Infoblatt zur Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur
28. September 2020
Durch die im November 2016 mit dem DigiNetz-Gesetz in Kraft getretenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) soll unter anderem durch die Mitnutzung von passiver Netzinfrastruktur die Möglichkeit geschaffen werden, zum Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze Synergiepotenziale
zwischen verschiedenen Infrastrukturen zu nutzen.
Alle relevanten Information dazu finden Sie in kürze in unserem Infoblatt.
Hier finden Sie das Infoblatt zur Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur: