Fördermöglichkeiten gezielt einsetzen
Für die Realisierung von Gigabitprojekten gibt es mehrere Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung. Die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland sowie auch die Bundesländer bieten Kommunen verschiedene Förderinstrumente, um den Gigabitausbau voranzutreiben.
EU, Bund und Länder bieten Unterstützung für Kommunen
Für viele deutsche Kommunen stellt die Finanzierung von Infrastrukturprojekten eine Herausforderung dar: Das verfügbare Kapital auf kommunaler Ebene reicht oft nicht aus, um den hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand der Ausbauprojekte zu decken. Neben den begrenzten Mitteln sehen sich viele Kommunen dem entgegen mit ambitionierten Ausbau- und Versorgungszielen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Ländern konfrontiert. Daher bieten die Europäische Union sowie Bund und Länder Förderprogramme gezielt für Kommunen an. Zugleich wird damit der beihilferechtliche Rahmen geschaffen, der es Kommunen ermöglicht, den Gigabitausbau in ihrer Region voranzutreiben.
Das Gigabitbüro des Bundes gibt hierfür eine Übersicht über Beihilfen zur Unterstützung des Gigabitausbaus auf kommunaler Ebene und kann bei Bedarf an die Auskunftsstellen der verschiedenen Förderprogramme vermitteln.
Fördermöglichkeiten auf EU-Ebene
Neben der Bereitstellung von Mitteln und Zuschüssen hat die Europäische Union den Gigabitausbau in der Vergangenheit auch mit eigenen Förderprogrammen aktiv vorangetrieben. Durch das zentrale EU-Förderinstrument „Connecting Europe Facility (CEF)“ wurde sowohl der leitungsgebundene Gigabitausbau als auch der Aufbau von kommunalen WLAN-Netzen unterstützt. Mit dem „CEF Digital-Programm“ existiert ein Förderinstrument mit einem Fokus auf der Entwicklung von Gigabit- und 5G-Netzen sowie auf der Steigerung der Kapazität und Widerstandsfähigkeit digitaler Backbone-Infrastrukturen und der Digitalisierung von Transport- und Energienetzen. Die Förderprogramme „Recovery and Resilience Facility (RRF)“ und „EIB & Europan Fund for Strategic Investments (EFSI) stellen zudem ein Budget für das digitale Zeitalter und digitale Infrastruktur bereit.
Fördermöglichkeiten auf Bundesebene
Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Gigabitfähige Infrastrukturen stellen dafür eine essentielle Voraussetzung dar. Der Glasfaserausbau in Deutschland wird primär durch privatwirtschaftliche Maßnahmen von Telekommunikationsunternehmen (TKU) getrieben und bedarfsorientiert nur dort durch Fördermaßnahmen ergänzt, wo voraussichtlich kein marktgetriebener Ausbau stattfindet.
In diesen Gebieten, unterstützt die Bundesregierung den Ausbau mit ihren Förderprogrammen für gigabitfähige Infrastrukturen und Beratungsleistungen. Berechtigt für eine Antragstellung sind dabei Gebietskörperschaften – also Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände sowie interkommunale Zusammenschlüsse. Privatpersonen können keine Förderanträge stellen.
Zuständiger hoheitlich beliehener Projektträger für die Bearbeitung der Förderanträge aus dem gesamten Bundesgebiet ist die aconium GmbH. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der aconium GmbH sowie beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.
Im Jahr 2015 führte die Bundesregierung eine Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung ein. In diesem Jahr wurde das erste Förderprogramm („Weiße Flecken“) aufgesetzt, um die digitale Infrastruktur in Deutschland zu verbessern. Die erste Förderung konzentrierte sich darauf, Regionen mit besonders schlechter Internetversorgung zu unterstützen und dort den Ausbau von schnellen Internetverbindungen voranzutreiben. Die Förderprogramme wurden seitdem kontinuierlich weiterentwickelt stets mit dem Fokus, dass die Fördermittel dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden. Seit Beginn der Fördermaßnahmen bis einschließlich 2025 wurden durch die Bundesregierung mehr als 17 Mrd. Euro für die Breitband- und Gigabitförderung zur Verfügung gestellt.
Die aktuelle Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Das aktuelle Förderprogramm beruht auf der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“, die am 31.03.2023 in Kraft getreten ist (zweite Änderung vom 13.01.2025). Die Förderung umfasst sowohl die Infrastrukturförderung als auch die Förderung von Beratungsleistungen.
Ziel der aktuellen Förderung ist es, den Endkunden zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Förderung unterstützt den effektiven und technologieneutralen Ausbau in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, die auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabit-Gesellschaft gerecht werden.
Förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen noch kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird. Nicht förderfähig sind auch Gebiete, die mit mindestens einem Kabelnetz mit mindestens dem Standard Docsis 3.1 ausgestattet sind oder die mit mindestens einem Kabelnetz mit dem Standard unterhalb von Docsis 3.1 ausgestattet sind, aber der Netzbetreiber eine Aufrüstung mindestens auf den Standard Docsis 3.1 innerhalb von 12 Monaten ankündigt.
Zur Ermittlung der Förderfähigkeit wird durch die Kommunen ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, in dem die Telekommunikationsunternehmen zu den aktuellen und geplanten Versorgungsmöglichkeiten je Adresspunkt befragt werden. Die Förderfähigkeit wird aus diesen aktuellen Angaben abgeleitet und so wird der zielgerichtete Einsatz von Bundesmitteln und der Vorrang von eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben gewährleistet.
Als Ergänzung zum gigabitfähigen Vollausbau eines Fördergebiets besteht derzeit auch ein Lückenschluss-Programm im Rahmen eines gesonderten Förderaufrufs mittels vereinfachten Verfahrens eröffnet. Dies betrifft förderfähige Gebiete, die im Rahmen eines geplanten, laufenden oder abgeschlossenen Ausbaus nicht erschlossen werden bzw. wurden und aufgrund ihrer geringen Größe auch zukünftig nicht erschlossen würden (Lückenschluss-Gebiet).
Vorherige Förderprogramme
Vor dem aktuellen Förderprogramm gab es bereits zwei weitere Förderprogramme des Bundes, zu denen keine Förderanträge mehr gestellt werden können, die sich teilweise aber noch in der Umsetzung befinden:
Das Graue Flecken-Förderprogramm, basierend auf der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ ist am 26. April 2021 in Kraft getreten und wurde mit dem letzten Aufruf zum 17.10.2022 beendet. Als „Graue Flecken“ werden Gebiete bezeichnet, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung lediglich ein NGA-Netz (mit mind. 30 Mbit/s im Downstream) verfügbar war und in den darauffolgenden drei Jahren kein weiteres NGA-Netz geplant war.
Das Weiße Flecken-Förderprogramm stellte den Beginn der Bundesförderung dar, basierte auf der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, trat am 22. Oktober 2015 in Kraft und wurde mit dem letzten Aufruf zum 25.04.2021 beendet. Als „Weiße Flecken“ werden Gebiete bezeichnet, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 30Mbit/s im Downstream verfügbar war und in den darauffolgenden drei Jahren kein NGA-Netz mit mind. 30 Mbit/s im Downstream durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau angekündigt wurde.
Förderprogramme für Schulen
Zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten zur Anbindung von Schulen im Rahmen des Graue-Flecken-Förderprogramms des Bundes existieren weitere Förderprogramme, um den Ausbau digitaler Infrastruktur in den Schulen weiter voranzutreiben.
Mit dem Digitalpakt 2.0 unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Der Digitalpakt 2.0 löst seit 2025 den DigitalPakt Schule ab und soll die bisherigen Erfolge zur digitalen Transformation von Schule auszuweiten und zu vertiefen. Dazu soll die schulische IT-Infrastruktur zielgerichtet weiterentwickelt werden. Das Programm läuft bis Ende 2030, wobei Maßnahmen in Schulen noch bis 2032 abgeschlossen werden können. Die Umsetzung des DigitalPaktes Schule wird durch die Länder organisiert.
Fördermöglichkeiten auf Landesebene
Die Länder stellen gemeinsam mit Bund und EU gezielte Fördermöglichkeiten für Infrastruktur-Projekte auf Landesebene bereit. Das Gigabitbüro des Bundes liefert Ihnen hier eine Übersicht je nach Bundesland und stellt bei Bedarf gerne den Kontakt zur entsprechenden Auskunftsstelle auf Landesebene her.
- Fördermaßnahmen
- Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen
Realisierung eines Betreibermodells
Aufbau überörtlicher Backbone-Netze
Mitverlegung von Kabelschutzrohren
Planungen von NGA-Netzen (Backbone, FTTB)
Interkommunale Zusammenarbeit
Vorhaben im grauen NGA-Fleck
Kofinanzierung bei Bundesförderung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung, Betreibermodell)
Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung von Schulen (Hardware, Software, Infrastruktur)
- Förderprogramme und Richtlinien
- Breitband:
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie »Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland« (VwV Gigabitmitfinanzierung),
aktuelle Fassung vom 27.07.2023 (gilt bis 31.12.2025)
Schulen:
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums
zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024,
aktuelle Fassung vom 18.12.2022 (gilt bis 31.12.2025)
- Weiterführende Informationen
- Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
- Fördermaßnahmen
- Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers
(BbR/BayGibitR/KofGibitR)
Ausgaben für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen
(BayGibitR/KofGibitR)
Förderung von Glasfaseranschlüssen für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser bzw. WLAN-Hotspots für Plankrankenhäuser.
(GWLANR)
Anschaffung und Inbetriebnahme digitaler Geräte für Schulen (digitales Klassenzimmer)
- Programme und Richtlinien
- Breitband:
Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0
(Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0),
aktuelle Fassung erlassen am 20.06.2023, geändert am 15.07.2024 (gilt bis 30.06.2029)
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR),
aktuelle Fassung vom 29.01.2020 (gilt bis 31.12.2025)
Mobilfunk:
Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Freistaat Bayern (Mobilfunkrichtlinie – MFR) ist zum 31.12.2022 außer Kraft getreten. Derzeit können keine Förderanträge gestellt werden.
Schulen:
Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR),
aktuelle Fassung vom 21.08.2019 (gilt bis 31.12.2025)
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer,
aktuelle Fassung vom 05.10.2021 (gilt bis 31.12.2025)
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
(dBIR),
aktuelle Fassung vom 30.07.2019 (gilt bis 31.12.2025)
- Weiterführende Informationen
- Bayerisches Breitbandzentrum
Bayerisches Mobilfunkzentrum
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Fördermaßnahmen
- Gigabit-Strategie Berlin (z.B. Schließen der Wirtschaftlichkeitslücken, Mobilfunkausbau unterstützen)
Förderung von Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur (z.B. IT-Infrastruktur in Schulgebäuden, Arbeitsgeräte, schulisches WLAN)
- Programme und Richtlinien
- Schulen:
Maßnahmen im Land Berlin zur Umsetzung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024,
aktuelle Fassung vom 30.10.2019 (gilt bis 31.12.2025)
- Weiterführende Informationen
- Digitale Schule
Gigabit-Strategie Berlin
- Fördermaßnahmen
- Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke
Errichtung passiver Infrastruktur (Betreibermodell)
Investitionen zur Gestaltung des Strukturwandels insbesondere in folgenden Bereichen: Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur
- Programme und Richtlinien
- Breitband:
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“-GRW - (GRW-I),
aktuelle Fassung vom 13.09.2023 (gilt bis 31.12.2025)
- Fördermaßnahmen
- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen
- Programme und Richtlinien
- Breitband:
Die Breitbandförderung der Stadt Hamburg erfolgt im Rahmen des Bundesförderprogramms ohne eigene Förderrichtlinie
- Fördermaßnahmen
- Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke
Förderung von Betreibermodellen
Förderung der Verlegung von Leerrohren in unterversorgten Gebieten
Förderung von Maßnahmen zur Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als dem Breitbandausbau sowie Maßnahmen zur Mitverlegung von Leerrohren zur Versorgung von Neubaugebieten
Gigabitversorgung ländlicher Räume (ELER-Förderung)
Vorbereitende, begleitende Maßnahmen (Analysen, Machbarkeitsstudien, Planungs-/Beratungsleistungen o.ä.)
Regionale Breitbandberatungsstellen
Öffentliche WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen
(„Digitale Dorflinde“)
Mobilfunkförderung
Förderung von Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur
- Programme und Richtlinien
- Breitband/WLAN:
Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen
aktuelle Fassung vom 05.06.2023 (gilt bis 31.12.2027)
Mobilfunk:
Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen,
aktuelle Fassung erlassen am 17.11.2020, geändert am 11.06.2024 (gilt bis 31.12.2026)
Schulen:
Gesetz zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur an hessischen Schulen
(Hessisches Digitalpakt-Schule-Gesetz - HDigSchulG)
aktuelle Fassung vom 25.09.2019 (gilt bis 31.12.2035)
- Weiterführende Informationen
- Digitales Hessen
Breitbandbüro Hessen
Mobilfunk Hessen – Kompetenzstelle
Wirtschafts- und Infrstrukturbank Hessen - Breitbandförderung
Digitale Dorflinde – WLAN Förderung für hessische Kommunen
- Fördermaßnahmen
- Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke
Errichtung passiver Infrastruktur (Betreibermodell)
Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen (u.a. WLAN, digitale Arbeitsgeräte)
- Programme und Richtlinien
- Mobilfunk:
Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V),
aktuelle Fassung vom 29.09.2022 (gilt bis 31.12.2026)
- Weiterführende Informationen
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
- Fördermaßnahmen
- Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke
Errichtung passiver Infrastruktur (Betreibermodell)
Realisierung eines Betreibermodells
Investitionen in Errichtung oder Aufrüstung der passiven Infrastruktur zur Bereitstellung der Mobilfunkversorgung in aktueller LTE-Technik oder Folgestandard
Installation, Bereitstellung und Nutzung von Campusnetzen, um Prozess- und Organisationsinnovationen zur Anwendung digitaler Methoden sowie Forschungsvorhaben zur Erprobung digitaler Technologien und Geschäftsmodelle im Kontext des 5G-Standards voranzutreiben
Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung an Schulen (Digitale Schule)
- Programme und Richtlinien
- Breitband:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
des Ausbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken in Niedersachsen
(RL Graue Flecken NI)
Aktuelle Fassung vom 01.01.2024 (gilt bis 31.12.2025)
Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen: Die Investitions- und Förderbank Niedersachsens (NBank) vergibt zinsgünstige und langfristige Kredite zur Förderung von rentierlichen Investitionen in kommunale Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten.
Förderfähig ist hierbei der Ausbau der glasfaserbasierten passiven Netzinfrastruktur in Niedersachsen.
Mobilfunk:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung (Mobilfunkrichtlinie — MFR)
aktuelle Fassung vom 31.03.2021 (gilt bis 31.12.2025)
- Weiterführende Informationen
- Breitbandzentrum Niedersachsen - Bremen (BZNB)
DigitalPakt Schule in Niedersachsen
- Fördermaßnahmen
- Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke
Errichtung passiver Infrastruktur (Betreibermodell)
Einrichtung und Einsatz von Gigabitkoordinatoren zur Unterstützung bei Planung und Inbetriebnahme von Breitbandnetzen, z. B. Beratung, Akquise, Betreuung bei Förderanträgen
Förderung für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen
Förderung von Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur (z.B. IT-Infrastruktur in Schulgebäuden, Arbeitsgeräte, schulisches WLAN)
- Programme und Richtlinien
- Breitband
"Weiße Flecken":
Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“,
aktuelle Fassung vom 12.06.2023 (gilt bis 31.03.2025)
„Hellgraue Flecken“:
Richtlinie des Landes vom 18.10.2023 zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
Aktuelle Fassung vom 18.10.2023 (gilt bis 31.10.2025)
"Dunkelgraue Flecken":
Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“
aktuelle Fassung vom 17.11.2024 (gilt bis 31.12.2028)
Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze,
aktuelle Fassung vom 26.06.2022 (gilt bis 30.06.2025)
Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW),
aktuelle Fassung vom 01.10.2015 (gilt bis 31.12.2040)
Schulen:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen,
aktuelle Fassung vom 11.09.2019 (gilt bis 31.12.2025)
- Weiterführende Informationen
- Glasfaser in Nordrhein-Westfalen | Wirtschaft NRW
- Fördermaßnahmen
- Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke
Errichtung passiver Infrastruktur (Betreibermodell)
Vorbereitende, begleitende Maßnahmen (Machbarkeitsstudien, Netzplanungen, Beratungsleistungen)
Errichtung und Verbesserung digitaler technischer Infrastrukturen sowie Lehr-Lern-Infrastrukturen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
- Programme und Richtlinien
- Breitband
Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Rheinland-Pfalz,
aktuelle Fassung vom 17.04.2024 (gilt bis 31.12.2025)
- Fördermaßnahmen
- Landesweite Förderprojekte in Abstimmung mit allen Landkreisen und Kommunen (z.B. NGA-Netzausbau Saar und Gigabitpakt Schulen Saar)
Gigabitförderung für Kommunen: Landesrichtlinie zur Kofinanzierung der Gigabitrichtlinie 2.0 des Bundes mit dem Ziel, den marktgetriebenen Gigabitausbau zu ergänzen und verbleibende Versorgungslücken zu schließen
Glasfaseranschlüsse für Gewerbetreibende und Träger gemeinnütziger oder kultureller Einrichtungen mit hohem Breitbandbedarf (Gigabitprämie plus)
Glasfaseranschlüsse für Schulen
Investitionsmaßnahmen in saarländischen Schulen
zur Umsetzung lernförderlicher und digitaler technischer Infrastrukturen sowie von Lehr-Lern-Infrastrukturen
- Programme und Richtlinien
- Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland („Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland“),
aktuelle Fassung vom 10.07.2023
- Weiterführende Informationen
- Breitband und Mobilfunk Saarland
Gigabitprämie plus Saarland
- Fördermaßnahmen
- Errichtung von WLAN-Hotspots
Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur
- Programme und Richtlinien
- Breitband:
Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2023 – RL DiOS 2023 als Kofinanzierung zur Bundesförderung Gigabit-RL 2.0.
aktuelle Fassung vom 22.08.2023 (gilt bis 30.06.2025)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen
(Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014),
aktuelle Fassung vom 01.07.2023
WLAN:
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN
(Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS),
aktuelle Fassung erlassen am 18.09.2018, geändert am 19.12.2023 (gültig bis 31.12.2025)
- Weiterführende Informationen
- DigitalPakt Schule Sachsen
- Fördermaßnahmen
- Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke
Errichtung passiver Infrastruktur (Betreibermodell)
Vorbereitende, begleitende Maßnahmen (Analysen, Machbarkeitsstudien, Planungs-/Beratungsleistungen o.ä.)
WLAN-Förderung
Freifunkförderung
Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung und Verkabelung von Schulen
- Programme und Richtlinien
- Breitband:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) (ELER, EFRE),
aktuelle Fassung vom 27.10.2015
WLAN:
Grundsätze für die Förderung von Freifunkinitiativen in Sachsen-Anhalt
aktuelle Fassung vom 27.02.2024
- Fördermaßnahmen
- Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke
Errichtung passiver Infrastruktur (Betreibermodell)
Vorbereitende, begleitende Maßnahmen (Analysen, Machbarkeitsstudien, Planungs-/Beratungsleistungen o.ä.)
Förderung von Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur (z.B. IT-Infrastruktur in Schulgebäuden, Arbeitsgeräte, schulisches WLAN)
Mitverlegung von Leerrohren
- Programme und Richtlinien
- Breitband:
Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig Holsteins -Breitbandrichtlinie-
Aktuelle Fassung vom 21.09.2023 (gilt bis 31.12.2025)
Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein -Gigabit-Kofinanzierungs-Richtlinie-
Aktuelle Fassung vom 04.09.2023 (gilt bis 31.12.2025)
Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens
„InfrastrukturModernisierungsProgramm für unser Land Schleswig-Holstein (IMPULS 2030)”,
aktuelle Fassung erlassen am 27.12.2017, geändert am 22.03.2023
Schulen:
Richtlinie zur Vergabe der Finanzhilfen aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 an die Träger der öffentlichen Schulen
„Landesprogramm DigitalPakt SH – Öffentliche Schulen“,
aktuelle Fassung vom 25.06.2021 (gilt bis 31.12.2025)
- Fördermaßnahmen
- Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke
Errichtung passiver Infrastruktur (Betreibermodell)
Untersuchungen und Planung zur Vorbereitung und Durchführung vorgenannter Maßnahmen
Ausbau der Infrastruktur zur Schaffung und Verbesserung der Voraussetzungen für die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Medientechnik im Unterricht an den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen
- Programme und Richtlinien
- Breitband:
Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie),
aktuelle Fassung vom 03.08.2023 (gilt bis 31.12.2026)
Schulen:
Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024,
aktuelle Fassung vom 25.03.2021 (gilt bis 31.12.2025)
- Weiterführende Informationen
- Thüringer Aufbaubank
Weitere Informationen zu erfolgreichen Förderprojekten.
Staatliche Förderungen ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung
Die Landschaft der Fördermöglichkeiten auf EU-, Bundes- und Landesebene ist vielschichtig. Das Gigabitbüro des Bundes schafft einen Überblick über die verschiedenen Förderinstrumente und ist zentraler Ansprechpartner bei Fragen rund um die Finanzierung von Gigabitprojekten. Wir vermitteln Kommunen, auf Basis ihrer konkreten Anforderungen, gerne an die zuständigen Stellen und unterstützen sie bei Bedarf ebenso in der Projektumsetzung.


