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24. August 2022
© Gigabitbüro des Bundes

Durch die im November 2016 mit dem DigiNetz-Gesetz in
Kraft getretenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde unter anderem die Möglichkeit geschaffen, passive Netzinfrastrukturen der öffentlichen Versorgungsnetze mit zu nutzen. Dadurch sollen vorhandene Synergiepotenziale ausgeschöpft werden, um den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität (ehemals “digitale Hochgeschwindigkeitsnetze“) in Deutschland zu erleichtern und voranzutreiben.
Alle relevanten Information dazu finden Sie in kürze in unserem Infoblatt.

Hier finden Sie das Infoblatt zur Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur:

Hier finden Sie weitere Publikationen.

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