnungseigentümer sowie Mieter informiert und Termine vereinbart. Schließlich wird das Netz installiert, dokumentiert und übergeben.
Beschleunigung des NE4-Ausbaus bei WEGs
Um den Ausbau der NE4 zu beschleunigen, sollten WEGs frühzeitig handeln. Drei wesentliche Beschlüsse sind dabei erforderlich: Erstens für den Start des NE4-Ausbaus, zweitens für die Annahme eines Angebots zur Baumaßnahme sowie drittens für die Festlegung des genauen Verlaufes der Leitungen im Gebäude. Es wird empfohlen, insbesondere den ersten Beschluss so zeitnah wie möglich einzuholen, unabhängig davon, ob ein Glasfaserausbau in der Region geplant ist oder nicht. Virtuelle Eigentümerversammlungen nach § 23 Abs. 1a WEG können den Prozess beschleunigen, da sie in der Regel eine schnelle Entscheidung ermöglichen. Eine weitere Möglichkeit der Beschleunigung ist die Fassung der benötigten Beschlüsse per Umlaufverfahren (vgl. § 23 Abs. 3 WEG). Hierbei ist ein Beschluss auch ohne formelle Eigentümerversammlung gültig, sofern alle Wohnungseigentümer grundsätzlich einstimmig ihre Zustimmung zu diesem Beschluss schriftlich (z. B. per Brief) oder elektronisch (z. B. per E-Mail) erklären. Die Wohnungseigentümer sollten beschließen, dass für einen einzelnen Gegenstand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt.
Über die NE4 hinaus: Netzebene 5 (NE5)
Die NE5 beschreibt den Ausbau des Glasfasernetzes vom Übergabepunkt in der Wohnung bis Netzanschluss einzelner Endgeräte.
Beim Einrichten eines Glasfasernetzes in einer Wohnung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie das Netz verteilt werden kann. Eine häufige Variante ist das bestehende TV-Koaxialnetz. Hier wird das Glasfasersignal bis in die Wohnung gebracht und dann auf das Koaxialnetz umgewandelt, damit das TV-Signal darüber bereitgestellt werden kann. Eine andere weit verbreitete Option ist die Nutzung von WLAN. Dabei wird das Glasfasersignal ebenfalls bis in die Wohnung geführt und anschließend von einem Router oder einem Endgerät über WLAN verteilt. Diese Methode wird oft direkt von den Bewohnern umgesetzt.
Eine seltenere Möglichkeit ist die Umwandlung des Glasfasersignals in ein Datennetz, das über CAT/LAN-Kabel in der Wohnung verteilt wird. Schließlich gibt es die Option, die Glasfaserkabel bis in jeden Raum zu verlegen. Obwohl dies theoretisch möglich ist, ist es heute noch nicht praktisch umsetzbar; dennoch kann man vorsorglich Leerrohrkapazitäten dafür vorsehen.
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Sie möchten noch mehr Grundlagenwissen? Teil eins und zwei unserer Artikel-Reihe sind bereits online.
In Teil eins behandeln wir die Grundlagen des NE4-Ausbaus, angefangen bei der Frage warum der Ausbau der NE4 so wichtig ist bis hin zu den beteiligten Akteuren.
Der zweite Artikel thematisiert die Grundsteine des NE4-Ausbaus: Rechtliche Rahmenbedingungen, Ausbaumodelle und die Finanzierung.





