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Für die Realisierung von Gigabitprojekten gibt es mehrere Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung. Die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland sowie auch die Bundesländer bieten Kommunen verschiedene Förderinstrumente, um den Gigabitausbau voranzutreiben.

EU, Bund und Länder bieten Unterstützung für Kommunen

Für viele deutsche Kommunen stellt die Finanzierung von Infrastrukturprojekten eine Herausforderung dar: Das verfügbare Kapital auf kommunaler Ebene reicht oft nicht aus, um den hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand der Ausbauprojekte zu decken. Neben den begrenzten Mitteln sehen sich viele Kommunen dem entgegen mit ambitionierten Ausbau- und Versorgungszielen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Ländern konfrontiert. Daher bieten die Europäische Union sowie Bund und Länder Förderprogramme gezielt für Kommunen an. Zugleich wird damit der beihilferechtliche Rahmen geschaffen, der es Kommunen ermöglicht, den Gigabitausbau in ihrer Region voranzutreiben.

Das Gigabitbüro des Bundes gibt hierfür eine Übersicht über Beihilfen zur Unterstützung des Gigabitausbaus auf kommunaler Ebene und kann bei Bedarf an die Auskunftsstellen der verschiedenen Förderprogramme vermitteln.

Fördermöglichkeiten auf EU-Ebene

Neben der Bereitstellung von Mitteln und Zuschüssen hat die Europäische Union den Gigabitausbau in der Vergangenheit auch mit eigenen Förderprogrammen aktiv vorangetrieben. Durch das zentrale EU-Förderinstrument „Connecting Europe Facility (CEF)“ wurde sowohl der leitungsgebundene Gigabitausbau als auch der Aufbau von kommunalen WLAN-Netzen unterstützt. Mit dem „CEF Digital-Programm“ existiert ein Förderinstrument mit einem Fokus auf der Entwicklung von Gigabit- und 5G-Netzen sowie auf der Steigerung der Kapazität und Widerstandsfähigkeit digitaler Backbone-Infrastrukturen und der Digitalisierung von Transport- und Energienetzen. Die Förderprogramme „Recovery and Resilience Facility (RRF)“ und „EIB & Europan Fund for Strategic Investments (EFSI) stellen zudem ein Budget für das digitale Zeitalter und digitale Infrastruktur bereit. 

Fördermöglichkeiten auf Bundesebene

Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Gigabitfähige Infrastrukturen stellen dafür eine essentielle Voraussetzung dar. Der Glasfaserausbau in Deutschland wird primär durch privatwirtschaftliche Maßnahmen von Telekommunikationsunternehmen (TKU) getrieben und bedarfsorientiert nur dort durch Fördermaßnahmen ergänzt, wo voraussichtlich kein marktgetriebener Ausbau stattfindet.  

In diesen Gebieten, unterstützt die Bundesregierung den Ausbau mit ihren Förderprogrammen für gigabitfähige Infrastrukturen und Beratungsleistungen. Berechtigt für eine Antragstellung sind dabei Gebietskörperschaften – also Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände sowie interkommunale Zusammenschlüsse. Privatpersonen können keine Förderanträge stellen. 

Zuständiger hoheitlich beliehener Projektträger für die Bearbeitung der Förderanträge aus dem gesamten Bundesgebiet ist die aconium GmbH. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der aconium GmbH sowie beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

Im Jahr 2015 führte die Bundesregierung eine Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung ein. In diesem Jahr wurde das erste Förderprogramm („Weiße Flecken“) aufgesetzt, um die digitale Infrastruktur in Deutschland zu verbessern. Die erste Förderung konzentrierte sich darauf, Regionen mit besonders schlechter Internetversorgung zu unterstützen und dort den Ausbau von schnellen Internetverbindungen voranzutreiben. Die Förderprogramme wurden seitdem kontinuierlich weiterentwickelt stets mit dem Fokus, dass die Fördermittel dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden. Seit Beginn der Fördermaßnahmen bis einschließlich 2025 wurden durch die Bundesregierung mehr als 17 Mrd. Euro für die Breitband- und Gigabitförderung zur Verfügung gestellt. 

Die aktuelle Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0  

Das aktuelle Förderprogramm beruht auf der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“, die am 31.03.2023 in Kraft getreten ist (zweite Änderung vom 13.01.2025). Die Förderung umfasst sowohl die Infrastrukturförderung als auch die Förderung von Beratungsleistungen.  

Ziel der aktuellen Förderung ist es, den Endkunden zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Förderung unterstützt den effektiven und technologieneutralen Ausbau in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, die auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabit-Gesellschaft gerecht werden.  

Förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen noch kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird. Nicht förderfähig sind auch Gebiete, die mit mindestens einem Kabelnetz mit mindestens dem Standard Docsis 3.1 ausgestattet sind oder die mit mindestens einem Kabelnetz mit dem Standard unterhalb von Docsis 3.1 ausgestattet sind, aber der Netzbetreiber eine Aufrüstung mindestens auf den Standard Docsis 3.1 innerhalb von 12 Monaten ankündigt. 

Zur Ermittlung der Förderfähigkeit wird durch die Kommunen ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, in dem die Telekommunikationsunternehmen zu den aktuellen und geplanten Versorgungsmöglichkeiten je Adresspunkt befragt werden. Die Förderfähigkeit wird aus diesen aktuellen Angaben abgeleitet und so wird der zielgerichtete Einsatz von Bundesmitteln und der Vorrang von eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben gewährleistet. 

Als Ergänzung zum gigabitfähigen Vollausbau eines Fördergebiets besteht derzeit auch ein Lückenschluss-Programm im Rahmen eines gesonderten Förderaufrufs mittels vereinfachten Verfahrens eröffnet. Dies betrifft förderfähige Gebiete, die im Rahmen eines geplanten, laufenden oder abgeschlossenen Ausbaus nicht erschlossen werden bzw. wurden und aufgrund ihrer geringen Größe auch zukünftig nicht erschlossen würden (Lückenschluss-Gebiet). 

Vorherige Förderprogramme 

Vor dem aktuellen Förderprogramm gab es bereits zwei weitere Förderprogramme des Bundes, zu denen keine Förderanträge mehr gestellt werden können, die sich teilweise aber noch in der Umsetzung befinden:  

Das Graue Flecken-Förderprogramm, basierend auf der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ ist am 26. April 2021 in Kraft getreten und wurde mit dem letzten Aufruf zum 17.10.2022 beendet. Als „Graue Flecken“ werden Gebiete bezeichnet, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung lediglich ein NGA-Netz (mit mind. 30 Mbit/s im Downstream) verfügbar war und in den darauffolgenden drei Jahren kein weiteres NGA-Netz geplant war.  

Das Weiße Flecken-Förderprogramm stellte den Beginn der Bundesförderung dar, basierte auf der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, trat am 22. Oktober 2015 in Kraft und wurde mit dem letzten Aufruf zum 25.04.2021 beendet. Als „Weiße Flecken“ werden Gebiete bezeichnet, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 30Mbit/s im Downstream verfügbar war und in den darauffolgenden drei Jahren kein NGA-Netz mit mind. 30 Mbit/s im Downstream durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau angekündigt wurde.  

Förderprogramme für Schulen

Zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten zur Anbindung von Schulen im Rahmen des Graue-Flecken-Förderprogramms des Bundes existieren weitere Förderprogramme, um den Ausbau digitaler Infrastruktur in den Schulen weiter voranzutreiben.

Mit dem Digitalpakt 2.0 unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Der Digitalpakt 2.0 löst seit 2025 den DigitalPakt Schule ab und soll die bisherigen Erfolge zur digitalen Transformation von Schule auszuweiten und zu vertiefen. Dazu soll die schulische IT-Infrastruktur zielgerichtet weiterentwickelt werden. Das Programm läuft bis Ende 2030, wobei Maßnahmen in Schulen noch bis 2032 abgeschlossen werden können. Die Umsetzung des DigitalPaktes Schule wird durch die Länder organisiert.

Fördermöglichkeiten auf Landesebene

Die Länder stellen gemeinsam mit Bund und EU gezielte Fördermöglichkeiten für Infrastruktur-Projekte auf Landesebene bereit. Das Gigabitbüro des Bundes liefert Ihnen hier eine Übersicht je nach Bundesland und stellt bei Bedarf gerne den Kontakt zur entsprechenden Auskunftsstelle auf Landesebene her.

Weitere Informationen zu erfolgreichen Förderprojekten.

Schulung

Grundlagen des Gigabitausbaus: Glasfaser und Mobilfunk

Die Schulung ermöglicht Grundlagenwissen zum Glasfaser- und Mobilfunkausbau, einschließlich technischer Aspekte.
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Glasfaserausbau für Kommunen: Potenzialanalyse, Branchendialoge und Ausgestaltung von Kooperationen

Erlernen Sie praxisnahe Strategien zum Glasfaserausbau für Kommunen.
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Glasfaser-Gebäudenetze für Schulen: Umsetzung für Schulverwaltungen und Schulträger

Grundlagen und Praxis zur Planung zukunftsfähiger Schulnetze, einschließlich den Themen WLAN und DigitalPakt Schule.

Staatliche Förderungen ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung

Die Landschaft der Fördermöglichkeiten auf EU-, Bundes- und Landesebene ist vielschichtig. Das Gigabitbüro des Bundes schafft einen Überblick über die verschiedenen Förderinstrumente und ist zentraler Ansprechpartner bei Fragen rund um die Finanzierung von Gigabitprojekten. Wir vermitteln Kommunen, auf Basis ihrer konkreten Anforderungen, gerne an die zuständigen Stellen und unterstützen sie bei Bedarf ebenso in der Projektumsetzung.

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