Handreichung zur praktischen Anwendung des überragenden öffentlichen Interesses
29. September 2026
Wie wirkt sich die Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses auf behördliche Genehmigungsverfahren aus?
Die neue Handreichung des Gigabitbüros des Bundes unterstützt Behörden, Kommunen und weitere Beteiligte bei der praktischen Anwendung der neuen Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 TKG. Sie erläutert die rechtliche Einordnung des überragenden öffentlichen Interesses und zeigt anhand ausgewählter Rechtsgebiete, wie dieses bei Abwägungs- und Ermessensentscheidungen im Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu berücksichtigen ist.
Hier können Sie die „Handreichung zur praktischen Anwendung des überragenden öffentlichen Interesses“ herunterladen


