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11. Februar 2019
Das Bild zeigt stilistisch dargestellte Moleküle, die in Form von grauen Punkten dargestellt sind. Dies soll die Vernetzung symbolisieren.
iStockphoto / StationaryTraveller

Alle Stellen der öffentlichen Hand, die Projekte nach der „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Access Breitbandversorgung“ (NGA-Rahmenregelung) fördern, müssen ihre Beihilfeleistungen dem Breitbandbüro des Bundes zu Monitoring-Zwecken gegenüber der Europäischen Kommission melden. Die jährliche Monitoring-Meldung ist zum 28. Februar 2020 fällig.

Zu melden sind alle auf Basis der NGA-Rahmenregelung umgesetzten Einzelprojekte sowie Projekte, die über nationale und landeseigene Programme basierend auf der NGA-Rahmenregelung gefördert werden. Hierzu gehören auch Projekte, die aus Mitteln des Bundesförderprogramms Breitband finanziert werden. Als für den Beihilferahmen relevante Fördermittel gelten alle finanziellen Zuwendungen der öffentlichen Hand, etwa direkte Zuschüsse, zinsvergünstigte Darlehen und Bürgschaften.

Alle Projekte nach der NGA-Rahmenregelung sind über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de anzumelden. Zur Nutzung der Plattform sind eine Registrierung und eine Freischaltung des Kontos erforderlich. Auf der Plattform stehen auch Informationen zu den einzelnen Meldedetails bereit.

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